Unterstützungsleistungen in der SAP Anwendungsbetreuung/ Anwendungsentwicklung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen in der SAP Anwendungsbetreuung/ Anwendungsentwicklung
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) das zentrale Förderinstitut des Landes mit derzeit knapp 760 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sucht max. vier Dienstleister (Rahmenvertragspartner) für die Unterstützungsleistungen in der SAP Anwendungsbetreuung/ Anwendungsentwicklung.
Kiel
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) ist seit 2008 Mitglied der Förderbankenkooperation. Seit dem 01.08.2010 setzt die IB.SH das von der Kooperation entwickelte Kernbankensystem ABAKUS mit den darunterliegenden SAP-Standardapplikationen CML, FI/CO GP und RBD ein (im Weiteren SAP/ ABAKUS genannt). Beim System ABAKUS handelt es sich um eine auf das CML zurückgreifende in ABAP entwickelte Applikation der Förderbankenkooperation.
Zur Unterstützung des internen Personals und zur Sicherstellung des Betriebs sucht die IB.SH bis zu vier externe Dienstleister.
Der Dienstleister unterstützt die internen Mitarbeiter des Bereichs IT der IB.SH im Tagesgeschäft bei der Korrektur von Anwendungsfehlern und Customizing-Problemen, bei der Beantwortung von How-to-Fragen und Beratung der Fachbereiche sowie in der Durchführung von (IT-)Projekten. Er führt den Second Level Support für die bankfachlich Kernanwendung SAP/ABAKUS (mit dem Schwerpunkt CML) durch. Dabei sollte er über Kenntnisse von aktuellen SAP-Releases und Know-How in Themen der Digitalisierung mitbringen, wie z.B. Web-Services, IPLS, PlugIn oder Workflows.
Neue Anforderungen an die Abwicklung des Fördergeschäftes, die sich aus veränderten politischen, gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Vorgaben oder neuen Geschäftsfeldern ergeben, erfordern eine laufende Erweiterung/Anpassung der SAP/ABAKUS-Funktionalitäten. Da die IB.SH als Mitglied der Förderbankenkooperation die IT-Strategie verfolgt, den SAP/ABAKUS-Standard der Förderbankenkooperation zu nutzen, werden neue Anforderungen nach Möglichkeit über Customizing-Maßnahmen umgesetzt. Für darüber hinaus gehende Weiterentwicklungen sind die Anforderungen zu sammeln, sinnvoll zu bündeln und deren Umsetzung soweit zu konzeptionieren, dass die Förderbankenkooperation über eine für alle Förderbanken nutzbare, einheitliche Weiterentwicklung der Anwendung SAP/ABAKUS entscheiden kann. Weiterhin ist der sichere Umgang und das Entwickeln im ABAP-Sprachraum unabdingbar.
Zur Erbringung des Auftrags werden die hier beschriebenen und in der Bewertungsmatrix genannten Aspekte benötigt. Dementsprechend sollte das Angebot die bewerteten Aspekte abdecken.
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Für diese Rahmenvereinbarungen gelten die folgenden Höchstmenge für die zu erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
Folgende Höchstmenge wurde für die gesamte Vertragslaufzeit ermittelt: 8.500 Personentage.
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung.
Dabei besteht gegenüber der IB.SH kein Anspruch auf vollständige Inanspruchnahme des Vertragsvolumens.
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Regelung zum Einzelabruf aus der Rahmenvereinbarung:
Die von der IB.SH konkret benötigten Unterstützungsleistungen werden unter Berücksichtigung der Arbeits- und Projektsituation, Qualifikation, Verfügbarkeit und Tagessatzes im Wege eines Mini-Wettbewerbes abgerufen. Die Gestaltung dieses Einzelabrufes ist in der Rahmenvereinbarung dargestellt (s. § 2 der Rahmenvereinbarung).
Die Beauftragung auch des viertplatzierten Bieters erfolgt nur, wenn die erreichte Gesamtpunktzahl maximal 50 Punkte unter der Gesamtpunktzahl des Bewerbers auf Platz 3 liegt. Sofern mehrere Bieter die gleiche Punktzahl erreichen, ergibt sich die endgültige Platzierung der Bieter in Abhängigkeit vom höchsten Wert im Kriterium „Organisation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals“.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV. Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Vorlage der (Konzern-) Jahresabschlüsse (einschl. Gewinn- und Verlustrechnung) der letzten 3 Geschäftsjahre des Unternehmens sowie ggf. (Konzern-) Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre des Mutterkonzerns, wenn der bewerbende Unternehmensteil eine Tochtergesellschaft darstellt.
3. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
4. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
4a. Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3) Zusätzliche Angaben.
Abschnitt IV: Verfahren
siehe Ziffer II.2.11) Angaben zu Optionen.
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als
Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können.
Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 28. Juli 2022 an die GMSH, z.H. Frau Katja Schmidt (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht]) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-und Antworten Katalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
5. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung).
6. Angebotsschreiben mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Ab-reden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Aus-schlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
7. Ausgefülltes Preisblatt.
8. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 20.000 Euro (Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 08.02.2019 - VGSH (GVOBl. Schl.-H. v. 28.02.2019, S. 40)).
9. Eigenerklärung, dass entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht.
10. Darstellung des für die Ausführung des Auftrags betrauten Personals gem. der Bewertungsmatrix.
11. Darstellung der Mitwirkungsleistungen der Bankenkooperation und anderer Dienstleister gem. Bewertungsmatrix.
12. Beschreibung der Qualitätssicherungsmaßnahmen gem. Bewertungsmatrix
13. Datenschutz-/Sicherheitskonzept der technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Datenverarbeitung.
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Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) wird alle Informationen und Unterlagen, von denen sie im Rahmen dieser Ausschreibung Kenntnis erlangt, nur zur Bewertung der Bieter verwenden und deren Inhalte, auch über die Dauer dieser Ausschreibung hinaus, vertraulich behandeln.
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Bietergemeinschaft:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]