Unterstützungsleitungen im Zusammenhang mit der Widerspruchsbearbeitung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleitungen im Zusammenhang mit der Widerspruchsbearbeitung
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) das zentrale Förderinstitut des Landes mit derzeit knapp 800 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sucht einen Dienstleister für die Erbringung von Unterstützungsleitungen im Zusammenhang mit der Widerspruchsbearbeitung.
Kiel
Ausgeschrieben wird die UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNG in Bezug auf die Corona-Hilfsprogramme Überbrückungshilfe I bis IV (nachfolgend ÜH I bis ÜH IV), Härtefallhilfen (nachfolgend HFH), Neustarthilfen (nachfolgend NSH) und November-/Dezemberhilfen (nachfolgend NoHi/DeHi) nebst etwaiger Folgeprogramme.
Die Anzahl der auf die Schluss-/Endabrechnungsbescheide eingelegten Widersprüche (und der sich ggf. anschließenden Klagverfahren) wird wie folgt prognostiziert:
Ausgehend von insgesamt ca. 68.300 ergehenden Schluss-/Endabrechnungsbescheiden, einer angenommenen Widerspruchsquote von 5% und der Annahme, dass 50% der Widersprüche durch den Fachbereich abgeholfen werden kann, wäre mit rund 1.708 von der Rechtsabteilung zu bearbeitenden Widersprüchen zu rechnen.
Bei der UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNG sind die einschlägigen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Hierzu gehören insbesondere:
• die für das jeweilige Programm zwischen Bund und Land geschlossene Verwaltungsvereinbarung (einschließlich etwaiger Änderungen, Ergänzungen und weiterer Vorgaben wie z. B. der FAQs),
• die programmspezifischen Vollzugshinweise des Bundes,
• die programmspezifischen Richtlinien des Landes, mit denen das Land die Vorgaben des Bundes umsetzt,
• die beihilferechtlichen Vorgaben der EU und des Bundes,
• die Landeshaushaltsordnung (LHO einschließlich VV),
• das Landesverwaltungsgesetz (LVwG),
• die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO),
• die bilateral zwischen dem Land und der IB.SH getroffenen Einzelfallregelungen sowie
• vordefinierte Prozessbeschreibungen, Prüfkonzepte und Arbeitsanweisungen der IB.SH.
Die mit der Programmabwicklung und damit auch mit der UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNG einhergehenden Reputationsrisiken für die IB.SH setzen höchste Professionalität, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit, strategisches und analytisches Denken sowie Lösungsorientierung voraus. Ein ausgeprägtes Verständnis für Prozesse und Strukturen stellt die Grundlage für stetige Optimierungen bei der Durchführung der UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNG dar, die ausdrücklich gewünscht werden.
Die UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNG ist ausschließlich im Auftrag, im Namen und auf fachliche Weisung der IB.SH zu erbringen.
Die hierbei zu erbringende UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNG setzt sich aus nachfolgend dargestellten Leistungsbestandteilen zusammen.
• Vorbereitung & Organisation
• Widerspruchsbearbeitung
• Verfahrensbegleitung
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Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvertragspartner geschlossen.
Für diese Rahmenvereinbarungen gilt die folgende Höchstmenge für die zu erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
Folgende Höchstmenge wurde für die gesamte Vertragslaufzeit (feste Vertragslaufzeit und mögliche Verlängerungsoptionen) ermittelt: 7.000 Personentage.
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung.
siehe Ziffer II.2.11) Angaben zu Optionen.
Es werden bei der Bewertung je Kriterium jeweils die in der Auswahlmatrix genannten Bewertungspunkte " Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit", "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und "Weitere Eignungskriterien" max. 600 Punkte vergeben. Zur Angebotsabgabe (Phase 2) werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die alle formalen Anforderungen und Ausschlusskriterien erfüllen, sowie eine Mindestpunktzahl von 300 Punkten (von möglichen zu erreichenden 600 Punkten) erreichen und anhand der Anzahl der Eignungspunkte die Plätze 1 bis 3 belegen. Sofern mehrere Bewerber (bspw. 3. und 4. Stelle) die gleiche Punktzahl erreichen, entscheidet das Los über deren Platzierung. Somit werden maximal drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Nach dem 31.12.2024 (Ende der festen Vertragslaufzeit) kann der Vertrag auf Wunsch der IB.SH bis zu zwei Mal über eine Laufzeit von jeweils einem Jahr verlängert werden. Die IB.SH ist berechtigt, von dieser Verlängerungsoption drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit bzw. dem Ablauf des ersten Verlängerungszeitraums Gebrauch zu machen. Der Vertrag endet spätestens nach vier Jahren am 31. Dezember 2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VGV.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens bzw. des Unternehmensverbundes sowie den Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Unterstützungsleistungen im Kontext der Widerspruchsbearbeitung von Förderprogrammen), die Gegenstand der Vergabe ist, getrennt nach den Jahren 2019, 2020, 2021.
Mindestanforderung: Unterstützungsleistungen im Kontext der Widerspruchsbearbeitung von Förderprogrammen wurden erbracht.
3. Auf Grundlage des (Konzern-) Jahresabschlusses des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres (2020 bzw. 2021 sofern erstellt und testiert) des Unternehmens inkl. Gewinn- und Verlustrechnung, sowie ggf. (Konzern-) Jahresabschlusses des letzten Geschäftsjahres des Mutterkonzerns (wenn der bewerbende Unternehmensteil eine Tochtergesellschaft darstellt) erfolgt ein Rating der Anbieter gem. dem offiziellen DSGV- oder RSU-Corporate-Ratingverfahren durch unseren Kreditbereich. Die Ratingnoten werden anschließend bewertet.
Mindestkriterium für Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist Erreichen von 11 Punkten im DSGV-Rating. Anbieter mit einer DSGV / RSU Corporate Ratingnote von 12 oder schlechter werden im Verfahren nicht weiter berücksichtigt. Auch die Nicht Vorlage des (Konzern-) Jahresabschlusses inkl. GuV Rechnung führt zu einem Ausschluss vom Verfahren.
4. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
5. Nachweis über qualifizierte Referenzen für die Bearbeitung von Widersprüchen im Bereich von Fördermitteln und mindestens eine davon im Kontext der Corona-Hilfsprogramme (Kontaktdaten von Ansprechpartnern zu den benannten Referenzen sind mindestens auf Nachfrage zu benennen).
Die Referenzen sollen sich auf Tätigkeiten, die im Wesentlichen in 2020 bis 2022 durchgeführt wurden/ werden, und auf der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistungen im Bereich der Corona-Hilfsprogrammen beziehen.
Der jeweilige Nachweis führt zumindest den Leistungsumfang, die Ausführungszeit sowie den (öffentlichen / privaten) Auftraggeber und den Umfang der Weiterbeauftragungen (auch innerhalb des Konzernverbundes) auf.
6. Eigenbestätigung, dass Erfahrung in der erfolgreichen Bearbeitung von Massenverfahren im Zivil- und/oder Verwaltungsrecht besteht und die dadurch gewonnenen Erfahrungen auch im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung eingebracht werden können, um eine schnelle und qualitativ hochwertige Bearbeitung von Widersprüchen in den Corona-Hilfsprogrammen zu gewährleisten.
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Folgende weitere Unterlagen sind mit der Bewerbung vorzulegen, siehe VI.3 Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können.
Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist.
Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 05. August 2022 an die GMSH, z.H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht]) zu richten.
Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die drei ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/ Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 26. September 2022 an die GMSH, z.H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht]) zu richten.
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Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
7. Eigenerklärung, dass
- die von der IB.SH zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen sowie
- die von dem Unternehmen erstellten eigenen Unterlagen mit Bezug zur IB.SH bezüglich Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität nach gängigen Standards (unter anderem ISO 27001, BSI-IT-Grundschutz, oder gleichwertig) angemessen geschützt werden.
8. Eigenerklärung, dass die Anforderungen, die in der anliegenden Leistungsbeschreibung definiert sind, erfüllt werden (insbesondere in Bezug auf die ausgeschriebenen Personentage).
9. Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer die Ausschreibungsbedingungen anerkennt und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen hat.
10. Eigenerklärung, dass entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht.
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Hinweis für die Bewerber:
Erklärung zur Geheimhaltung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein: Die Investitionsbank Schleswig-Holstein wird alle Informationen und Unterlagen, von denen sie im Rahmen dieser Ausschreibung Kenntnis erlangt, nur zur Bewertung der Bieter verwenden und deren Inhalte, auch über die Dauer dieser Ausschreibung hinaus, vertraulich behandeln. Bitte achten Sie in Ihren Unterlagen darauf, sich auf die wesentlichen Aspekte zu konzentrieren und formulieren Sie ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit präzise.
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Verhandlungsgespräche/ Präsentationen finden voraussichtlich in der 43. bis 44. KW 2022 statt.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]