Oberschule Antonienstr. 24, Los 3.08 Zimmerarbeiten Geschossdecken Referenznummer der Bekanntmachung: L-65.3-2022-00239
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04092
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Oberschule Antonienstr. 24, Los 3.08 Zimmerarbeiten Geschossdecken
Los 3.08 Zimmerarbeiten Geschossdecken
Die Bieter müssen über das Zertifikat "ausgewiesener Sachkundiger - Fachmann für Holzschutz" verfügen. Der Sachkundennachweis ist dem Angebot beizulegen. Zimmerarbeiten 300 m² Dielung auf Deckenbalkenlage abbrechen 300m² Schalungsbretter der Deckenbalkenlage abbrechen 300 m² Abbruch Putz unter Decken 30 m³ Ausbau Schlackeschüttung und seitlich lagern 300 m² Fußbodeneinschub/ Fehlboden ausbauen 55 St Sanierung Balkenköpfe 19,5 m³ KVH-NSI C24 verschiedene Größen liefern 500 m Abbund Deckenbalken KVH 25 St Einbau von Holzbalken in Deckenebene L von 400 bis 500 cm 6 St Einbau von Holzbalken in Deckenebene L von 250 bis 400 cm 480 m² Schalung Holzbalkendecke Bretter D 24mm, v. oben 345 m² Schalung Holzbalkendecke Bretter D 24mm, v. unten 400 kg Kleineisenteile Formteile 115 St Deckendurchbruch/Öffnung Holzbalkendecke verschiedene Größen
Die Bautermine dienen der unverbindlichen Orientierung. Der konkrete Baubeginn erfolgt auf gesonderte Anforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oberschule Antonienstr. 24, Los 3.08 Zimmerarbeiten Geschossdecken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).