Lieferung, Installation und Einweisung eines Genetic Analyzers Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-27-Sequencer-Human-E03
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 2022-27-Sequencer-Human-E03
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://uniklinik-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Installation und Einweisung eines Genetic Analyzers
Lieferung, Installation und Einweisung eines Genetic Analyzers
Institut für Humangenetik
Philipp-Rosenthal-Str. 55
04103 Leipzig
Es ist geplant die NextGenerationSequencing-Technologie als Standardtechnologie im Institut für Humangenetik zur Analyse von komplexen genetisch bedingten Erkrankungen zu integrieren und möglichst große Bereiche des menschlichen Genoms abzudecken, idealerweise das komplette Genom, wie es auch im Rahmen des genom.de-Projektes an vielen Standorten Deutschlands ab kommendem Jahr Praxis sein wird.
Die Firma Illumina ist aktuell der einzige Hersteller für Short Read Sequencing-Geräte, die in Deutschland vertrieben werden dürfen (Patente). Über diese Technologie ist es möglich, sowohl Einzelbasenaustausche als auch Deletionen und Duplikationen über das komplette Genom nachzuweisen. Es können in einem Sequenzierlauf verschieden angereicherte Proben analysiert werden, so dass sich dieses Gerät sehr gut eignet, um in Kooperation mit anderen Nutzern Projekte zu bearbeiten. Es können sehr große Sequenziertiefen erreicht werden, was z.B. bei der Detektion von Mosaiken notwendig wird. Der NovaSeq6000 verfügt über einen Dual-Flow-Cell Modus, mit dem unabhängig voneinander zwei Sequenzierläufe mit unterschiedlichen Parametern gestartet werden können. Die Dauer eines Laufes ist (abhängig von der Leseweite) mit 24-30 h dabei recht kurz. Die Daten, welche das Gerät erzeugt, können mit diversen bioinformatischen Tools verarbeitet werden.
Zusammenfassend ist ist festzustellen, dass Illumina der einzige Hersteller ist, welcher ein Gerät mit der benötigten Sequenzierkapazität bereitstellen und in Deutschland vertreiben darf. Es bestehen Patentrechte, die berücksichtigt werden müssen. Es wird daher ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach §4, Abs. 4, Pkt. 2b VgV durchgeführt.
Bei dem unter Ziffer V.2.1 angegebenen Datum 11.07.2022 handelt es sich um den Tag der Entscheidung über den geplanten Abschluss eines Vertrages mit der Firma Illumina GmbH. Der Vertrag wird erst nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Firma Illumina ist aktuell der einzige Hersteller für Short Read Sequencing-Geräte, die in Deutschland vertrieben werden dürfen (Patente). Über diese Technologie ist es möglich, sowohl Einzelbasenaustausche als auch Deletionen und Duplikationen über das komplette Genom nachzuweisen. Es können in einem Sequenzierlauf verschieden angereicherte Proben analysiert werden, so dass sich dieses Gerät sehr gut eignet, um in Kooperation mit anderen Nutzern Projekte zu bearbeiten. Es können sehr große Sequenziertiefen erreicht werden, was z.B. bei der Detektion von Mosaiken notwendig wird. Der NovaSeq6000 verfügt über einen Dual-Flow-Cell Modus, mit dem unabhängig voneinander zwei Sequenzierläufe mit unterschiedlichen Parametern gestartet werden können. Die Dauer eines Laufes ist (abhängig von der Leseweite) mit 24-30 h dabei recht kurz. Die Daten, welche das Gerät erzeugt, können mit diversen bioinformatischen Tools verarbeitet werden.
Zusammenfassend ist ist festzustellen, dass Illumina der einzige Hersteller ist, welcher ein Gerät mit der benötigten Sequenzierkapazität bereitstellen und in Deutschland vertreiben darf. Es bestehen Patentrechte, die berücksichtigt werden müssen. Es wird daher ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach §4, Abs. 4, Pkt. 2b VgV durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Lieferung, Installation, Einweisung eines Genetic Analycers
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]02
Fax: [gelöscht]
Erkennt ein Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem.
§ 160 GWB unverzüglich zu rügen. Dabei gilt eine Rüge innerhalb von 10 Kalendertagen noch als unverzüglich. Unabhängig davon müssen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Fristen (siehe II.2.14) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger
Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf
Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).