Pflege des Gewässerkundlichen Flächenverzeichnisses (GFV) im Amtlichen Wasserwirtschaftlichen Gewässerverzeichnis von Schleswig-Holstein (AWGV SH)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Pflege des Gewässerkundlichen Flächenverzeichnisses (GFV) im Amtlichen Wasserwirtschaftlichen Gewässerverzeichnis von Schleswig-Holstein (AWGV SH)
Es soll ein 4-jähriger Pflegevertrag für die Jahre 2023 bis 2026 auf Stundenbasis zur Unterstützung der Pflege des Gewässerkundlichen Flächenverzeichnisses (GFV) mit den oberirdischen Gewässereinzugsgebieten im digitalen Amtlichen Wasserwirtschaftlichen Gewässerverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein (AWGV-SH) abgeschlossen werden.
Niederlassung des Auftragnehmers sowie die Dienststelle des Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, in Flintbek bei Kiel.
Die Aufgaben der Pflege des Gewässerkundlichen Flächenverzeichnisses (GFV) im Amtlichen Wasserwirtschaftlichen Gewässerverzeichnis von Schleswig-Holstein (AWGV SH) gliedern sich in 2 Teilbereiche, für die nach einer vorgeschalteten Einarbeitung durch den Auftraggeber auf Grundlage des jeweils zu analysierenden Bedarfs die konkret erforderlichen Umsetzungen über Standardfunktionalitäten und zusätzlich entwickelte Tools von ESRI-ArcGIS digital in den landesweiten AWGV-Datengrundlagen einzupflegen sind:
a) Konsistenzsicherung im AWGV
b) Integration der Bauwerks-Einzugsgebiete ins GFV.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält. Hinweis: Die GMSH wird ein Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
2. Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich vergleichbarer Leistungen (Umsetzung von wasserwirtschaftlichen Aufgabenstellungen mit Geo-Informationssystemen), jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021).
4. Erklärung (Formblatt) über Referenzen vergleichbarer (bezogen auf die Laufzeit des Vertrages) Leistungen (Umsetzung von wasserwirtschaftlichen Aufgabenstellungen mit Geo-Informationssystemen) hinsichtlich des Umfangs mit mindestens 3 Kunden der letzten drei Jahre (2019, 2020, 2021) mit Angabe des Auftragsumfangs und eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3 Zusätzliche Angaben
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZB-U0-22-1083000-4122.7) bis spätestens 12. August 2022, 23:59 Uhr an die GMSH, z.H. Herrn Mirco Mohrdieck (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
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5. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt).
6. Ausgefülltes Preisblatt.
7. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum,
Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung).
8. Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister und/oder das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
9. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
10. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
a) Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
11. Eigenerklärung (Formblatt) 5. EU-Sanktionspaket zu laufenden Vergabeverfahren.
12.Personenscharfe Darstellung des für die Ausführung des Auftrags betrauten Personals gem. Bewertungsmatrix (Anlage 5)
13. Ergebnis der bearbeiteten Beispielabbildung (einmalig von jedem Bieter, digital bearbeitet oder gescannt in Farbe) (Anlage 4)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de