Rahmenvertrag über den jahreszeitbedingten Räderwechsel und Service für Dienstfahrzeuge der sächsischen Polizei
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/pva.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über den jahreszeitbedingten Räderwechsel und Service für Dienstfahrzeuge der sächsischen Polizei
Rahmenvertrag über den jahreszeitbedingten Räderwechsel und Service für Dienstfahrzeuge der sächsischen Polizei
Polizeidirektion Chemnitz
Chemnitz
Rahmenvertrag über den jahreszeitbedingten Räderwechsel und Service für Dienstfahrzeuge der sächsischen Polizei
Landeskriminalamt, Polizeiverwaltungsamt Chemnitz
Chemnitz
Rahmenvertrag über den jahreszeitbedingten Räderwechsel und Service für Dienstfahrzeuge der sächsischen Polizei
Bereitschaftspolizei Chemnitz
Chemnitz
Rahmenvertrag über den jahreszeitbedingten Räderwechsel und Service für Dienstfahrzeuge der sächsischen Polizei
Bereitschaftspolizei Schneeberg
Chemnitz
Rahmenvertrag über den jahreszeitbedingten Räderwechsel und Service für Dienstfahrzeuge der sächsischen Polizei
Polizeidirektion Dresden
Dresden
Rahmenvertrag über den jahreszeitbedingten Räderwechsel und Service für Dienstfahrzeuge der sächsischen Polizei
LKA, PVA Dresden
Dresden
Rahmenvertrag über den jahreszeitbedingten Räderwechsel und Service für Dienstfahrzeuge der sächsischen Polizei
Bereitschaftspolizei Dresden
Dresden
Rahmenvertrag über den jahreszeitbedingten Räderwechsel und Service für Dienstfahrzeuge der sächsischen Polizei
Polizeidirektion Görlitz
Görlitz
Rahmenvertrag über den jahreszeitbedingten Räderwechsel und Service für Dienstfahrzeuge der sächsischen Polizei
LKA, BP, HS, PVA Görlitz
Görlitz
Rahmenvertrag über den jahreszeitbedingten Räderwechsel und Service für Dienstfahrzeuge der sächsischen Polizei
Polizeidirektion Leipzig
Leipzig
Rahmenvertrag über den jahreszeitbedingten Räderwechsel und Service für Dienstfahrzeuge der sächsischen Polizei
LKA, PVA Leipzig
Leipzig
Rahmenvertrag über den jahreszeitbedingten Räderwechsel und Service für Dienstfahrzeuge der sächsischen Polizei
PVA Dommitzsch
Leipzig
Rahmenvertrag über den jahreszeitbedingten Räderwechsel und Service für Dienstfahrzeuge der sächsischen Polizei
BP Leipzig
Leipzig
Rahmenvertrag über den jahreszeitbedingten Räderwechsel und Service für Dienstfahrzeuge der sächsischen Polizei
PD Zwickau
Zwickau
Rahmenvertrag über den jahreszeitbedingten Räderwechsel und Service für Dienstfahrzeuge der sächsischen Polizei
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Aufgrund folgender Tatsachen ist eine unverzügliche Auftragserweiterung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 und 3 GWB gegeben und erforderlich:
(1) In Bezug auf die Einlagerung von Radsätzen ist der Sonderfall gegeben, dass eine über mehrere Monate vom Autohersteller verzögerte Auslieferung von 165 Neufahrzeugen und deren saisonaler Bereifung statt in 2021 nun für Juni/Juli 2022 gegeben ist. Das heißt, die Winterbereifung dieser Fahr-zeuge ist bis zum jahreszeitbedingten Räderwechsel im Herbst 2022 einzulagern. Dadurch entsteht ein zusätzlicher Einlagerungsbedarf der Winterräder für die Neufahrzeuge außerhalb der Saison.
(2) Mit Zuführung der Neufahrzeuge ergibt sich eine sukzessive umfangreiche Rückgabe an Altfahr-zeugen. In diesem Zusammenhang wird die Einlagerung der Winterräder der Altfahrzeuge bei Pneu-hage nicht mehr benötigt. Hier entsteht ein zusätzlicher Auslagerungsbedarf außerhalb der Saison der Winterräder für die Alt-Kfz, um diese anderweitig verwenden bzw. versteigern zu können.
(3) Im Zusammenhang mit der zeitlich verzögerten Neuzuführung von Dienst-Kfz war es bisher nicht möglich, für einen neuen Rahmenvertrag eine belastbare Kalkulation für die Anzahl einzulagernder Rädersätze und von zu ersetzenden Reifen für Bestandsfahrzeuge durchzuführen. Die Anlieferungs-terminierungen verschoben sich durch den Hersteller wiederholt. Mit der Bereitstellung der Neufahr-zeuge ab Ende Juni 2022 ist diese Kalkulation nun mehr möglich und kann in die Kostenabschätzung eines neuen Rahmenvertrages einfließen. Ein Neuvertrag für die Wintersaison 2022/2023 wäre ab 1. September 2022 erforderlich, um bei einem Wechsel des Auftragnehmers entsprechende organisato-rische Vorleistungen über den Rahmenvertrag abrufen und auch umsetzen zu können (Umlagerung und Verteilung von ca. 1.700 Radsätzen; Saisonbeginn regionalbedingt September/ Oktober). Zeitplan einer EU-Ausschreibung ist mit geschätzt 6 Monaten erst für einen spätesten Vertragsbeginn zum 1. März 2023 umsetzbar.
(4) Die Räder der Bestandsfahrzeuge sind aktuell noch bei der Fa. Pneuhage eingelagert. Eine Einla-gerung von Rädern bis zum Abschluss eines Neuvertrages in den Polizeidienststellen ist in der Dimen-sion des Fuhrparks (~1.700 Kfz à 4 Räder = 6.800) aus Gründen fehlender Lagerflächen nicht mög-lich. Eine Einlagerung der Räder bei einem Drittanbieter verursacht Kosten für die Auslagerung und Einlagerung. Der logistische Aufwand einer Umlagerung für eine Einzelsaison ist unverhältnismäßig hoch.
Mangels vorhandener kurzfristiger Alternativen ist die sächsische Polizei organisatorisch wie wirt-schaftlich überdurchschnittlich auf die Leistungsfähigkeit des bisherigen Auftragnehmers angewiesen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verlängerung RV über den jahreszeitbedingten Räderwechsel und Service für Dienstfahrzeuge der sächsischen Polizei
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76229
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs.2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.