Bau eines FTTB/H Breitbandnetzes im Ausbaugebiet des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland (AG2) Referenznummer der Bekanntmachung: 06/2022-BZSNF
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garding
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 25836
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wr-recht.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bau eines FTTB/H Breitbandnetzes im Ausbaugebiet des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland (AG2)
Bauleistungen für ein flächendeckendes, passives FTTB/H- Breitbandnetz in den Gebieten des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland.
Cluster 1
Kreis Nordfriesland Los 1 umfasst folgende Bereiche:
o Bondelum
o Ahrenviöl
o Ahrenviölfeld
o Immenstedt
o Schwesing
o Wester-Ohrstedt
o Oster-Ohrstedt
Der Breitband-Zweckverband-Südliches Nordfriesland (nachfolgend "BZSNF") hat das Vorhaben ein flächendeckendes NGA-Netz, unter Inanspruchnahme von Bundes- und Landesfördermitteln, zu errichten. Hierzu liegt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes für einen Ausbau mit Betreibermodell nach Ziffer 3.2 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus vor. Für die Umsetzung dieses Vorhabens lässt der BZSNF eine erforderliche Planung für das gesamte Rohr- und Fasernetz erstellen, welche durch entsprechende Baufirmen umgesetzt werden soll. Der Netzausbau des BZSNF umfasst lediglich die passive Infrastruktur. Jegliche aktiven Komponenten des Netzes liegen in der Verantwortung des Betreibers und Dienstlieferanten.
Das auszubauende Verbandsgebiet wurde in zwei Bauabschnitte unterteilt - Ausbaugebiet I und Ausbaugebiet II. Die Bauleistung für das Ausbaugebiet I wurde bereits im Jahr 2019 ausgeschrieben und beauftragt.
Gegenstand dieses Auftrages ist ausschließlich das Ausbaugebiet II, das in insgesamt 9 Lose aufgeteilt ist. Für die Errichtung eines flächendeckenden NGA-Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland sollen mit dieser Ausschreibung die Tief- und Montageleistungen für das zweite Ausbaugebiet (AG2) vergeben werden.
Die Beauftragung erfolgt unter anderem unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung sowie der Richtlinie ,,Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22. Oktober 2015, 1. Überarbeitung vom 20.06.2016 ("Förderrichtlinie").
Los 1 umfasst folgende Bereiche:
o Bondelum
o Ahrenviöl
o Ahrenviölfeld
o Immenstedt
o Schwesing
o Wester-Ohrstedt
o Oster-Ohrstedt
Cluster 2
Kreis Nordfriesland Cluster 2 umfasst folgende Bereiche:
o Wester-Ohrstedt
o Oster-Ohrstedt
o Wittbek
Der Breitband-Zweckverband-Südliches Nordfriesland (nachfolgend "BZSNF") hat das Vorhaben ein flächendeckendes NGA-Netz, unter Inanspruchnahme von Bundes- und Landesfördermitteln, zu errichten. Hierzu liegt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes für einen Ausbau mit Betreibermodell nach Ziffer 3.2 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus vor. Für die Umsetzung dieses Vorhabens lässt der BZSNF eine erforderliche Planung für das gesamte Rohr- und Fasernetz erstellen, welche durch entsprechende Baufirmen umgesetzt werden soll. Der Netzausbau des BZSNF umfasst lediglich die passive Infrastruktur. Jegliche aktiven Komponenten des Netzes liegen in der Verantwortung des Betreibers und Dienstlieferanten.
Das auszubauende Verbandsgebiet wurde in zwei Bauabschnitte unterteilt - Ausbaugebiet I und Ausbaugebiet II. Die Bauleistung für das Ausbaugebiet I wurde bereits im Jahr 2019 ausgeschrieben und beauftragt.
Gegenstand dieses Auftrages ist ausschließlich das Ausbaugebiet II, das in insgesamt 9 Lose aufgeteilt ist. Für die Errichtung eines flächendeckenden NGA-Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland sollen mit dieser Ausschreibung die Tief- und Montageleistungen für das zweite Ausbaugebiet (AG2) vergeben werden.
Die Beauftragung erfolgt unter anderem unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung sowie der Richtlinie ,,Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22. Oktober 2015, 1. Überarbeitung vom 20.06.2016 ("Förderrichtlinie").
Cluster 2 umfasst folgende Bereiche:
o Wester-Ohrstedt
o Oster-Ohrstedt
o Wittbek
Cluster 3
Kreis Nordfriesland Cluster 3 umfasst folgende Bereiche:
o Südermarsch
o Witzwort
Der Breitband-Zweckverband-Südliches Nordfriesland (nachfolgend "BZSNF") hat das Vorhaben ein flächendeckendes NGA-Netz, unter Inanspruchnahme von Bundes- und Landesfördermitteln, zu errichten. Hierzu liegt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes für einen Ausbau mit Betreibermodell nach Ziffer 3.2 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus vor. Für die Umsetzung dieses Vorhabens lässt der BZSNF eine erforderliche Planung für das gesamte Rohr- und Fasernetz erstellen, welche durch entsprechende Baufirmen umgesetzt werden soll. Der Netzausbau des BZSNF umfasst lediglich die passive Infrastruktur. Jegliche aktiven Komponenten des Netzes liegen in der Verantwortung des Betreibers und Dienstlieferanten.
Das auszubauende Verbandsgebiet wurde in zwei Bauabschnitte unterteilt - Ausbaugebiet I und Ausbaugebiet II. Die Bauleistung für das Ausbaugebiet I wurde bereits im Jahr 2019 ausgeschrieben und beauftragt.
Gegenstand dieses Auftrages ist ausschließlich das Ausbaugebiet II, das in insgesamt 9 Lose aufgeteilt ist. Für die Errichtung eines flächendeckenden NGA-Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland sollen mit dieser Ausschreibung die Tief- und Montageleistungen für das zweite Ausbaugebiet (AG2) vergeben werden.
Die Beauftragung erfolgt unter anderem unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung sowie der Richtlinie ,,Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22. Oktober 2015, 1. Überarbeitung vom 20.06.2016 ("Förderrichtlinie").
Cluster 3 umfasst folgende Bereiche:
o Südermarsch
o Witzwort
Cluster 4
Kreis Nordfriesland Cluster 4 umfasst folgende Bereiche:
o Winnert
o Südermarsch
o Koldenbüttel
o Wisch
o Ramstedt
o Schwabstedt
o Hude
o Fresendelf
o Süderhöft
o Friedrichstadt
o Drage
o Seeth
Der Breitband-Zweckverband-Südliches Nordfriesland (nachfolgend "BZSNF") hat das Vorhaben ein flächendeckendes NGA-Netz, unter Inanspruchnahme von Bundes- und Landesfördermitteln, zu errichten. Hierzu liegt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes für einen Ausbau mit Betreibermodell nach Ziffer 3.2 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus vor. Für die Umsetzung dieses Vorhabens lässt der BZSNF eine erforderliche Planung für das gesamte Rohr- und Fasernetz erstellen, welche durch entsprechende Baufirmen umgesetzt werden soll. Der Netzausbau des BZSNF umfasst lediglich die passive Infrastruktur. Jegliche aktiven Komponenten des Netzes liegen in der Verantwortung des Betreibers und Dienstlieferanten.
Das auszubauende Verbandsgebiet wurde in zwei Bauabschnitte unterteilt - Ausbaugebiet I und Ausbaugebiet II. Die Bauleistung für das Ausbaugebiet I wurde bereits im Jahr 2019 ausgeschrieben und beauftragt.
Gegenstand dieses Auftrages ist ausschließlich das Ausbaugebiet II, das in insgesamt 9 Lose aufgeteilt ist. Für die Errichtung eines flächendeckenden NGA-Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland sollen mit dieser Ausschreibung die Tief- und Montageleistungen für das zweite Ausbaugebiet (AG2) vergeben werden.
Die Beauftragung erfolgt unter anderem unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung sowie der Richtlinie ,,Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22. Oktober 2015, 1. Überarbeitung vom 20.06.2016 ("Förderrichtlinie").
Cluster 4 umfasst folgende Bereiche:
o Winnert
o Südermarsch
o Koldenbüttel
o Wisch
o Ramstedt
o Schwabstedt
o Hude
o Fresendelf
o Süderhöft
o Friedrichstadt
o Drage
o Seeth
Cluster 5
Kreis Nordfriesland Cluster 5 umfasst folgende Bereiche:
o Koldenbüttel
o Witzwort
Der Breitband-Zweckverband-Südliches Nordfriesland (nachfolgend "BZSNF") hat das Vorhaben ein flächendeckendes NGA-Netz, unter Inanspruchnahme von Bundes- und Landesfördermitteln, zu errichten. Hierzu liegt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes für einen Ausbau mit Betreibermodell nach Ziffer 3.2 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus vor. Für die Umsetzung dieses Vorhabens lässt der BZSNF eine erforderliche Planung für das gesamte Rohr- und Fasernetz erstellen, welche durch entsprechende Baufirmen umgesetzt werden soll. Der Netzausbau des BZSNF umfasst lediglich die passive Infrastruktur. Jegliche aktiven Komponenten des Netzes liegen in der Verantwortung des Betreibers und Dienstlieferanten.
Das auszubauende Verbandsgebiet wurde in zwei Bauabschnitte unterteilt - Ausbaugebiet I und Ausbaugebiet II. Die Bauleistung für das Ausbaugebiet I wurde bereits im Jahr 2019 ausgeschrieben und beauftragt.
Gegenstand dieses Auftrages ist ausschließlich das Ausbaugebiet II, das in insgesamt 9 Lose aufgeteilt ist. Für die Errichtung eines flächendeckenden NGA-Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland sollen mit dieser Ausschreibung die Tief- und Montageleistungen für das zweite Ausbaugebiet (AG2) vergeben werden.
Die Beauftragung erfolgt unter anderem unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung sowie der Richtlinie ,,Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22. Oktober 2015, 1. Überarbeitung vom 20.06.2016 ("Förderrichtlinie").
Cluster 5 umfasst folgende Bereiche:
o Koldenbüttel
o Witzwort
Cluster 6
Kreis Nordfriesland Cluster 6 umfasst folgende Bereiche:
o Westerhever
o Osterhever
o Tetenbüll
o Poppenbüll
o Kirchspiel Garding
Der Breitband-Zweckverband-Südliches Nordfriesland (nachfolgend "BZSNF") hat das Vorhaben ein flächendeckendes NGA-Netz, unter Inanspruchnahme von Bundes- und Landesfördermitteln, zu errichten. Hierzu liegt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes für einen Ausbau mit Betreibermodell nach Ziffer 3.2 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus vor. Für die Umsetzung dieses Vorhabens lässt der BZSNF eine erforderliche Planung für das gesamte Rohr- und Fasernetz erstellen, welche durch entsprechende Baufirmen umgesetzt werden soll. Der Netzausbau des BZSNF umfasst lediglich die passive Infrastruktur. Jegliche aktiven Komponenten des Netzes liegen in der Verantwortung des Betreibers und Dienstlieferanten.
Das auszubauende Verbandsgebiet wurde in zwei Bauabschnitte unterteilt - Ausbaugebiet I und Ausbaugebiet II. Die Bauleistung für das Ausbaugebiet I wurde bereits im Jahr 2019 ausgeschrieben und beauftragt.
Gegenstand dieses Auftrages ist ausschließlich das Ausbaugebiet II, das in insgesamt 9 Lose aufgeteilt ist. Für die Errichtung eines flächendeckenden NGA-Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland sollen mit dieser Ausschreibung die Tief- und Montageleistungen für das zweite Ausbaugebiet (AG2) vergeben werden.
Die Beauftragung erfolgt unter anderem unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung sowie der Richtlinie ,,Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22. Oktober 2015, 1. Überarbeitung vom 20.06.2016 ("Förderrichtlinie").
Cluster 6 umfasst folgende Bereiche:
o Westerhever
o Osterhever
o Tetenbüll
o Poppenbüll
o Kirchspiel Garding
Cluster 7
Kreis Nordfriesland Cluster 7 umfasst folgende Bereiche:
o Tönning
o Kotzenbüll
Der Breitband-Zweckverband-Südliches Nordfriesland (nachfolgend "BZSNF") hat das Vorhaben ein flächendeckendes NGA-Netz, unter Inanspruchnahme von Bundes- und Landesfördermitteln, zu errichten. Hierzu liegt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes für einen Ausbau mit Betreibermodell nach Ziffer 3.2 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus vor. Für die Umsetzung dieses Vorhabens lässt der BZSNF eine erforderliche Planung für das gesamte Rohr- und Fasernetz erstellen, welche durch entsprechende Baufirmen umgesetzt werden soll. Der Netzausbau des BZSNF umfasst lediglich die passive Infrastruktur. Jegliche aktiven Komponenten des Netzes liegen in der Verantwortung des Betreibers und Dienstlieferanten.
Das auszubauende Verbandsgebiet wurde in zwei Bauabschnitte unterteilt - Ausbaugebiet I und Ausbaugebiet II. Die Bauleistung für das Ausbaugebiet I wurde bereits im Jahr 2019 ausgeschrieben und beauftragt.
Gegenstand dieses Auftrages ist ausschließlich das Ausbaugebiet II, das in insgesamt 9 Lose aufgeteilt ist. Für die Errichtung eines flächendeckenden NGA-Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland sollen mit dieser Ausschreibung die Tief- und Montageleistungen für das zweite Ausbaugebiet (AG2) vergeben werden.
Die Beauftragung erfolgt unter anderem unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung sowie der Richtlinie ,,Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22. Oktober 2015, 1. Überarbeitung vom 20.06.2016 ("Förderrichtlinie").
Cluster 7 umfasst folgende Bereiche:
o Tönning
o Kotzenbüll
Cluster 8
Kreis Nordfriesland Cluster 8 umfasst folgende Bereiche:
o St.Peter-Ording
o Tating
o Kirchspiel Garding
o Tümlauer- Koog
o Poppenbüll
Der Breitband-Zweckverband-Südliches Nordfriesland (nachfolgend "BZSNF") hat das Vorhaben ein flächendeckendes NGA-Netz, unter Inanspruchnahme von Bundes- und Landesfördermitteln, zu errichten. Hierzu liegt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes für einen Ausbau mit Betreibermodell nach Ziffer 3.2 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus vor. Für die Umsetzung dieses Vorhabens lässt der BZSNF eine erforderliche Planung für das gesamte Rohr- und Fasernetz erstellen, welche durch entsprechende Baufirmen umgesetzt werden soll. Der Netzausbau des BZSNF umfasst lediglich die passive Infrastruktur. Jegliche aktiven Komponenten des Netzes liegen in der Verantwortung des Betreibers und Dienstlieferanten.
Das auszubauende Verbandsgebiet wurde in zwei Bauabschnitte unterteilt - Ausbaugebiet I und Ausbaugebiet II. Die Bauleistung für das Ausbaugebiet I wurde bereits im Jahr 2019 ausgeschrieben und beauftragt.
Gegenstand dieses Auftrages ist ausschließlich das Ausbaugebiet II, das in insgesamt 9 Lose aufgeteilt ist. Für die Errichtung eines flächendeckenden NGA-Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland sollen mit dieser Ausschreibung die Tief- und Montageleistungen für das zweite Ausbaugebiet (AG2) vergeben werden.
Die Beauftragung erfolgt unter anderem unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung sowie der Richtlinie ,,Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22. Oktober 2015, 1. Überarbeitung vom 20.06.2016 ("Förderrichtlinie").
Cluster 8 umfasst folgende Bereiche:
o St.Peter-Ording
o Tating
o Kirchspiel Garding
o Tümlauer- Koog
o Poppenbüll
Cluster 9
Kreis Nordfriesland Cluster 9 umfasst folgende Bereiche:
o Vollerwiek
o Welt
o Grothusenkoog
o Kirchspiel Garding
o St.Peter-Ording
o Tating
Der Breitband-Zweckverband-Südliches Nordfriesland (nachfolgend "BZSNF") hat das Vorhaben ein flächendeckendes NGA-Netz, unter Inanspruchnahme von Bundes- und Landesfördermitteln, zu errichten. Hierzu liegt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes für einen Ausbau mit Betreibermodell nach Ziffer 3.2 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus vor. Für die Umsetzung dieses Vorhabens lässt der BZSNF eine erforderliche Planung für das gesamte Rohr- und Fasernetz erstellen, welche durch entsprechende Baufirmen umgesetzt werden soll. Der Netzausbau des BZSNF umfasst lediglich die passive Infrastruktur. Jegliche aktiven Komponenten des Netzes liegen in der Verantwortung des Betreibers und Dienstlieferanten.
Das auszubauende Verbandsgebiet wurde in zwei Bauabschnitte unterteilt - Ausbaugebiet I und Ausbaugebiet II. Die Bauleistung für das Ausbaugebiet I wurde bereits im Jahr 2019 ausgeschrieben und beauftragt.
Gegenstand dieses Auftrages ist ausschließlich das Ausbaugebiet II, das in insgesamt 9 Lose aufgeteilt ist. Für die Errichtung eines flächendeckenden NGA-Breitbandnetzes in den unterversorgten Gebieten des Breitband-Zweckverbandes Südliches Nordfriesland sollen mit dieser Ausschreibung die Tief- und Montageleistungen für das zweite Ausbaugebiet (AG2) vergeben werden.
Die Beauftragung erfolgt unter anderem unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung sowie der Richtlinie ,,Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland"", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22. Oktober 2015, 1. Überarbeitung vom 20.06.2016 ("Förderrichtlinie").
Cluster 9 umfasst folgende Bereiche:
o Vollerwiek
o Welt
o Grothusenkoog
o Kirchspiel Garding
o St.Peter-Ording
o Tating
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des jeweiligen Sitzes oder Wohnsitzes, nicht älter als 6 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung.
Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der vorgenannte Nachweis (a) von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
a) Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung für das laufende Kalenderjahr. Die Berufshaftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme für Personen- und Sachschäden in Höhe von 5.000.000 Mio. Euro und für Vermögensschäden 5.000.000 Mio. Euro enthalten.
Soweit die aktuellen Deckungssummen niedriger sind, genügt die Erklärung des Bieters, dass eine Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall erfolgt. Der Auftraggeber kann vor Zuschlagserteilung einen Nachweis der Versicherungsdeckung in der geforderten Höhe verlangen.
b) Vorlage einer Auskunft der Creditreform o. ä., nicht älter als 6 Monate gemessen am Tag der Absendung dieser Auftragsbekanntmachung.
c) Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Geforderter Mindestumsatz:
Es ist ein kumulierter Mindestumsatz (Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre) in folgender Höhe zu erreichen:
- Los 1: 9,8 Mio. Euro
- Los 2: 6,6 Mio. Euro
- Los 3: 7,0 Mio. Euro
- Los 4: 16,4 Mio. Euro
- Los 5: 6,6 Mio. Euro
- Los 6: 9,4 Mio. Euro
- Los 7: 7,0 Mio. Euro
- Los 8: 9,7 Mio. Euro
- Los 9: 7,0 Mio. Euro
Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Nachweise (a,b und c) von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
a) Angaben über die Ausführungen von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bitte verwenden Sie hierfür die Anlage 18 Referenzliste (Die Anzahl der Referenzen, die mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden können, ist nicht beschränkt). Sofern das Unternehmen noch keine fünf Jahre besteht, sind Referenzen seit Bestehen des Unternehmens einzureichen.
Die einzureichenden Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
- realisierte Hausanschlüsse
- realisierteTrassenlänge
- Baukosten
- Ausführungszeitraum
- Auftragswert (netto)
- Auftraggeber (inkl. Ansprechpartner)
Mindestvoraussetzung ist eine mit diesem Auftrag vergleichbare Referenz. Als mit dem Auftrag vergleichbar werden Referenzen anerkannt, die in den nachfolgenden Losen folgende Mindestkriterien aufweisen:
- Los 1: 550 Hausanschlüsse und 68 Km Trassenlänge
- Los 2: 188 Hausanschlüsse und 33 Km Trassenlänge
- Los 3: 150 Hausanschlüsse und 39 Km Trassenlänge
- Los 4: 643 Hausanschlüsse und 104 Km Trassenlänge
- Los 5: 152 Hausanschlüsse und 30 Km Trassenlänge
- Los 6: 339 Hausanschlüsse und 81 Km Trassenlänge
- Los 7: 234 Hausanschlüsse und 41 Km Trassenlänge
- Los 8: 411 Hausanschlüsse und 49 Km Trassenlänge
- Los 9: 302 Hausanschlüsse und 40 Km Trassenlänge
Sofern eine angegebene Referenz jeweils im Vergleich die vorgenannten Mindestmerkmale mehrerer Lose erfüllt, wird die Mindestvoraussetzung jeweils für die betreffenden Lose insoweit als erfüllt angesehen.
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
c) Eine Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
d) Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Nachweise (b,c und d) von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Mit dem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Unterlagen zusätzlich einzureichen:
a) Eine Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 09_Formblatt 124_Eigenerklärung zur Eignung) oder einen Nachweis der Präqualifizierung,
b) Eine unterzeichnete Erklärung zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns (Anlage 19 _Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn),
c) Eine unterzeichnete Erklärung Kenntnisnahme der Zuwendungsvoraussetzungen_Bund (Anlage 04_Erklärung zur Kenntnisnahme Zuwendungsvoraussetzungen und Nebenbestimmungen,
d) Hinweisblatt COVID-19-bedingte Mehrkosten (Anlage 16_Hinweisblatt Covid-19-).
Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die vorgenannten Nachweise (a,b,c und d) von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
II. Bildung von Bietergemeinschaften:
Bei der Bildung von Bietergemeinschaften sind bereits mit dem Teilnahmeantrag die in der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen zu benennen und die entsprechenden Eignungsnachweise zu erbringen. Der Auftragsbekanntmachung ist zu entnehmen, welche Eignungsnachweise von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen sind.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Zusätzlich ist bei Vorliegen von Bietergemeinschaften die "Erklärung Bietergemeinschaft" _Formblatt 234 (Anlage 06) bereits mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
III. Nachunternehmereinsatz mit Eignungsleihe:
Bei Einsatz von Nachunternehmern ist zwischen einem Nachunternehmereinsatz mit und einem Nachunternehmereinsatz ohne Eignungsleihe zu unterscheiden.
So wie in § 6d EU Abs. 1 VOB/A geregelt, kann sich ein Bewerber oder Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Dies ist mit dem Teilnahmeantrag klarstellend zu erklären.
Für den Fall der Eignungsleihe hat der öffentliche Auftraggeber zu überprüfen, ob das zur Eignungsleihe herangezogene Unternehmen die entsprechende Anforderung an die Eignung im Sinne des § 6a EU VOB/A erfüllt. Für die Überprüfung hat der Bewerber denjenigen in der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweis für die entsprechende Eignungsanforderung (wirtschaftliche und finanzielle oder berufliche und technische Leistungsfähigkeit, s. Ziff. III.1.2 und Ziffer III.1.3 der Auftragsbekanntmachung) von dem zur Eignungsleihe herangezogenen Nachunternehmen zur Feststellung der Eignung mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Bereits mit dem Teilnahmeantrag ist für diesen Fall auch eine Erklärung des zur Eignungsleihe herangezogenen Unternehmens vorzulegen, ob Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
Im Übrigen gilt § 6d EU VOB/A.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" (Anlage
07_Formblatt 236) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen (s. hierzu Ziff. 7.2. der Vergabeunterlage).
Sofern die Eignung durch Eignungsleihe und auch im Übrigen festgestellt wurde, richten sich die weiteren Vorgaben für die Abgabe von Angeboten unter Einsatz von Nachunternehmern (sowohl mit oder ohne Eignungsleihe) nach der Ziff. 7.2 der Vergabeunterlage.
IV. Nachunternehmereinsatz ohne Eignungsleihe:
Mit dem Angebot ist das Formblatt 233_Verzeichnis Nachunternehmerleistungen (Anlage 08) unter Nennung der Namen der für die Ausführung einzelner Teilleistungen vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle haben die Bieter zu einem von der Vergabestelle zu bestimmenden Zeitpunkt die allgemeine Eignung der von ihm angegebenen Nachunternehmen nachzuweisen.
Hierzu gehören die Abgabe einer Eigenerklärung der Eignung (Formblatt 124_Anlage 09) oder der Nachweis der Präqualifizierung, ergänzt durch die mit der Auftragsbekanntmachung geforderten
auftragsspezifischen Einzelnachweise.
Auf gesondertes Verlangen haben die Bieter zu einem von der Vergabestelle zu bestimmenden Zeitpunkt eine Verpflichtungserklärung der von ihm benannten Nachunternehmer (Anlage 07_Formblatt 236) einzureichen.
Im Übrigen wird auf die Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen - Einheitliche Fassung (EU) des Formblattes 212 EU (Anlage 05 _Formblatt 212) verwiesen.
V. Zuschlagslimitierung:
Die Zahl der Lose, für die ein einzelner Bieter einen Zuschlag erhalten kann, wird auf 3 (in Worten: drei) Lose beschränkt. Die Wertung der Angebote erfolgt losweise.
Wertung der Angebote:
Für den Fall, dass ein einzelner Bieter nach Anwendung der Zuschlagskriterien eine größere Zahl an Losen als die festgelegte Höchstzahl von drei Losen erhalten würde und auch jeweils die für die betreffenden Lose aufgestellten Mindestanforderungen je Los nachweist, wird die unter Berücksichtigung der Rangfolge für den Auftraggeber wirtschaftlichste Kombination aller Lose ermittelt. In jedem Fall erhält dieser Bieter solche Lose (maximal 3), in denen sein Angebot das wirtschaftlichste ist. Die Differenzen zum jeweils nächstgünstigsten Angebot werden ermittelt; hierbei bleiben die Differenzen solcher Angebote unberücksichtigt, die von Bietern eingereicht wurden, die bereits in mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot haben als der angegebenen Höchstzahl. Der Zuschlag wird auf die insgesamt für den Auftraggeber wirtschaftlichste Kombination aller Lose erteilt.
Als wirtschaftlich ungünstigste Kombination für den Auftraggeber wird der Fall bewertet, dass kein nächstplatzierter Bieter in einem Los verbliebe.
Kombinationsangebote sind auch bei der Angebotsabgabe auf mehrere Lose nicht zulässig.
VI. Leistungsverzeichnisse:
Für die Erstellung des Angebotes ist das von dem Auftraggeber vorgegebene Leistungsverzeichnis je Los zu verwenden.
Das Leistungsverzeichnis ist losweise und vollständig ausgefüllt in Textform (PDF) und im GAEB-Format einzureichen. Änderungen an dem Leistungsverzeichnis führen zum Ausschluss des Angebotes.
Für jedes Los besteht ein losspezifisches Leistungsverzeichnis.
Im Übrigen gilt § 13 EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9CRVXA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich
Dieses Gesetzes zu benennen,
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen
Beteiligten benennen.