Rahmenvereinbarung über Transportleistungen von Schüttgütern, innerbetrieblicher Transport und Schwerlasttransport am Standort Aue der Wismut GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 1816709-U19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Transportleistungen von Schüttgütern, innerbetrieblicher Transport und Schwerlasttransport am Standort Aue der Wismut GmbH
Rahmenvereinbarung über den Schüttguttransport, innerbetrieblicher Transport (alle Fahrzeuge Allrad solo) und Schwerlasttransport
Transportleistungen für den Standort Aue
08118 Hartenstein
geschätzter Bedarf in 4 Jahren:
Schüttguttransport von ca. 16.000 m³ und ca. 10.000 Stunden mit Drei-Achs-Kipper (Allrad solo, Dreiseitenkipper) bzw. Vier-Achs-Kipper (Allrad solo 8x6, Dreiseitenkipper)
ca. 14.000 Stunden innerbetrieblicher Transport mit 3-Seiten Kipper (Zweiachser, Dreiachser, Vierachser) und Kipper mit Ladearm und Anhängerzugvorrichtung (Zweiachser).
Schwerlasttransport für den Standort Aue
08118 Hartenstein
Geschätzter Bedarf in 4 Jahren:
ca. 320 Stunden Schwerlasttransport ohne Begleitfahrzeug
ca. 80 Stunden Schwerlasttransport mit Begleitfahrzeug BF2
ca. 160 Stunden Schwerlasttransport mit Begleitfahrzeug BF3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Transportleistungen für den Standort Aue
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülsen
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08132
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schwerlasttransport für den Standort Aue
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülsen
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08132
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.