Erfassung von Verkaufsverpackungen (LVP) - Beschaffung von Abfallbehältern für LVP
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neumuenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erfassung von Verkaufsverpackungen (LVP) - Beschaffung von Abfallbehältern für LVP
Die Stadt Neumünster vergibt die Lieferung und Verteilung von Müllgroßbehältern (240 Liter-Behälter und 1.100 Liter-Behälter) in zwei Losen für die Erstausstattung der Stadt Neumünster zur Erfassung der LVP-Mengen in Behältern.
GB 240 ltr. nach EN 840 – 1/-5/-6
Neumünster
Lieferung und Verteilung von 19.000 Stk fahrbarer Müllgroßbehälter GB 240 ltr.
GB 1,1 m³ mit Flachdeckel nach EN 840 - 2/-5/-6
Neumünster
Lieferung und Verteilung von 2.800 Stk 4-Rad-Müllgroßbehälter GB 1,1 m³ mit Flachdeckel nach EN 840 - 2/-5/-6
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen und ihre Nachunternehmen, soweit sie für die Auftragsausführung eingesetzt werden sollen, haben die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124_LD) mit dem Angebot vorzulegen. Von den Bietern, die in engere Auswahl kommen, und ihren Nachunternehmen sind auf Anforderung die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen vorzulegen. Ab einer Summe von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes inkl. Übersetzung auf deutsch vorzulegen.
Unternehmen und ihre Nachunternehmen, soweit sie für die Auftragsausführung eingesetzt werden sollen, haben die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124_LD) mit dem Angebot vorzulegen. Von den Bietern, die in engere Auswahl kommen, und ihren Nachunternehmen sind auf Anforderung die entsprechenden Bescheinigungen der zuständigen Stellen vorzulegen.
Ferner ist mit dem Angebot der Nachweis der RAL-Gütesicherung RAL-GZ 951/1 für Abfall- und Wertstoffbehälter aus Kunststoff oder gleichwertiger Gütesicherung einzureichen. Die Gleichwertigkeit ist dann gegeben, wenn die Prüf- und Überwachungsanforderungen sowie die neutrale Kontrolle der RAL-Gütesicherung nachgewiesen werden. Die Einhaltung der technischen Anforderungen und der neutralen Produktionsüberwachung muss durch die entsprechende Verleihungsurkunde der GGAWB oder gleichwertiges Zertifikat nachgewiesen werden.
Ab einer Summe von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes inkl. Übersetzung auf deutsch vorzulegen.
Bieter haben eine Eigenerklärung zu EU-Sanktionspaket Russland und eine Verpflichtungserklärung nach § 4 VG SH einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Neumünster, Gartenstr. 10
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]