12-KSP-22-047, Grund- und Gemeinschaftsschule Pinneberg, Brandschutzvorhang Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-22-047
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
12-KSP-22-047, Grund- und Gemeinschaftsschule Pinneberg, Brandschutzvorhang
Der Kommunale Servicebetrieb der Stadt Pinneberg beabsichtigt die Beschaffung eines Feuerschutzvorhanges - beschichtet, im Alarmfall selbstschließend, vertikale Einbaulage und Schließrichtung - für die Grund- und Gemeinschaftsschule Pinneberg.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung und Einbau eines automatischen textilen Feuerschutzabschlusses.System mit folgenden Eigenschaften und Nachweisen: CE-Kennzeichen mit Leistungserklärung nach EU-BauPVO u.a. - Schutzziel / Zeitklasse: EW 90 (Reduzierung der Wärmestrahlung)- Kompensierende Maßnahmen: Raumabschluss mit Begrenzung des Strahlungsdurchtritts- Lichte B x Abrolllänge: 6060mm x 2450 m- Montagehöhe: 2740 mm- Systembreite: 6060 mm- Lichte Höhe: 2450 mm- Gewebeart / Brandklasse: Fibreseal EW 90 Der Einbauort befindet sich im 1. OG. Nähere Angaben zum Beschaffungsgegenstand und des entsprechenden Zubehörs entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis. Der Bauzeitenplan wird informativ beigelegt. Voraussichtlicher Beginn der Ausführung gem. VOB/B § 5.2 im 3. Quartal 2022.Der genaue Montagebeginn wird rechtzeitig vom Auftraggeber bekanntgegeben, der Auftragnehmer hat innerhalb von 12 Werktagen nach Aufforderung mit der Ausführung zu beginnen. Das BV befindet sich unter der Adresse Grund- und Gemeinschaftsschule Quellental, Richard-Köhn-Straße 75, 25421 Pinneberg. Es handelt sich um ein mit mehreren kleineren Schulgebäuden bebautes Grundstück an einer zweispurigen, überwiegend von Wohngebäuden flankierten Straße in der Nähe der BAB23, Abfahrt Pinneberg-Süd. Im Zuge des BV wird ein zweigeschossiges Ersatzgebäude in Holzmassivbauweise für mehrere Schulpavillons errichtet. Die Grund- und Gemeinschaftsschule mit Schülern von ca. 5 bis 16 Jahren befindet sich während der Bauarbeiten im laufenden Betrieb. Hieraus ergeben sich besondere Anforderungen an Anlieferzeiten, Sicherheit im Umfeld der Baustelle etc.Das Baugrundstück kann außerhalb der Schulzeiten im Zeitraum der Angebotserstellung besichtigt werden. Ein Termin kann mit dem Planungsteam über die Zentrale Vergabestelle Kreis Pinneberg vereinbart werden. Bei der Ausführung der Leistungen sind die einschlägigen Normen, Richtlinien, Merkblätter etc. in der jeweils aktuellen und gültigen Fassung zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Goslar
NUTS-Code: DE916 Goslar
Postleitzahl: 38644
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).