Versicherungsvertrag - Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz, Umwelthaftpflicht und Umweltschäden Referenznummer der Bekanntmachung: 140_LWB_04-2022-0008
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Versicherungsvertrag - Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz, Umwelthaftpflicht und Umweltschäden
Vergabe eines Vertrags für Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz, Umwelthaftpflicht und Umweltschäden
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
Wintergartenstraße 4
04103 Leipzig
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB) beabsichtigt die Vergabe ihres Bedarfs an Versicherungsleistungen (Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz, Umwelthaftpflicht und Umweltschäden). Die LWB vermietet und verwaltet rund 37.000 Wohn- und Gewerbeeinheiten. Die Laufzeit des Vertrages soll am 01.01.2023 00:00 Uhr beginnen.
Die LWB hat für die fachkundige Abwicklung des Schadens- und Vertrags- managements bereits die KAV Kommunale Assekuranzvermittlung GmbH & Co.KG (KAV), Wintergartenstr. 4, 04103 Leipzig, vertraglich gebunden. Der Versicherer ist im Auftragsfall verpflichtet, mit der KAV bzw. deren Geschäftsbesorger zusammenzuarbeiten und deren Leistungen mit einer Courtage in Höhe von 16,25 % der angebotenen Nettoprämie zu vergüten.
Soweit die LWB nach Ablauf des Vertragsverhältnisses mit dem Versicherungsmakler einen anderen Versicherungsmakler vertraglich bindet, wird sie den Auftragnehmer frühzeitig über die neuen vertraglichen Grundlagen informieren. Der Versicherer ist im Auftragsfalle verpflichtet, mit dem dann vertraglich gebundenen Versicherungsmakler zusammenzuarbeiten und deren Leistungen mit einer Courtage in Höhe von 16,25 % der angebotenen Nettoprämie zu vergüten.
Der Versicherungvertrag wird für die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen und endet mit dem in diesem Vertrag vereinbarten Zeitpunkt, zuzüglich einer einmaligen automatischen Verlängerung um ein Jahr, wenn nicht eine der Parteien den Vertrag innerhalb einer Frist von 6 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare (Bieterbogen, Anlage 1) zu verwenden:
1. Nachweis über die aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014
2. Eignerklärung, dass in der Person des Bieters keine Ausschlüssgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlüssgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vorliegen
4. Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder, Mitarbeiter)
5. Eigenerklärung Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz oder eine vergleichbare Erlaubnis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften eines Landes
der EU oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens
6. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betreffend Sanktionen gegen Russland
Bietergemeinschaften haben mit dem Bieterbogen eine Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Bieterbogen abzugeben.
Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und /oder finanzielle
Leistungsfähigkeit, so hat er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Bieterbogen vorzulegen. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein.
Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/ konzernverbundene Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des
Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). Hierzu ist die Verpflichtungserklärung auf gesondertes Verlangen einzureichen.
Die Forderungen bezüglich Bietergemeinschaften, Nachunternehmereinsatz, Rückgriff auf Ressourcen von Drittunternehmen sowie Gültigkeitsdauer von Nachweisen
gelten auch für Ziffer III.1.2) und III.1.3).
Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare (Bieterbogen, Anlage 1) zu verwenden:
1. Eigenerklärung über den Nettogesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossen Geschäftjahre)
Bei Bietergemeinschaften sind die Umsätze für alle Mietglieder der Bietergemeinschaft für einheitliche Jahre anzugeben.
2. Eigenerklärung über den Nettojahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Bereich der Gebäudeversicherungen
Bei Bietergemeinschaften sind die Umsätze für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für einheitliche Jahre anzugeben.
Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden, die beigefügten Formulare (Bieterbogen, Anlage 1) zu verwenden:
1. Nachweis von Referenzen der letzten drei Jahre in Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand, jeweils unter konkreter Benennung des Auftraggebers nebst Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit, des Auftraggegenstandes und der Laufzeit
2. Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Kalenderjahren
3. Eigenerklärung zur Abwicklung des Vertrages und etwaigen Schäden in deutscher Sprache
Mindestanforderungen Referenzen: mindestens zwei Referenzen, die folgende Voraussetzungen (kumuliert) erfüllen:
- Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung für die Wohnungswirtschaft,
- Versicherte Wohn- und Gewerbeeinheiten mind. 15.000,
- Versicherungsende nicht vor 2019 und
- Beitragsvolumen mind. EUR netto 35.000 p.a.
gültige Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz o. eine vergleichbare Erlaubnis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften eines Landes der EU oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Juli 2026
1. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachzufordern.
2. Auskünfte/Rückfragen zum Verfahren:
Für Fragen, die nach dem 27.07.2022 / 12:00 Uhr eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht sichergestellt werden.
3. Die Anlage 2.3 Bestandsliste und die Anlage 2.4 Schadenszahlen stehen sowohl als pdf-Datei als auch bearbeitungsfähige, schreibgeschützte excel-Datei zur Verfügung.
Die Bearbeitung excel-Datei ist nur zum Zwecke der Selektierung zulässig.
4. Da die Angebotseinreichung elektronisch erfolgt, wird im AI-Bietercockpit zu den Angebotsunterlagen ein Angebotsschreiben generiert, ebenso wie ein zusammenfassendes Leistungsverzeichnis.
5. Bitte informieren Sie sich auch im Verfahrensbrief (Vergabeunterlagen).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind bei der unter Ziffer VI.4.1) benannten Stelle zu rügen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.