Ausschreibung Gebäudereinigung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Barsbüttel
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22885
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.barsbuettel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Gebäudereinigung
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in Gebäuden der Gemeinde Barsbüttel
Unterhalts- und Grundreinigung (Gemeinde Barsbüttel)
Gemeinde Barsbüttel
Unterhalts- und Grundreinigung in den Gebäuden Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule, ca. 8.567 m² Sporthalle der EKG, ca. 2.118 m² Sporthalle Barsbüttel, ca. 1.640 m² Kita Soltausredder, ca. 1.241 m² Naturkindergarten Soltaus Redder, ca. 30 m² KiGa Guipavasring, ca. 461 m² Rathaus Barsbüttel, ca. 2.906 m² Bauhof Barsbüttel, ca. 197 m² Bürgerhaus Barsbüttel, ca. 1.142 m² Friedhofskapelle, ca. 428 m² Kita Falkenstraße, ca. 524 m² Jugendfreizeitstätte Am Akku, ca. 449 m² GS Barsbüttel (Kirsten Boie Schule), ca. 2.130 m² Feuerwehr Barsbüttel, ca. 347 m² Hausmeisterstützpunkt, ca. 243 m² Gesamt: ca. 22.425 m²
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt wurde.
Unterhalts- und Grundreinigung (Ortsteile Willinghusen, Stellau und Stemwarde)
Gemeinde Barsbüttel (Ortsteile Willinghusen, Stellau und Stemwarde)
Unterhalts- und Grundreinigung in den Gebäuden Feuerwehr Stemwarde, ca. 307 m² Grundschule Willinghusen, ca. 1.454 m² Hort Willinghusen, ca. 682 m² Schulturnhalle Willinghusen, ca. 798 m² Sportclub Willinghusen, ca. 120 m² Kita Willinghusen, ca. 784 m² Feuerwehr Stellau, ca. 590 m² Jugendclub Stellau, ca. 53 m² KiGa Stellau, ca. 471 m² Mehrzweckraum Stellau, ca. 50 m² Mehrzweckhalle Stellau, ca. 507 m² Dorfgemeinschaftshaus Stemwarde, ca. 465 m² Gesamt: ca. 6.280 m²
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt wurde.
Glasreinigung
Gemeinde Barsbüttel
Glas- und Rahmenreinigung in den Gebäuden Erich-Kästner-Gemeinschaftsschule, ca. 2.864 m² Sporthalle der EKG, ca. 253 m² Sporthalle Barsbüttel, ca. 252 m² Grundschule Willinghusen, ca. 528 m² Schulturnhalle Willinghusen, ca. 170 m² Sportclub Willinghusen, ca. 23 m² Kita Willinghusen inkl. Innentüren + Glaselemente, ca. 226 m² Kita Soltausredder inkl. Container und Naturkindergarten, ca. 288 m² KiGa Guipavasring, ca. 129 m² Rathaus Barsbüttel inkl. Innentüren + Glaselemente, ca. 1.087 m² Rathaus Barsbüttel / Sonnenschutz, ca. 690 m² Bauhof Barsbüttel, ca. 77 m² Bürgerhaus Barsbüttel, ca. 312 m² Friedhofskapelle, ca. 115 m² Feuerwehr Stellau, ca. 92 m² Jugendclub Stellau, ca. 23 m² KiGa Stellau, ca. 157 m² Mehrzweckhalle Stellau, ca. 109 m² Dorfgemeinschaftshaus Stemwarde, ca. 200 m² Kita Falkenstraße, ca. 116 m² Jugendfreizeitstätte Am Akku, ca. 134 m² Grundschule Barsbüttel (Kirsten Boie Schule), ca. 657 m² Hortgruppe Ampelmännchen (in Grundschule Barsbüttel), ca. 171 m² Feuerwehr Barsbüttel, ca. 148 m² Feuerwehr Stemwarde, ca. 23 m² Hausmeisterstützpunkt, ca. 29 m² Feuerwehr Willinghusen, ca. 39 m² Gesamt:, ca. 8.891 m²
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt wurde.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass der Bieter als ordentliches Mitglied in der Handwerksrolle (oder einer vergleichbaren Institution) eingetragen ist.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in ein Berufsregister behält sich der Auftraggeber vor, folgenden Nachweis zu verlangen:
- Bescheinigung über die Eintragung in der Handwerksrolle oder einer vergleichbaren Institution.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass der Bieter - seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
- die jeweils gültigen Tariflöhne, welche für allgemeinverbindlich erklärt wurden, seinen Mitarbeitern bezahlt,
- in einer evtl. tariflosen Zeit den jeweils zuletzt gültigen Tariflohn weiterbezahlt, bis eine neue Tarifvereinbarung getroffen wurde.
Außerdem ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) einzureichen.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behält sich der Auftraggeber vor, folgende Nachweise zu einzuholen:
- aktueller Auszug aus dem Wettbewerbsregister,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) nicht älter als ein Jahr.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass - der Betrieb des Bieters in technischer, kaufmännischer, personeller und finanzieller Hinsicht so ausgestattet ist, dass er eine fach- und fristgerechte Ausführung der zu erbringenden Leistung garantieren kann,
- im Betrieb des Bieters die technischen Kenntnisse vorhanden sind, die für die Vorbereitung und Ausführung der geforderten Leistungen erforderlich sind,
- der Bieter eine sorgfältige und einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen entsprechend den rechtlichen und technischen Normen (einschließlich Gewährleistungen) gewährleisten kann,
- der Bieter im Verfahren keine unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Reinigungsvertrag des Auftraggebers mit Ausführungsbestimmungen für die Unterhalts- und Grundreinigung bzw. die Glasreinigung (den Vergabeunterlagen zu entnehmen)
Abschnitt IV: Verfahren
Gemeinde Barsbüttel, Stiefenhoferplatz 1, 22885 Barsbüttel
Die Anwesenheit von Bietern und Bevollmächtigten beim Öffnungsverfahren ist gemäß § 55 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Besichtigungen: Vor Abgabe eines Angebotes wird die Besichtigung der Gebäude empfohlen, um sich von dem Umfang und der Art der Ausführung, von der Beschaffenheit, den örtlichen Gegebenheiten und Verhältnissen in den Gebäuden einen Eindruck zu ermöglichen und dies bei der Kalkulation des Angebotes zu berücksichtigen. Forderungen aus Unkenntnis der Arbeitsstellen können nicht berücksichtigt werden.
Die Besichtigungstermine und Ansprechpartner für die Anmeldung zu Besichtigungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bieterfragen: Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich über die eVergabe-Plattform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Reinigungsobjekten und zum Ausschreibungsverfahren sollten bis spätestens 05.08.2022 / 12:00 Uhr über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform eingereicht werden.
Die Bieterfragen und Antworten sowie mögliche Änderungen der Vergabeunterlagen werden nur über die Nachrichtenfunktion der eVergabe-Plattform zum Download zur Verfügung gestellt. Nicht registrierte Teilnehmer am Ausschreibungsverfahren erhalten keine automatische Mitteilung über Bieterfragen, Antworten oder Änderungen der Vergabeunterlagen und sind für die Überprüfung selbst verantwortlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Eine Prüfung und Bearbeitung von Nachprüfungsanträgen, die an Tagen der Erreichbarkeit nicht bis 14.30 Uhr eingehen, kann nicht gewährleistet werden.
Eine Vergabekammer darf nicht beraten und keine Rechtsauskunft erteilen.
Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können auf dem Postweg eingereicht werden (ggf. vorab per Telefax) oder über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) bzw. das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Das Übersenden einer einfachen E-Mail ist nicht ausreichend!