Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer Verkehrserhebung im Verkehrsverbund Mittelsachsen im Zeitraum 2023/2024
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vms.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vorbereitung, Durchführung und Auswertung einer Verkehrserhebung im Verkehrsverbund Mittelsachsen im Zeitraum 2023/2024
Auftragsgegenstand ist die Durchführung einer Verkehrserhebung im Verkehrsverbund Mittelsachsen als Befragung der Fahrgäste auf Grundlage einer Stichprobenplanung im homograden Fall zur Erfassung von Anteilswerten.
Für die Zählungen der Verkehrsmengen ist auf ein im VMS etabliertes Modell der Nachfrageermittlung (auch für Belange der Fortschreibung) unter Verwendung von AFZS, RES sowie ergänzenden manuellen Zählungen nach den im VMS jährlich üblichen Verfahren abzustellen.
Diese Ermittlungen liegen damit ausdrücklich im Verantwortungsbereich des VMS (für die Vorgabe des Modells und der Grundlagen einer Stichprobenplanung im heterograden Fall) sowie der Verkehrsunternehmen. Insofern erfolgen durch den Bieter im Rahmen dieser Ausschreibung keine Zählungen zur Nachfrageermittlung.
Es obliegt somit dem Anbieter der Verkehrsbefragung, die vom Auftraggeber zu übergebenden Daten aus der Zählung und aus der Befragung zusammenzuführen und als erwartungstreue und ganzheitliche Schätzwerte zur Verkehrs- und Tarifnachfrage hochzurechnen.
Die Stichprobenplanung für die Fälle für die ausgeschriebene Befragung und für die separate Nachfrageermittlung gemäß Modell im VMS ist aufeinander abzustimmen. Durch das Modell der Nachfrageermittlung im VMS ist die Vorgabe sicherzustellen, dass eine schichtgebundene Füllung aller Befragungsschichten durch automatisch erfasste Zähldaten erfolgen kann, ohne dass eine gesonderte Disposition von Zählfahrzeugen auf Befragungsfahrten notwendig wird.
Stadtverkehre Chemnitz und Zwickau (jeweils Stadtbus, Straßenbahn CVAG und SVZ)
Stadt Chemnitz und Stadt Zwickau
Auftragsgegenstand ist die Durchführung einer Verkehrserhebung im Verkehrsverbund Mittelsachsen als Befragung der Fahrgäste auf Grundlage einer Stichprobenplanung im homograden Fall zur Erfassung von Anteilswerten.
Für die Zählungen der Verkehrsmengen ist auf ein im VMS etabliertes Modell der Nachfrageermittlung (auch für Belange der Fortschreibung) unter Verwendung von AFZS, RES sowie ergänzenden manuellen Zählungen nach den im VMS jährlich üblichen Verfahren abzustellen. Diese Ermittlungen liegen damit ausdrücklich im Verantwortungsbereich des VMS (für die Vorgabe des Modells und der Grundlagen einer Stichprobenplanung im heterograden Fall) sowie der Verkehrsunternehmen. Insofern erfolgen durch den Bieter im Rahmen dieser Ausschreibung keine Zählungen zur Nachfrageermittlung.
Es obliegt somit dem Anbieter der Verkehrsbefragung, die vom Auftraggeber zu übergebenden Daten aus der Zählung und aus der Befragung zusammenzuführen und als erwartungstreue und ganzheitliche Schätzwerte zur Verkehrs- und Tarifnachfrage hochzurechnen.
Die Stichprobenplanung für die Fälle für die ausgeschriebene Befragung und für die separate Nachfrageermittlung gemäß Modell im VMS ist aufeinander abzustimmen. Durch das Modell der Nachfrageermittlung im VMS ist die Vorgabe sicherzustellen, dass eine schichtgebundene Füllung aller Befragungsschichten durch automatisch erfasste Zähldaten erfolgen kann, ohne dass eine gesonderte Disposition von Zählfahrzeugen auf Befragungsfahrten notwendig wird.
Für die Bieter mit Rang 4 und 5 ist Voraussetzung, dass 80 % der durchschnittlich erreichten Punktzahl aller Bewerber des betreffenden Loses erreicht werden müssen.
Regionale Busverkehre inkl. Kooperationspartner im Verkehrsverbund Mittelsachsen (gesamter Busverkehr innerhalb des VMS außer Stadtverkehre Chemnitz und Zwickau (CVAG und SVZ)
Auftragsgegenstand ist die Durchführung einer Verkehrserhebung im Verkehrsverbund Mittelsachsen als Befragung der Fahrgäste auf Grundlage einer Stichprobenplanung im homograden Fall zur Erfassung von Anteilswerten.
Für die Zählungen der Verkehrsmengen ist auf ein im VMS etabliertes Modell der Nachfrageermittlung (auch für Belange der Fortschreibung) unter Verwendung von AFZS, RES sowie ergänzenden manuellen Zählungen nach den im VMS jährlich üblichen Verfahren abzustellen. Diese Ermittlungen liegen damit ausdrücklich im Verantwortungsbereich des VMS (für die Vorgabe des Modells und der Grundlagen einer Stichprobenplanung im heterograden Fall) sowie der Verkehrsunternehmen. Insofern erfolgen durch den Bieter im Rahmen dieser Ausschreibung keine Zählungen zur Nachfrageermittlung.
Es obliegt somit dem Anbieter der Verkehrsbefragung, die vom Auftraggeber zu übergebenden Daten aus der Zählung und aus der Befragung zusammenzuführen und als erwartungstreue und ganzheitliche Schätzwerte zur Verkehrs- und Tarifnachfrage hochzurechnen.
Die Stichprobenplanung für die Fälle für die ausgeschriebene Befragung und für die separate Nachfrageermittlung gemäß Modell im VMS ist aufeinander abzustimmen. Durch das Modell der Nachfrageermittlung im VMS ist die Vorgabe sicherzustellen, dass eine schichtgebundene Füllung aller Befragungsschichten durch automatisch erfasste Zähldaten erfolgen kann, ohne dass eine gesonderte Disposition von Zählfahrzeugen auf Befragungsfahrten notwendig wird.
Für die Bieter mit Rang 4 und 5 ist Voraussetzung, dass 80 % der durchschnittlich erreichten Punktzahl aller Bewerber des betreffenden Loses erreicht werden müssen.
SPNV im Verkehrsverbund Mittelsachsen (beteiligte Verkehrsunternehmen: DB Regio, EGB, CBC, FEG, DLB, MRB/Transdev, MRB/BOB, DB Fernverkehr; Zuordnung zu UG und Teilnetzen beachten)
Auftragsgegenstand ist die Durchführung einer Verkehrserhebung im Verkehrsverbund Mittelsachsen als Befragung der Fahrgäste auf Grundlage einer Stichprobenplanung im homograden Fall zur Erfassung von Anteilswerten.
Für die Zählungen der Verkehrsmengen ist auf ein im VMS etabliertes Modell der Nachfrageermittlung (auch für Belange der Fortschreibung) unter Verwendung von AFZS, RES sowie ergänzenden manuellen Zählungen nach den im VMS jährlich üblichen Verfahren abzustellen. Diese Ermittlungen liegen damit ausdrücklich im Verantwortungsbereich des VMS (für die Vorgabe des Modells und der Grundlagen einer Stichprobenplanung im heterograden Fall) sowie der Verkehrsunternehmen. Insofern erfolgen durch den Bieter im Rahmen dieser Ausschreibung keine Zählungen zur Nachfrageermittlung.
Es obliegt somit dem Anbieter der Verkehrsbefragung, die vom Auftraggeber zu übergebenden Daten aus der Zählung und aus der Befragung zusammenzuführen und als erwartungstreue und ganzheitliche Schätzwerte zur Verkehrs- und Tarifnachfrage hochzurechnen.
Die Stichprobenplanung für die Fälle für die ausgeschriebene Befragung und für die separate Nachfrageermittlung gemäß Modell im VMS ist aufeinander abzustimmen. Durch das Modell der Nachfrageermittlung im VMS ist die Vorgabe sicherzustellen, dass eine schichtgebundene Füllung aller Befragungsschichten durch automatisch erfasste Zähldaten erfolgen kann, ohne dass eine gesonderte Disposition von Zählfahrzeugen auf Befragungsfahrten notwendig wird.
Für die Bieter mit Rang 4 und 5 ist Voraussetzung, dass 80 % der durchschnittlich erreichten Punktzahl aller Bewerber des betreffenden Loses erreicht werden müssen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bietererklärungen mit Angaben 1. zur Rechtsform und der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen (Anlage B1) 2. zum Nichtvorliegen von gesetzlichen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz bzw. nach § 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz 3. zur Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis Auf Verlangen sind als Nachweise Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Finazamt, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft) vorzulegen. Ab einem Auftragswert von 30.000 EUR netto erfolgt eine Auskunftseinholung aus dem Gewerbezentralregister sowie eine Abfrage beim Wettbewerbsregister.
4. zu EU-RUS-Sanktionen (Anlage B7) 5. zur Beurteilung als KMU (Anlage B6)
1.Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit (Formblatt B5) mit Angaben 1.1. zur Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2,5 Mio EUR für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) Nachweis: Versicherungsnachweis oder Zusicherung einer Versicherung 1.2. zu den jährlichen Gesamtumsätzen des Unternehmens sowie zu dessen Umsätzen im Bereich Verkehrserhebung aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit folgenden Mindestumsätzen:
- AP A: mind. 420.000 € (Gesamtumsatz) und mind. 210.000 € (Umsatz Bereich Verkehrserhebung)
- AP B: mind. 1.170.000 € (Gesamtumsatz) und mind. 585.000 € (Umsatz Bereich Verkehrserhebung)
- AP C: mind. 920.000 € (Gesamtumsatz) und mind. 460.000 € (Umsatz Bereich Verkehrserhebung)
2. Eigenerklärung zur Losbeteiligung, um die Prüfung der Mindestumsätze zu gewährleisten (Anlage B1) 3. Eigenerklärung mit Angaben zur wirtschaftlich-finanziellen Eignungsleihe und zu Unterauftragnehmern (Formblatt B3), Nachweis: Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter bei Eignungsleihe die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen nach Formblatt B10 vorzulegen.
Die Auswahl unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen erfolgt nach Bewertung anhand der in der Bewertungsmatrix genannten gewichteten Eignungskriterien und der dort aufgeführten Punktematrix (Anlage A1).
- Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssumme, siehe Ziffer 1.1 unter III.1.2
- Mindestgesamtumsatz, siehe Ziffer 1.2 unter III.1.2
- Mindestumsatz Bereich Verkehrserhebung, siehe Ziffer 1.2 unter III.1.2
1.Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit (Formblatt B5) mit Angaben 1.1 zur Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens insgesamt (Durchschnitt Jahre 2019,2020 und 2021),
1.2 zur Anzahl der zum Stichtag 30.06.2022 im Unternehmen angestellten Mitarbeiter, die sich mit dem Themenbereich Verkehrserhebungen beschäftigen 1.3 zu vergleichbaren und prüfbaren Referenzprojekten über die Durchführung von Verkehrserhebungen im ÖPNV und/oder SPNV aus den letzten 10 abgeschlossen Geschäftsjahren (Auflistung) – mindestens 2 und maximal 5, Nachweis: ggf. Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner 1.4 dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Fachkräfte zur Verfügung stehen. 1.5 zu den für den Einsatz vorgesehenen erforderlichen Projektverantwortlichen (Projektleiter, Stellvertreter) – jeweils mit Angaben zu Name, berufliche Qualifikation und Berufserfahrung zum Stichtag 30.06.2022,
Nachweis: Studiennachweise oder sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben zu den ausgeübten Tätigkeiten der projektverantwortlichen Personen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle 1.6 dass die für die Ausführung der Leistung notwendige Ausstattung, Geräte, technische Ausrüstung, inkl. verwendete Hardware und Software zur Verfügung steht, Nachweis: Auflistung der vorhandenen technischen Ausrüstung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle 3. Eigenerklärung mit Angaben zur technisch-beruflichen Eignungsleihe und zu Unterauftragnehmern (Formblatt B3), Nachweis: Auf gesondertes Verlangen ist nachzuweisen, dass dem Bieter bei Eignungsleihe die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen nach Formblatt B10 vorzulegen.
Die Auswahl unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen erfolgt nach Bewertung anhand der in der Bewertungsmatrix genannten gewichteten Eignungskriterien und der dort aufgeführten Punktematrix (Anlage A1).
- mindestens 2 Referenzen für Verkehrserhebungen im ÖPNV und/oder SPNV, siehe Ziffer 1.2 unter III.1.3
1. Für die Erhebung wird von dem Auftraggeber folgender Zahlungsplan vorgegeben:
- 10 % vom Honorar nach Vertragsschluss (Leistungsvertrag) und Vorlage der Bürgschaft
- 15 % vom Honorar nach Ende der ersten Erhebungswelle und Vorlage Statusbericht
- 15 % vom Honorar nach Ende der zweiten Erhebungswelle und Vorlage Statusbericht
- 15 % vom Honorar nach Ende der dritten Erhebungswelle und Vorlage Statusbericht
- 15 % vom Honorar nach Ende der vierten Erhebungswelle und Vorlage Statusbericht
- 10 % vom Honorar nach Übergabe Entwurf Ergebnisbericht an Auftraggeber
- 20 % vom Honorar nach Abnahme.
2. Sicherheitsleistungen 2.1 Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft von 10 % des vereinbarten Honorars 2.2 Vertragserfüllungsbürgschaft von 5 % des vereinbarten Honorars
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der Anlage A1 aufgelisteten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Nichteinhaltung der benannten Mindestanforderungen führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren.
Es ist beabsichtigt mindestens 3 bis 5 Bewerber zum Verhandlungsverfahren zuzulassen. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen anhand der mitgeteilten Kriterien. Die Rangfolge richtet sich nach der Höhe der erreichten Gesamtpunktzahl. Es werden maximal die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber bei festgelegter Bewerberhöchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Leipzig
Land: Deutschland