Forstliche Dienstleistungen der kombinierten und hochmechanisierten Holzernte
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Forstliche Dienstleistungen der kombinierten und hochmechanisierten Holzernte
Im Rahmen der ausgeschriebenen Rahmenverträge sind auf Einzelabruf in Schleswig-Holstein voraussichtlich insgesamt ca. 1200 MAS G0 Harvester und ca. 600 MAS G0 Rückezug in der Erstdurchforstung von Laubholzerstaufforstungen durchzuführen. Bei möglicher Verlängerung der Rahmenverträge ist von etwa gleichbleibenden Jahresmengen auszugehen. Die Jahresmenge bezieht sich auf das Kalenderjahr.
LOS N
Schleswig-Holstein
- Kombinierte und hochmechanisierte Holzernte inklusive Rückung und manueller Zuarbeit im Zeitlohn
- Einsatz überwiegend in Erstdurchforstungen von Laubholzerstaufforstungen
- Erstdurchforstung von Nadelholznaturverjüngungen mitgehend
- Gassenabstand 20-40 m
- Verfahren mit Mittelblöcken: wird Fallweise vereinbart. Es kommt vor, dass zugefällt und vorgeastet wird, es kommt vor, dass die Mittelblöcke ausgelassen werden, um im Nachgang manuell runter geschnitten werden und sämtliches Derbholz im Bestand verbleibt.
- Die Zuarbeiten bestehen also hauptsächlich aus:
o Zufällarbeiten von Bäumen außerhalb der Kranzone
o Runterschneiden von Bäumen außerhalb der Kranzone (ohne Holznutzung)
o Runterschneiden von Nichtderbholz auf der Gasse
- Die Zuarbeiten können Fallweise auch durch die SHLF geleistet werden.
Gesamtumfang jährlich
- Harvester: ca. 600 MAS (G0)
- Forwarder: ca. 300 MAS (G0)
- Optional Forstwirt/Sägenführer: 300 Arbeitsstunden
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
LOS P
Schleswig-Holstein
- Kombinierte und hochmechanisierte Holzernte inklusive Rückung und manueller Zuarbeit im Zeitlohn
- Einsatz überwiegend in Erstdurchforstungen von Laubholzerstaufforstungen
- Erstdurchforstung von Nadelholznaturverjüngungen mitgehend
- Gassenabstand 20-40 m
- Verfahren mit Mittelblöcken: wird Fallweise vereinbart. Es kommt vor, dass zugefällt und vorgeastet wird, es kommt vor, dass die Mittelblöcke ausgelassen werden, um im Nachgang manuell runter geschnitten werden und sämtliches Derbholz im Bestand verbleibt.
- Die Zuarbeiten bestehen also hauptsächlich aus:
o Zufällarbeiten von Bäumen außerhalb der Kranzone
o Runterschneiden von Bäumen außerhalb der Kranzone (ohne Holznutzung)
o Runterschneiden von Nichtderbholz auf der Gasse
- Die Zuarbeiten können Fallweise auch durch die SHLF geleistet werden.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS N
Ort: Horsens
NUTS-Code: DK04 Midtjylland
Land: Dänemark
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS P
Ort: Horsens
NUTS-Code: DK04 Midtjylland
Land: Dänemark
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]