Bauüberwachung (ÖBÜ, SiGeKO, FÜ/FP, Monitoring) Annaberg-Buchholz (ehem. Gaswerk) Referenznummer der Bekanntmachung: eins/22/F02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.eins.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachung (ÖBÜ, SiGeKO, FÜ/FP, Monitoring) Annaberg-Buchholz (ehem. Gaswerk)
Bauüberwachung (ÖBÜ, SiGeKO, FÜ/FP, Monitoring)
Talstraße 4, Annaberg-Buchholz
Die eins energie in sachsen Gmbh & Co. KG ist Eigentümer des Grundstückes des ehemaligen Gaswerkes Annaberg-Buchholz, Talstraße 4 an der Bundesstraße 101. Durch den über 8 Jahrzehnte andauernden Betrieb eines Gaswerkes am Standort sind schädliche Bodenveränderungen durch gaswerkstypische Schadstoffe entstanden, die im Rahmen der Altlastenfreistellung durch Bodenaustausch saniert werden sollen. Der Auftragsgegenstand umfasst die Bauüberwachung der Bodensanierung des ehemaligen Gaswerkes Annaberg-Buchholz, Talstraße 4 mit
- Baugrubenverbau (Bohrpfahlwand),
- Bauwasserhaltung mit Wasserreinigung,
- Bodenaushub und Entsorgung vorwiegend gefährlicher Abfälle (ca. 39.000 to).
Für die Durchführung der notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr wurde auf der Grundlage des Sanierungsplanes (Genehmigungsplanung) ein öffentlich-rechtlicher Vertrag (ÖRV) zwischen dem Erzgebirgskreis und dem Freigestellten sowie Sanierungspflichtigen eins energie in sachsen GmbH & Co. KG geschlossen.
Die Leistungen sind nach den Regeln und dem anerkannten Stand der Technik unter Berücksichtigung und Einhaltung sämtlicher Schutzmaßnahmen für ein sicheres Arbeiten durchzuführen; insbesondere ist zu beachten:
- Sanierungsplanung: Ausführungsplanung für das ehemalige Gaswerk Annaberg-Buchholz, Talstraße 4. G.E.O.S. Ingenieurgesellschaft mbH; Halsbrücke, Nov.2016/ Rev.September 2021
Um abzusichern, dass die auftraggeberseitigen Ziele des Sanierungsvorhabens erreicht werden, beabsichtigt der Auftraggeber (AG) die Vergabe der Leistungen der Bauüberwachung der Bodensanierung des ehem. Gaswerkes Annaberg-Buchholz, Talstraße 4 mit Baugrubenverbau (Bohrpfahlwand), Bauwasserhaltung mit Wassereinigung, Bodenaushub und Entsorgung vorwiegend gefährlicher Abfälle (ca. 39.000 to) mit den Leistungsteilen
- der Örtlichen Bauüberwachung (öBÜ),
- der Fremdüberwachung/Fremdprüfung (FÜ/FP) sowie
- der Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo)
an ein fachkundiges, leistungsfähiges und zuverlässiges Ingenieurbüro zu vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einer vergleichbaren Eintragung (nicht älter als 3 Monate) (Anlage 13.2)
- Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bewerbers/der Bietergemeinschaft in den letzten 3 Jahren (2018-2020) (Anlage 13.1)
- Formblatt »Versicherungen« (Anlage 14)
Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure für die Risikoabdeckung des gesamten Auftrages, insbesondere Planungs-, Beratungs-, Bauüberwachungs-, Koordinationsfehler mit einer Deckungssumme von mind. 1.000.000 EUR (Personenschäden) und 1.000.000 EUR (sonstige Schäden), zweifach maximiert
- Nachweis der Erfahrung und Fachkenntnisse des Bewerbers durch Referenzprojekt bezogen auf die letzten 8 Jahre (Anlage 15.2)
- Nachweis der Erfahrung und Fachkenntnisse des Bewerbers durch Persönliche Referenzprojekte des Projektleiters der öBÜ und Berücksichtigung dessen beruflichen Lebenslaufes (Anlage 15.3)
- Nachweis der Erfahrung und Fachkenntnisse des Bewerbers durch Persönliche Referenzprojekte des Projektleiters der SiGeKo und Berücksichtigung dessen beruflichen Lebenslaufes (Anlage 15.5)
- Nachweis der Erfahrung und Fachkenntnisse des Bewerbers durch Persönliche Referenzprojekte des Projektleiters der FÜ und Berücksichtigung dessen beruflichen Lebenslaufes (Anlage 15.7)
- Nachweis der Erfahrung und Fachkenntnisse des Bewerbers durch Persönliche Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters der öBÜ und Berücksichtigung dessen beruflichen Lebenslaufes (Anlage 15.9)
- Nachweis der Erfahrung und Fachkenntnisse des Bewerbers durch Persönliche Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters der SiGeKo und Berücksichtigung dessen beruflichen Lebenslaufes (Anlage 15.11)
- Nachweis der Erfahrung und Fachkenntnisse des Bewerbers durch Persönliche Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters der FÜ und Berücksichtigung dessen beruflichen Lebenslaufes (Anlage 15.13)
- Nachweis der Einhaltung der Normen der Qualitätssicherung gemäß § 49 Abs. 1 SektVO (Anlage 15.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.