Los 760 Sachverständigenabnahmen SächsPrüfTechVO Referenznummer der Bekanntmachung: 0622/III/01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikumchemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 760 Sachverständigenabnahmen SächsPrüfTechVO
Im Klinikum Chemnitz gGmbH als Maximalversorger werden medizinische Leistungen in nahezu allen Fachrichtungen angeboten. Von besonderer Bedeutung ist die Akutversorgung der stetig steigenden Patientenzahlen im Diagnosebereich der Herz-/ Kreislaufkrankheiten. Für diesen Fachbereich wird ein Neubau am Standort Küchwald errichtet, mit dem Ziel, eine Zentralisierung aller Untersuchungs-, Behandlungs- und Pflegebereiche, der derzeit an mehreren Standorten befindlichen kardiologischen Abteilungen an diesem Standort zu erreichen. Für diesen Neubau werden Leistungen zur Durchführung und Koordination von Sachverständigenabnahmen ausgeschrieben.
Chemnitz, DE
Auf Basis der „Liste der Leistungen zu den Sachverständigenabnahmen nach SächsTechPrüfVO“ in der Anlage sind während bzw. am Ende der Ausführungsphase der jeweiligen Teilprojekte folgende Leistungen zu erbringen:
- Koordinierung aller Sachverständigenprüfungen innerhalb der Organisation des Auftragnehmers sowie den ggf. erforderlichen Nachauftragnehmern
- Durchführung der baurechtlich erforderlichen Sachverständigenprüfungen gem. SächsTechPrüfVO.
- Wirk‐Prinzip‐Prüfung aller technischen Anlagen gem. SächsTechPrüfVO im Rahmen der jeweiligen Gewerke Abnahmen
- Erstellung der Prüfberichte incl. Bauherrengespräch vor finaler Abgabe der jeweiligen Abnahmeprotokolle und dem gewerkeübergreifenden Gesamt-Abschlussbericht
abhängig von Abschluss des Bauprojektes
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Bescheinigung Prüfingenieur oder Prüfsachverständiger
- Eintragung Handelsregister (siehe KCLW-V13 in den Vergabeunterlagen)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 5 Mio. €
- siehe Vergabeunterlagen
- Bescheinigung Prüfingenieur oder Prüfsachverständiger
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB, ist ein Antrag auf Vergabenachprüfung unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Das OLG Dresden geht regelmäßig davon aus, dass die Rüge gem. Nr. 1 dann unverzüglich erfolgt ist, wenn sie binnen einer Woche nach Kenntniserlangung ausgesprochen wird. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gem. § 101b Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.