HWSK 22 Schwarze Pockau in Pockau Baulos 9.1 Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2022-16
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWSK 22 Schwarze Pockau in Pockau Baulos 9.1
HWSK 22 Schwarze Pockau in Pockau Baulos 9.1
Erhöhung vorhandener Hochwasserschutzwände aus Stahlbeton mit Strukturschalung, Bauteil BT 6.10 Links von Fluss km ca. 1+156,00 bis ca. 1+340,00
Neubau Winkelstützwand aus Stahlbetonfertigteile Bauteil 6.20 L
Pockau, DE
ca. 220 m herstellen bauzeitlicher Hochwasserschutz,
ca. 40 m³ Teilabbruch Winkelstützwand,
ca. 96 t Entsorgung von Betonabbruch,
ca. 85 m³ Herstellen Stahlbetonkonstruktion Mauererhöhung mit beidseitiger Strukturmatrize einschl. Schalung BT 6.10 L,
ca. 195 m Ortbeton - Mauerwerkskappe einschließlich Schalung herstellen,
ca. 13 t Einbau Bewehrungsstahl,
ca. 780 Stück Herstellung Anschlussbewehrung an den Bestand,
ca. 80 m² Wegebau,
ca. 80 m Holmkurzpfostengeländer,
ca. 105 m Füllstabgeländer,
ca. 10 m Stahlbetonfertigteile montieren BT 6.20 L.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Förderzeitraum 2014-2020, FV-Ident-Nr. 103044052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HWSK 22 Schwarze Pockau in Pockau Baulos 9.1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rechenberg-Bienenmühle
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.