Neubau Kompetenzzentrum Brand- und Katastrophenschutz, Los 014 - Estricharbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VLK_2022_0106
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plauen
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08523
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vogtlandkreis.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kompetenzzentrum Brand- und Katastrophenschutz, Los 014 - Estricharbeiten
Los 014 - Estricharbeiten
08233 Treuen/OT Eich
530,0m² Betonflächen schleifen
1.060,0m² Einbau Sperrschicht gegen Restfeuchte aus dem Beton
1.060,0m² Mineralwolldämmung WLG 035; Dicke 100mm, einbauen
1.060,0m² Trittschalldämmung MW verlegen,
1.060,0m² Zementestrich CT- C50- F5; Stärke 65 bis80mm einbauen
Ausführung im EG und 1.OG
Betriebsnummern: BNR 10: 5233200004; BNR 15: 276145233200029
Ident-Nr.: 512020007901LDR
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
siehe III.1.1)
siehe III.1.1)
Rechtsform einer Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Vogtlandkreis, Zentrale Vergabestelle, Postplatz 5, 08523 Plauen
Die Öffnung der Angebote wird von zwei Vertretern der Zentralen Vergabestelle durchgeführt.
Das Ergebnis der Angebotsöffnung wird durch die Zentrale Vergabestelle den Bietern und ihren Bevollmächtigten elektronisch über die Vergabeplattform eVergabe.de zur
Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter Ziffer I.1) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Bearbeitung von
Unklarheiten, frühzeitig ihre Fragen zu übermitteln.
Kommunikation im Vergabeverfahren:
Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform eVergabe.de. Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach
der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z. B. Nachforderungen von Unterlagen, Bieterinformationen, Auftragsschreiben) werden elektronisch über eVergabe.de bereitgestellt.
Achtung!
Alle Bieteranfragen zu den Vergabeunterlagen müssen elektronisch über eVergabe.de bzw. dem Bietercockpit gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über eVergabe.de.
Informationen zu den technischen Anforderungen erhalten Sie unter www.eVergabe.de.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).