Klärwerk Westerland: Thermische Entsorgung von Klärschlämmen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sylt
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25980
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.energieversorgung-sylt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärwerk Westerland: Thermische Entsorgung von Klärschlämmen
Der Abwasserzweckverband / Energieversorgung Sylt vergibt die Verwertung ihres entwässerten Klärschlammes (ca. 3.000 t/a). Der Klärschlamm ist einer thermischen Verwertung zuzuführen. Gestellung von geeigneten Abrollcontainern, Abfahren des entwässerten Klärschlammes von der Kläranlage, Transport zur thermischen Verwertung und thermische Verwertung des Schlammes einschließlich Entsorgung der Schlacke. Vertragsdauer min. 6 Jahre / max. 10 Jahre. Zusatzleistung: P-Abreicherungskonzept in 2027.
Zentralklärwerk Sylt in Westerland auf der Insel Sylt
Der Klärschlamm ist einer thermischen Verwertung zuzuführen. Gestellung von geeigneten Abroll-Containern, Abfahren des entwässerten Klärschlammes von der Kläranlage, Transport zur thermischen Verwertung und thermische Verwertung des Schlammes einschl. Entsorgung der Schlacke.
Technische Randbedingungen und Schnittstellen:
Derzeit ist die Beladung von zwei Abrollcontainern möglich. Die mit Schlamm beladenen Container werden mit Plane abgedeckt.
Die Mengen und TR-Gehalte des anfallenden Klärschlammes sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die Untersuchungsergebnisse sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Derzeit wird der Klärschlamm nach Polymerzugabe auf ca. 215 TR entwässert.
Übergabepunkt an den Auftragnehmer ist der Abwurf von der Zentrifuge auf die Abroll-Container. Die Abroll-Container zur Aufnahme des Schlammes sind vom Auftragnehmer zu stellen. Bei den 2 Beschickungsplätzen ist beim einem arbeitstäglichen Schlammanfall von bis zu 30 t/Tag ein Umsetzen der 2 Abrollcontainer erforderlich. Ein täglicher Containerwechsel kann daher notwendig werden. Die Umsetzung erfolgt in eigener Verantwortung des Auftragsnehmers bzw. nach Vorgabe des Klärwerkspersonals innerhalb von max. 2 Stunden. Betriebszeit auf der Kläranlage ist montags bis donnerstags von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Ggf. sind aus betriebstechnischen Gründen auch Containerwechsel an Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen erforderlich.
Eine Zwischenlagerung auf dem Klärwerksgelände ist nicht möglich, eine weitergehende Zwischenlagerung hat der Auftragnehmer selbst vorzunehmen.
In die Einheitspreise für die Klärschlammentsorgung sind sämtliche in diesem Kapitel beschriebenen Nebenleistungen einzurechnen. Basis für die Abrechnung ist die gewogene, abgefahrene Schlammmenge, Wiegebelege sind einzureichen. Kopien der Nachweise der Übergabebescheinigungen von der Verbrennungsanlage sind vorzulegen. Auf der Kläranlage Westerland steht keine Waage zur Verfügung. Die Wiegung des abgefahrenen Schlammes erfolgt auf einer vom Auftraggeber anerkannten, den Vorschriften entsprechend geeigneten Waage. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Die Abroll- Container müssen abgedeckt transportiert werden, auch damit die Beladung bzw. die Abrechnungsmenge sich nicht durch Niederschläge erhöht.
Die Ausschreibung enthält eine Preisgleitklausel.
Details zu oben angeführten Informationen finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen.
Optionen: 4, um jeweils 1 Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
2. Eigenerklärung über die Tonnen thermisch entsorgter Klärschlamm des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart "Thermische Entsorgung von Klärschlamm" jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2019 - 2021) 3. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder das diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
4. Nachzuweisen seitens des Bieters zu3.:
Betriebshaftpflichtversicherung:
- Versicherungssumme pauschal für Personen und Sachschäden je Versicherungsfall.
- Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahren.
Umwelthaftpflicht/Basisversicherung im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung:
- Versicherungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden im Versicherungsfall.
- Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Umwelthaftpflichtversicherung:
- Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden im Versicherungsfall.
- Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.
Versicherungsbestätigung gem. § 6 Entsorgungsfachbetriebeverordnung.
5. Erklärung über max. Referenzen der im wesentlichen in den drei letzten Jahren (2019 - 2021) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet der Entsorgung von Klärschlamm mit Angabe des Wertes, der Leistungszeit unter Benennung der Auftraggeber mit Kontaktdaten (Angabe durch den Bieter).
6. Eigenerklärung über die verwerteten Klärschlammmengen in den letzten drei Jahren in Tonnen. Die geforderten Angaben müssen auf einem gesonderten Blatt nach dem Muster einer Tabelle für jeden angebotene Entsorgungsanlage gemacht werden.
7. Eigenerklärung über die Entsorgungsnummer entsprechend Nachweisverordnung.
8. Eigenerklärung zur Entsorgungsanlage, Name und Adresse der Anlage, Name des Eigentümers der Anlage, die Benennung des Betreibers der Anlage und die Benennung eines Ansprechpartners (Name, Funktion, Telefonnummer, E-Mail, Anschrift Dienstsitz).
9. Nachweis Kopie des aktuellen Nachweises der Waage.
10. Nachweis der für den Betrieb der Anlage/n gesetzlich erforderlichen gültigen öffentlich-rechtlichen Erlaubnisse (Vorlage des Genehmigungsbescheides), sowie ein Auszug aus der Genehmigung aus dem hervorgeht, dass der Anlagenbetreiber Abfälle der hier zu entsorgenden Art annehmen darf.
11. Nachweis Entsorgungsfachbetrieb - gültiges Zertifikat nach § 56 Abs. 2 KrWG bzw. §52 KrW/AbfG.
12. Nachweis Erlaubnis nach § 3 GüKG.
13. Detaillierte Angaben über die gesamte Verfahrenskette einschl. der Verbrennung zu machen. Insbesondere ist anzugeben, wo und wie eine eventuelle Trocknung des Schlammes erfolgt und welche Verbrennungsanlage vorgesehen ist.
14. Erklärung des Betreibers der Verbrennungsanlage abzugeben, aus der die Bereitschaft zur Annahme der ausgeschriebenen Mengen sowie die Anforderungen an die Qualität und Konsistenz des Schlammes hervorgeht.
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3) Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Hinweis: Die Angebote sind über die Plattform ELViS-Subreport digital einzureichen.
Die Angebotsöffnung erfolgt digital. Es sind keine weiteren Personen zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frühestens Sommer 2028
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten-Kataloge, Änderungspakte) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen digital unter ELViS-Subreport zur Verfügung.
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschl. über die Vergabeplatt ELViS-Subreport digital unter Angabe der Vergabenummer bis spätestens 30.08.2022 / 12:59 Uhr zu richten.
Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer schriftlich benennen.
Zum Nachweis der unternehmerbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis-ihk.de) vorgelegt werden. Alle darüber hinausgehend geforderten Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Mit dem Angebot sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
15. Kurze Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Mitarbeiterzahl (einschl. geringfügig Beschäftigter), Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse), Umsatzsteueridentifikationsnummer und Bankverbindung).
16. Unterschriebenes Angebotsschreiben mit - den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellbreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen,
- der Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
17. Preisblatt inkl. des Leistungsverzeichnisses (Formblatt).
18. Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
19. Eigenerklärung zur Einhaltung der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes.
20. Vollständig ausgefüllte Leistungsbeschreibung mit den erforderlichen Unterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland