Erich Kästner Schule Rellingen Krupunder: "Neubau eines Schulgebäudes mit Bibliothek, einer Sporthalle und eines Außenbereiches mit Begegnungsflächen für den Ortsteil" Referenznummer der Bekanntmachung: NEKS 11112.2021.03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rellingen
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25462
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rellingen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arcadis.com
Abschnitt II: Gegenstand
Erich Kästner Schule Rellingen Krupunder: "Neubau eines Schulgebäudes mit Bibliothek, einer Sporthalle und eines Außenbereiches mit Begegnungsflächen für den Ortsteil"
Die Gemeinde Rellingen beabsichtigt den Neubau der Erich Kästner Schule als eine 2-zügige Grundschule und OGTS mit Nachmittagsbetreuung und einer zusätzlichen Zweigstelle der Gemeindebücherei (ca. 5.000 m² BGF oder 3.100 m² NUF) sowie den Neubau einer 3-Feld-Sporthalle (ca. 2.900 m² BGF bzw. ca. 2.200 m² NUF) am Standort Hermann-Löns-Weg, Rellingen-Krupunder, gem. B-Plan Nr. 72, der ca. im Herbst 2022 rechtskräftig werden soll und dieser Bekanntmachung mit einem Lageplan beigefügt ist. Für das Schulgebäude steht ein Baufeld von ca. 7.200 m² und für die Sporthalle ca. 4.000 m² Baufeld zur Verfügung; die GRZ beträgt gem. B-Plan 0,4 für beide Teilflächen.
Die Flächen der Sporthalle beinhalten derzeit noch ca. 440 m² NUF, die ggf. doch nicht realisiert werden sollen; dies wird spätestens in der ersten Planungsphase seitens des AG mitgeteilt. Zusätzlich sollen ca. 15.000 m² Außenanlagen realisiert werden bzgl. Schaffung eines Schulhofes und öffentliche Begegnungsflächen für das Quartier.
Die Wärmeversorgung beider Gebäude soll über die Abwärme eines Rechenzentrums in unmittelbarer Nähe erfolgen, welches ab Herbst 2022 gebaut werden wird; die Planung der Anbindung an die Abwärme und Wegeführung der Trasse bis zu den Gebäuden obliegt dem Generalplaner; weitere Angaben hierzu erfolgen dann im Planungsprozess. Die erarbeiteten Raumprogramme sind bereits Anlage zu dieser Bekanntmachung.
Als maximale Projektkosten (KG 200-500) werden für das Schulgebäude derzeit ca. 16 Mio € brutto und für die Sporthalle ca. 8 Mio € brutto (beide Summen gelten inkl. 19% MwSt. und inkl. 20% Risiken/Unwägbarkeiten) veranschlagt. Die KG 600 ist vorerst nicht enthalten, da die Möblierung als Hauptkostenbestandteil seitens der Gemeinde selbst beschafft werden. Kunstwerke sind nicht zu realisieren. Die genaue Aufgabenbeschreibung für die Planungsaufgabe wird mit der Angebotsaufforderung übermittelt.
Es werden für das Projekt Generalplanerleistungen (Objektplanung, TGA-Planung, Tragwerksplanung, Freianlagenplanung sowie Sonderfachplanungsleistung für Bauphysik, Baugrund, Brandschutz und Vermessung) ab ca. Dezember 2022 benötigt. Diese Planungsleistungen werden im europaweiten zweistufigen Verfahren ausgeschrieben:
1. Phase: Teilnahmewettbewerb mit Auswahl von 3-5 Büros für die Phase 2
2. Phase: Verhandlungsverfahren mit Erarbeitung von Lösungsvorschlägen und eines Honorarangebotes
Die zu erarbeitenden Lösungsvorschläge werden vom AG wie folgt vergütet:
2. Platz: 10.000 € netto
3. Platz: 5.000 € netto
Beträge gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Projektsprache ist Deutsch.
Rellingen, DE
Folgende Leistungen sollen an ein Generalplanungsteam vergeben werden:
- Grundleistungen Objektplanung Gebäude und raumbildende Ausbauten gem. § 33-37 HOAI 2021 und Anlage 10; stufenweiser Abruf: Stufe 1 = LPH 1-3; Stufe 2 = LPH 4-7; Stufe 3 = LPH 8 ; Stufe 4 = LPH 9 als optionale Leistung
- Grundleistungen Technische Ausrüstung gem. § 53-56 HOAI 2021 und Anlage 15 für die Anlagengruppen 1- 8; stufenweiser Abruf: Stufe 1 = LPH 1-3; Stufe 2 = LPH 4-7; Stufe 3 = LPH 8 ; Stufe 4 = LPH 9 als optionale Leistung
- Grundleistungen Tragwerksplanung gem. § 49-52 HOAI 2021 und Anlage 14; stufenweiser Abruf: Stufe 1 = LPH 1-3; Stufe 2 = LPH 4-6;
- Grundleistungen Freianlagen gem. § 38-40 HOAI 2021 und Anlage 11; stufenweiser Abruf: Stufe 1 = LPH 1-3; Stufe 2 = LPH 4-7; Stufe 3 = LPH 8 ; Stufe 4 = LPH 9 als optionale Leistung
- weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen gem. HOAI 2021 Anlage 1:
- 1.2: Bauphysik: Grundleistungen für Bauakustik/Schallschutz, Raumakustik, Wärme- und Energiebilanzierung; stufenweiser Abruf: Stufe 1 = LPH 1-3; Stufe 2 = LPH 4-7;
- 1.3: Geotechnik: Grundleistungen Geotechnischer Bericht mit Teilleistungen a, b und c; volle Beauftragung in Stufe 1
- 1.4: Vermessung: Stufe 1: Planungsbegleitende Vermessung (alle Teilleistungen) und Stufe 2: Bauvermessung (alle Teilleistungen)
- zusätzlich: Grundleistungen eines Brandschutzgutachters (z.B. für die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes) in Anlehnung an AHO Heft 23 und Heft 17; stufenweiser Abruf: Stufe 1 = LPH 1-3; Stufe 2 = LPH 4-5; Stufe 3 = LPH 8 als optionale Leistung
Die Stufenaufteilung kann sich im Laufe des Verfahrens noch ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass mit Abschluss der Stufen 1 und 2 der Auftraggeber anhand von internen Entscheidungsgremien die jeweils weitere Projektfortsetzung erst offiziell beschließen und die entsprechenden Projektkosten freigeben muss. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Projektrealisierung besteht somit nicht.
Projektsprache ist Deutsch.
Die Art und Umfang der Verlängerung obliegt dem finalen Projektende, welches in Abstimmung mit dem AG vereinbart werden kann.
Die Auswahl erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix/Kriterienkatalog, die Anlage (Auswahlbogen) zum Teilnahmewettbewerb ist. Jeder Bieter kann dabei maximal 30 Punkte erreichen. Die maximal 5 Bewerber, die die höchste Punktzahl haben, werden zur weiteren Teilnahme und Angebotsabgabe aufgefordert.
Für den Leistungsbereich Objektplanung sind 2 Referenzprojekte vorzustellen, bei denen je Referenz maximal 12 Punkte erreichen kann; wobei bei jeder Referenz folgende Kriterien bewertet werden:
1. Kriterium: VERGLEICHBARE GRÖSSE (insgesamt 0-2 Punkte): 0= nicht erfüllt; 1=teilweise erfüllt; 2=voll erfüllt
• Ab mind. 5 Mio. Euro KG 300+400 (netto, nur Neubau) = 1 Punkt
Oder
• Ab mind. 10 Mio. Euro KG 300+400 (netto, nur Neubau) = 1 Punkt
2. Kriterium: VERGLEICHBARE BAUAUFGABE (additive Punktevergabe); (insgesamt 0-6 Punkte): 0= nicht erfüllt; 1-5=teilweise erfüllt; 6=voll erfüllt
Bei der Baumaßnahme handelte es sich um:
• Einen Neubau einer Schule = (1 Punkt)
• Einen Neubau einer funktionalen Sporthalle = (1 Punkt)
• Einen Neubau einer Sporthalle für mehrere Nutzergruppen (z.B. Schulsport und Vereine)= (1 Punkt)
• Eine Maßnahme bei der die Versammlungsstättenverordnung zu berücksichtigen war. = (1 Punkt)
• Einen Neubau eines Außenbereichs mit Begegnungsflächen = (1 Punkt)
• Eine Maßnahme unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit = (1 Punkt)
3. Kriterium: VERGLEICHBARES LEISTUNGSBILD (additive Punktevergabe) mit (insgesamt 0-2 Punkte): 0= nicht erfüllt; 1=teilweise erfüllt; 2=voll erfüllt
• Die Leistungsphasen 2-4 gem. § 34 HOAI wurden bearbeitet. (1 Punkt)
• Die Leistungsphasen 5-8 gem. § 34 HOAI wurden bearbeitet. (1 Punkt)
4. Kriterium: VERGLEICHBARE ANGESTREBTE QUALITÄT* (additive Punktevergabe) mit (insgesamt 0-2 Punkte): 0= nicht erfüllt; 1=teilweise erfüllt; 2=voll erfüllt
Aus den eingereichten Unterlagen ist folgende Qualität erkennbar:
• Gestalterische Qualität im Innenraum. (1 Punkt)
• Gestalterische Qualität der Fassade. (1 Punkt)
Für den Leistungsbereich Tragwerksplanung ist 1 Referenz vorzustellen mit einer maximal zu erreichenden Punktezahl von 2 mit folgenden Kriterien:
1. VERGLEICHBARE BAUAUFGABE (additive Punktevergabe) mit 0-1 Punkt; 0=nicht erfüllt; 1= erfüllt;
Bei der Baumaßnahme handelte es sich um: Einen Neubau einer Schule und Sporthalle. (1 Punkt)
2. VERGLEICHBARES LEISTUNGSBILD (additive Punktevergabe) mit 0-1 Punkt; 0=nicht erfüllt; 1= erfüllt;
Die Leistungsphasen 2-6 gem. § 51 HOAI wurden bearbeitet. (1 Punkt)
Für den Leistungsbereich Technische Ausstattung ist 1 Referenz vorzustellen mit einer maximal zu erreichenden Punktezahl von 2 mit folgenden Kriterien:
1. VERGLEICHBARE BAUAUFGABE (additive Punktevergabe) mit 0-1 Punkt; 0=nicht erfüllt; 1= erfüllt;
Bei der Baumaßnahme handelte es sich um: Einen Neubau einer Schule und Sporthalle. (1 Punkt)
2. VERGLEICHBARES LEISTUNGSBILD (additive Punktevergabe) mit 0-1 Punkt; 0=nicht erfüllt; 0,5=teilweise erfüllt; 1= erfüllt;
Die Leistungsphasen 2-4 gem. § 55 HOAI wurden bearbeitet. (0,5 Punkt)
Die Leistungsphasen 5-6 gem. § 55 HOAI wurden bearbeitet. (0,5 Punkt)
Für den Leistungsbereich Freianlagenplanung ist 1 Referenz vorzustellen mit einer maximal zu erreichenden Punktezahl von 2 mit folgenden Kriterien:
1. VERGLEICHBARE BAUAUFGABE (additive Punktevergabe) mit 0-1 Punkt; 0=nicht erfüllt; 1= erfüllt;
Bei der Baumaßnahme handelte es sich um: Einen Neubau einer Außenanlagenfläche von mindestens 5.000 m². (1 Punkt)
2. VERGLEICHBARES LEISTUNGSBILD (additive Punktevergabe) mit 0-1 Punkt; 0=nicht erfüllt; 0,5=teilweise erfüllt; 1= erfüllt;
Die Leistungsphasen 2-4 gem. § 39 HOAI wurden bearbeitet. (0,5 Punkt)
Die Leistungsphasen 5-8 gem. § 39 HOAI wurden bearbeitet. (0,5 Punkt)
Es erfolgt eine Stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen (Lph.).
Mit Abschluss des Verhandlungsverfahrens und Vertragsschluss wird vertraglich sogleich die Leistungsstufe 1 wie folgt beauftragt:
- Grundleistungen der LPH 1-3 für die Objektplanung gem. § 33-37 HOAI 2021 und Anlage 10
- Grundleistungen der LPH 1-3 für die Technische Ausrüstung gem. § 53-56 HOAI 2021 und Anlage 15 für die Anlagengruppen 1- 8
- Grundleistungen der LPH 1-3 für die Tragwerksplanung gem. § 49-52 HOAI 2021 und Anlage 14
- Grundleistungen der LPH 1-3 für die Freianlagenplanung gem. § 38-40 HOAI 2021 und Anlage 11
- weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen gem. HOAI 2021 Anlage 1:
- 1.2: Bauphysik: Grundleistungen der LPH 1-3 für die Bauakustik/Schallschutz, Raumakustik, Wärme- und Energiebilanzierung;
- 1.3: Geotechnik: alle Grundleistungen für die Erstellung des Geotechnischer Berichts mit den Teilleistungen a, b und c;
- 1.4: Vermessung: alle Grundleistungen für die Planungsbegleitende Vermessung (alle Phasen)
- zusätzlich: Grundleistungen der LPH1-3 für die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes durch einen Brandschutzgutachter in Anlehnung an AHO Heft 23 und Heft 17.
Alle weiteren Leistungsphasen werden durch den AG erst bei Bedarf gem. vertraglichen Festlegungen wie folgt ggf. förmlich abgerufen:
Leistungsstufe 2 (stufenweise Beauftragung durch AG):
- Leistungsphasen 4-7 Objektplanung gem. §§ 33ff HOAI;
- Leistungsphasen 4-7 Freianlagen gem. §§ 38ff HOAI;
- Leistungsphasen 4-6 Tragwerksplanung gem. §§ 49ff HOAI;
- Leistungsphasen 4-7 Technische Ausrüstung gem. §§ 53ff HOAI.
- Ingenieurvermessung (Bauvermessung) gem. Anlage 1.4.5-1.4.9 HOAI 2021
- Leistungsphasen 4-7 Bauphysik: Thermische Bauphysik / EnEV-Nachweis (Wärmeschutz, Energiebilanzierung); Bauakustik/Schallschutz und Raumakustik gem. Anlage 1.2 HOAI 2021
Leistungsstufe 3 (stufenweise Beauftragung):
- Leistungsphasen 8 Objektplanung gem. §§ 33ff HOAI;
- Leistungsphasen 8 Freianlagen gem. §§ 38ff HOAI;
- Leistungsphasen 8 Technische Ausrüstung gem. §§ 53ff HOAI.
Besondere Leistungen in allen Gewerken und in allen Leistungsphasen als optionale Beauftragung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Optionale Leistungen (als optionale Beauftragung durch Festlegung des AG, ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen).
LPH 9 für Objekt,- TGA- und Freianlagenplanung wird seitens des AG ggf. optional als Stufe 4 abgerufen.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung der ersten Leistungsphasen. Es gelten die Regelungen des final abgeschlossenen Vertrages. Ein Vertragsentwurf ist Bestandteil der Angebotsaufforderung in Phase 2 dieses Verfahrens.
Hinweis zu Pkt. 1.3): Wenn sich die Bewerber ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf eVergabe nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter Registrierung auf eVergabe (kostenpflichtig) entfällt vorgenanntes.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag = Formular zur Eigenerklärung ist unter Verwendung des beigefügten Kennzettels im Original unterschrieben (Ausschlussgrund) (DIN A4, Anlagen mit Registern getrennt) fristgerecht einzureichen. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme Angaben zum Projektleiter, Bauüberwacher und Bauvorlageberechtigtem.
A) Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer:
1. Angaben zur Identität: Name, Postanschrift, Kontaktperson(en),Kontaktdaten, Zweigstellen, Niederlassungen;
2. Allgemeine Angaben; Handelt es sich bei dem Wirtschaftsteilnehmer um ein Kleinstunternehmen, kleines Unternehmen, mittleres Unternehmen oder großes Unternehmen (bei Gemeinschaftsbewerbung: Angaben zur Einordnung des Unternehmens für alle Mitglieder);Rechtsform gem. § 43 (1) VgV; Bestätigung Wirtschaftsteilnehmer gem. § 73 (3) VgV.
3. Art der Teilnahme: Angabe Art der Bewerbung - Einzel- oder Gemeinschaftsbewerbung (bei Gemeinschaftsbewerbung gem. § 43(2) VgV ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied separat vorzulegen); bei Gemeinschaftsbewerbung: Angabe Funktion Wirtschaftsteilnehmer in Gruppe; Angabe, welche weiteren Wirtschaftsteilnehmer mit ihm gemeinsam am Vergabeverfahren teilnehmen; ggf. Bezeichnung teilnehmender Gruppe; bei Gemeinschaftsbewerbung: Erklärung über gesamtschuldnerische Haftung und bevollmächtigten Vertreter als Anlage (Formblatt) beifügen.
B) Angaben zu Vertretern des Wirtschaftsteilnehmers:
Angaben zu Identität Vertretungsberechtigtem (falls zutreffend) mit vollständigem Namen, Position/Beauftragt in seiner/ihrer Eigenschaftals, Postanschrift, Kontaktdaten und weitere Informationen zur Vertretungsberechtigung (Form, Umfang, Zweck, Vollmacht).
C) Angaben zu Unterauftragnehmern, deren Kapazität gem. § 36 VgV in Anspruch genommen werden. Gemäß § 36 VgV sind vom Bewerber Angaben zu machen, ob beabsichtigt wird einen teil des Auftrages an Dritte weiterzugeben. Diese sind zu benennen.
D) Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 47 (1) VgV.
Falls ja, ist für jedes der betreffenden Unternehmen ein separates, vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefülltes und unterzeichnetes Formular zur Eigenerklärung mit den erforderlichen Informationen unter III.1.1) A und B und Eigenerklärung zu Ausschlussgründen vorzulegen.
Bei ja: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen als Anlage (Formblatt).
Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen:
A: im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung gem. § 123 (1) GWB.
B: im Zusammenhang mit Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen gem. § 123 (4) GWB.
C: im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten gem. § 124 (1) GWB (fakultative Ausschlussgründe).
Eignungskriterien:
Befähigung zur Berufsausübung durch Eintragung in ein Berufsregister gemäß § 44 (1) i. V. m. § 46 (3)Nr. 6 VgV (Ausschlusskriterium). Es ist der Name des Bewerbers bzw. der verantwortlichen Führungskraftanzugeben sowie die fachliche Eignung durch den Eintrag in eine Architektenkammer erforderlich. Kopie des Kammereintrags ist als Anlage beizufügen.
1. Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV:
1) Name des Versicherers; Deckungssumme Personenschäden; Deckungssumme Sonstige Schäden; Maximierung im Schadenfall; belegt durch Kopie als Anlage.
2) Werden die gemäß Vergabebekanntmachung geforderten Deckungssummen nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass 1. die Deckungssummen/die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder 2. im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschalten ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Für geplante Nachunternehmer muss keine Versicherungsbestätigung vorliegen. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Bewerbungsfrist des Teilnahmeantrages sein. Der Nachweis ist als Anlage in Kopie beizufügen!
2. Erklärung zu den durchschnittlichen Honorarumsätzen des Wirtschaftsteilnehmers gern. § 45 (1) Nr. 1 VgV, soweit sie die Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre betreffen (in EUR brutto):Gesamthonorarumsatz und Honorarumsatz im Bereich Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß §33-37 HOAI für die Jahre 2019, 2020, 2021. Dies gilt auch für die Leistungen zu den §§ 53-56 (TGA-Planung), § 49-52 (Tragwerksplanung) und § 38-40 (Freianlagenplanung).
Eigenerklärung über den Umsatz: Durchschnittlicher Jahresumsatz (netto) für die letzten 3 zusammenhängenden, abgerechneten Geschäftsjahre:
für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI = mind. 1,0 Mio. Euro (netto)
für den Leistungsbereich Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI = mind. 0,3 Mio. Euro (netto)
für den Leistungsbereich Technische Ausrüstung gem. §§ 53 HOAI = mind. 0,5 Mio. Euro (netto)
für den Leistungsbereich Freianlagen gem. §§ 40 HOAI = mind. 0,1 Mio. Euro (netto)
Erklärung über die Beschäftigtenanzahl: Jährliches Mittel der fachlich geeigneten festangestellten Mitarbeiter für die letzten 3 zusammenhängenden, abgerechneten Geschäftsjahre inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc.:
für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33ff HOAI:
= mind. 5 festangestellte Architekten oder Bauingenieure bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen
für den Leistungsbereich Tragwerksplanung gem. §§ 49ff HOAI:
= mind. 1 festangestellte Ingenieure bzw. Absolventen für den Leistungsbereich Tragwerksplanung
für den Leistungsbereich Technische Ausrüstung gem. §§ 53ff HOAI:
= mind. 4 festangestellte Ingenieure bzw. Absolventen für den Leistungsbereich Technische Ausrüstung
-dabei gilt für den Leistungsbereich TGA HLS: = mind. 2 Ingenieur/-innen
-und für den Leistungsbereich TGA ELT/IT/GA: = mind. 2 Ingenieur/-innen
für den Leistungsbereich Freianlagen gem. §§ 38ff HOAI:
= mind. 1 festangestellte Ingenieur / Landschaftsarchitekt bzw. Absolventen für den Leistungsbereich Freianlagenplanung
Berufliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Berufliche Qualifikation der/des für die Erbringung der Leistung Verantwortlichen entspricht:
für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33ff HOAI = Architekt (Kammereintrag; für Schleswig-Holstein AKSH reicht der Nachweis zur Beantragung aus)
Berufliche Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung:
Berufliche Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung entspricht:
für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33ff HOAI
= Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (Nachweis durch Studiennachweis)
Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten.
A Erfahrung als Generalplaner/in (Objektplanung + TGA, mind. LPH 1 bis 4 ≥ 5 Mio. EUR KG 300-400, netto)
B Erfahrung mit öffentlichen Bauherren /Auftraggebern
C Schulbau
D Sporthalle
E Außenanlagenplanung
§ 75 (1), (2) und (3) VgV
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Abgabe einer Erklärung, dass die Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die
Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung
ist das vorgegebene Formblatt zu verwenden (Anlage zum Formular der Eigenerklärung). Nachweis hat
mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. Der AG behält sich vor weitere Unterlagen abzufordern, welche
die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahren
seine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BGf
ortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls
nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird o. die Veränderung
Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Originale Unterschrift auf Abschlusserklärungen; Die Unterzeichnenden (UZ) erklären förmlich, dass die von Ihnen angegebenen Informationen genau und korrekt sind und Sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die UZ erklären förmlich, dass Sie in der Lage sind Bescheinigungen und andere genannte dokumentarische Nachweise unverzüglich auf Anfrage beizubringen.
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über das Formular zur Eigenerklärung, das um die in den Ziffern III.1) und III.2) geforderten Angaben und Nachweise zu ergänzen ist. Teilnahmeanträge, die postalisch, per E-Mail oder per Fax eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Bewerbungen, die nicht alle geforderten
Angaben, Nachweise und Referenzen enthalten, werden ausgeschlossen, sofern diese auf Anforderung nicht innerhalb einer gesetzten Frist nachgeliefert werden. Der Auftraggeber wird keine fehlenden Unterlagen und Nachweise nachfordern. Die Bewerbung muss im Originaldurch den oder die Vertretungsberechtigte/
n unterzeichnet sein und ist zusammen mit allen geforderten Unterlagen digital über die e-Vergabe-Plattform bis zum Abgabetermin einzureichen. Mit dieser Unterschrift bestätigt der Bewerber die Richtigkeit aller in der Eigenerklärung gegebenen Angaben.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagenwerden den Bewerbern keine Kosten erstattet (§ 77 (1) VgV). Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungs-und Angebotsunterlagen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros und von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie aller Bewerber mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge. Hinweis; Vorlage der Verpflichtungserklärungen gern. § 47 VgV der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich der Bieter, der den Zuschlag erhalten soll oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, die den
Zuschlag erhalten soll, auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Sollten Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung nicht vorgelegt werden können, erfolgt ein nachträglicher Ausschluss wegen mangelnder Eignung (Ausschlusskriterium).
Die örtliche Präsenz des Bewerbers ist während der Planungs- und Bauzeit in engen Intervallen gemäß Projekterfordernis sicherzustellen. Für die gesamte Projektlaufzeit ist die personelle Kontinuität hinsichtlich der Präsenz vor Ort zu gewährleisten, insbesondere während der Ausführungsphase des Projektes (Leistungsphase 8).
Es ist vorgesehen, von den ausgewählten Bewerbern eine Projektidee/einen Lösungsvorschlag erarbeiten zu lassen.
Die Aufgabenstellung, die Bearbeitungszeit und das Bearbeitungshonorar hierfür werden mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung übermittelt. Die konkreten Termine des Verhandlungsverfahrens und Terminblocker für mögliche Bietergespräche werden ebenfalls mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung bekanntgegeben. Es wird eine verbindliche Teilnahmebestätigung gefordert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Ort: Kiel
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/MWV/DE/MWV_node.html
Es gilt die aktuelle Fassung des GWB zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung. Auf folgende Punkte wird hingewiesen: §134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt an dem Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. §135 Abs. 2 GWB Unwirksamkeit: Die Unwirksamkeit (des öffentlichen Auftrags) kann nur festgestellt werden, wenn Sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europ. Union bekannt gemacht, endet die Frist zu Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU. §160 Abs. 3 GWB: Einleitung/ Antrag Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Kiel
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]