Rahmenvertrag für den Erwerb von Microsoft-Softwareprodukten Referenznummer der Bekanntmachung: KHI-MS-7/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-itzehoe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für den Erwerb von Microsoft-Softwareprodukten
Rahmenvertrag für den Ewerb von Microsoft-Softwareprodukten, insbesondere Software Assurance-Verlängerungen über Volumenlizenzverträge
Klinikum und Seniorenzentrum Itzehoe Zweckverband des Kreises Steinburg und der Stadt Itzehoe Robert-Koch-Straße 2 25524 Itzehoe
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst unterbrechungsfreie Software Assurance-Verlängerungen ("SA") insbesondere für die in Anlage 10 (Bedarfsschätzung) aufgeführten Microsoft-Softwareprodukte. Das KHI verfügt bereits über Lizenzen für die aufgeführten Produkte. Das KHI hat die in Anlage 10 aufgeführten Profile zum Bezug der Lizenzen innerhalb eines Enterprise Agreements (EA) gebildet.
Darüber hinaus soll ein Lizenzerwerb für diese Produkte über True-Ups während der Vertragslaufzeit erfolgen können. Es werden jedoch keine erheblichen True-Up-Volumina während der Vertragslaufzeit erwartet.
Zudem sollen auch neue, bisher nicht lizenzierte Produkte mit SA (L&SA) in geringem Umfang erworben werden können.
Die unter dem Rahmenvertrag zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere:
- Den Erwerb von Software Assurance-Verlängerungen für vorhandene Lizenzen.
- Den Erwerb von neuen Lizenzen mit SA (L&SA).
- Die Lieferung und Lizenzierung der Software-Produkte und Einräumung von Nutzungsrechten in den vom Auftraggeber gewünschten Umfang.
- Bereitstellung etwaiger Mehrwertleistungen ("Benefits") des Herstellers Microsoft im Rahmen der Software Assurance.
- Unterstützung im Software-Asset-Management, insbesondere
o Lieferung aller Aktivierungsinformationen (Lizenzschlüssel) in elektronischer und maschinenlesbarer Form (keine Bilddaten)
o Dokumentationen der gelieferten Lizenzen (Art und Umfang) in schriftlicher und ggf. elektronischer Form
o Unterstützung des Auftraggebers im Nachweis einer bestehenden Lizenzierung ggü. dem Lizenzgeber während der Vertragslaufzeit.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht schriftlich spätestens drei Monate vor Vertragsende von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Eigenerklärung der Bietergemeinschaft zu Mitgliedern, Vertretung und Gesamthaftung (nur für Bietergemeinschaften)
- Vorlage eines Handelsregisterauszugs als Nachweis, dass der Bieter dort eingetragen ist
- Vorlage einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB
Der Bieter kann an Stelle der geforderten Erklärungen eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen, sofern diese die geforderten Erklärungen enthält. Ausländische Bieter müssen die im Rahmen der Eignungskriterien geforderten Erklärungen und Nachweise als gleichwertige Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen. Erklärungen und Nachweise sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen.
- Liste der für Eignungsleihe herangezogenen Unterauftragnehmer (nur bei Inanspruchnahme einer Eigungsleihe)
- Verpflichungserklärung anderer Unternehmen für den Fall der Eignungsleihe (nur bei Inanspruchnahme einer Eigungsleihe)
- Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (nicht älter als 6 Monate)
- Angabe des Jahresumsatzes (in Euro) jeweils für die Jahre 2021, 2020 und 2019, und zwar jeweils der Gesamtumsatz und der Umsatz bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand.
Dabei wird von folgenden Mindestvoraussetzungen ausgegangen, die insoweit als Ausschlusskriterium gelten: Durchschnittsumsatz (bezogen auf den Gesamtumsatz) der letzten drei Jahre mindestens 2-mal so hoch wie das geschätzte Auftragsvolumen des Leistungsgegenstands pro Vertragsjahr in Höhe von 575.000,00 EUR
- Liste der für Eignungsleihe herangezogenen Unterauftragnehmer (nur bei Inanspruchnahme einer Eigungsleihe)
- Verpflichungserklärung anderer Unternehmen für den Fall der Eignungsleihe (nur bei Inanspruchnahme einer Eigungsleihe)
- Weisen Sie mindestens drei Referenzen der letzten drei Jahre nach, bei der Sie als verantwortliches Unternehmen als Handelspartner (LSP bzw. ESA) für Microsoft Produkte Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht haben. Die Referenzen müssen in Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein und es müssen mindestens 1000 Arbeitsplätze pro Referenz vorliegen.
- Benennen Sie die Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter Ihres Unternehmens jeweils für die Jahre 2022, 2021 und 2020 sowie die entsprechenden Mitarbeiter bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand.
Dabei wird von folgenden Mindestvoraussetzungen ausgegangen, die insoweit als Ausschlusskriterium gelten: Gesamtzahl der Mitarbeiter bezogen auf den Leistungsgegenstand in jedem Jahr mindestens 10.
Weitere Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien):
- Bestätigung, dass Leistungen und Services, die durch die Kriterien dieses Leistungsverzeichnisses gefordert werden, für den Auftraggeber kostenfrei erbracht werden, d.h. eventuell beim Bieter entstehende Kosten sind für diese Services und Leistungen in die Produktpreise einzukalkulieren.
-Bestätigung, dass der Bieter von Microsoft autorisiert ist, Lizenzen auf Basis der Rahmenverträge zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und Microsoft zu verkaufen und dass der Bieter von Microsoft als Licensing Solution Partner (LSP) autorisiert ist.
- Bestätigung, dass sämtliche Dokumente (Arbeitspapiere, Berichte) in deutscher Sprache sowohl in schriftlicher Form als auch auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Das Dateiformat hat dem gängigen Microsoft Office Standard zu entsprechen.
- Bestätigung, dass alle einzusetzenden Ansprechpartner der deutschen Sprache in Wort und Schrift mindestens auf Niveau C1 des Europäischen Referenzrahmens mächtig sind.
- Microsoft wird in der Regel im Rahmen der Lizenzmodelle zusätzliche kostenlose Mehrwertleistungen (Benefits) zur Verfügung stellen. Bestätigung, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese Benefits vollständig und ohne zusätzliche Berechnung zur Verfügung stellen wird. Bestätigung, dass der Auftragnehmer den Auftraggeber proaktiv informieren und aktiv darin unterstützen wird, die Benefits auch vollständig in Anspruch zu nehmen. Bei Wechsel der Lizenzmodelle kann es aufgrund der Überlagerung von Regelungen zu einer faktischen partiellen Doppelzahlung von Nutzungsrechten kommen. Sofern Microsoft diese Doppelzahlung vergütet oder anderweitig ausgleicht, wird der Auftragnehmer diese Vorteile vollumfänglich an den Auftraggeber ohne gesonderte Berechnung weiter geben. Dies ist vom Bieter zu bestätigen.
Insbesondere verzichtet der Auftragnehmer auf Koppelgeschäfte, d.h. die in Inanspruchnahme kostenloser Leistungen von der gleichzeitigen Beauftragung kostenpflichtiger Leistungen abhängig zu machen. Der Bieter hat dies zu bestätigen.
-Bestätigung, dass der Auftragnehmer Änderungen von Microsoft an der Produktliste bzw. den Produktbestimmungen aufarbeiten und unverzüglich als Information an den Auftraggeber verteilen wird. Für die Besteller muss sichergestellt sein, dass Lizenz- und Benefitinformationen aktuell und kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
-Für den Auftraggeber muss sichergestellt sein, dass die Funktionen des VLSC-Portals und die dort hinterlegten Benefitinformationen aktuell und kostenlos genutzt und verwaltet werden können. Der Auftragnehmer stellt alle notwendigen Lizenznachweise über das VLSC-Portal zur Verfügung bzw. hält diese vor (z. B. zum Bestellzeitpunkt gültige Product Terms usw.). Der Auftragnehmer wird beim Umgang mit dem VLSC-Tool kostenlos Unterstützung leisten (z.B. bei der Pflege und Administrati von Produkten / Lizenzen und Mehrwertdiensten). Der Bieter hat dies zu bestäigen.
- Bestätigung, dass der Auftragnehmer zu Lizenzmodellen kostenlos beraten und dem Auftraggeber die notwendigen Informationen über seinen Lizenzstatus und die Benefitkontingente zugänglich machen wird.
- Bestätigung, dass, unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses eine kontinuierliche Software Assurance ab dem 01.10.2022 (nahtloser Anschluss an den zum 30.09.2022 ablaufenden alten Rahmenvertrag) erfolgen wird. Bestätigung, dass der Auftragnehmer den Auftraggeber kostenfrei bei Beitritten zum Enterprise Agreement sowie deren Verwaltung unterstützt.
-Benennung eines Mitarbeiters, der dem Auftraggeber als zentraler Ansprechpartner (SPOC) zur Verfügung steht und die Anfragen intern beim Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit steuert.
Der Ansprechpartner muss über mindestens 3 Jahre Erfahrung im Bereich Software Asset Management verfügen. Er muss über eine aktuelle (d.h. aus den letzten 24 Monaten) MLP Microsoft Licensing Professional -Zertifizierung verfügen.
- Bestätigung, dass im Rahmen von Audits und Lizenzplausibilisierungen der Auftragnehmer den Auftraggeber kostenfrei unterstützt und z.B. erforderliche Informationen bereitstellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0URPAQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die erst aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.