Vergabe von Verpflegungsleistungen für Schulen der Stadt Hoyerswerda Referenznummer der Bekanntmachung: II/33.3/22/06-VOL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hoyerswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hoyerswerda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Verpflegungsleistungen für Schulen der Stadt Hoyerswerda
Die Leistung umfasst zum einen die Zubereitung und Lieferung der zubereiteten Speisen sowie die Ausgabe von Mittagessen für 2 Gymnasien, 1 Oberschule ( Los 2). Ebenso beinhaltet die Leistung den Betrieb und Bewirtschaftung einer Küche und die anschließende tägliche Reinigung des Nutzungsbereiches und der Tische im Speiseraum, die Gestellung des Geschirrs oder Einwegmaterialien (nur in Ausnahmefällen bei Kalt- oder Sonderkost), den Abtransport und die Entsorgung der Speisereste, die Gestellung des erforderlichen Personals und zusätzliche Serviceleistungen zur Bestellung die Möglichkeit der An- und Abbestellung innerhalb angemessener Zeiträume durch die Nutzer der Mittagsversorgung.
Des Weiteren wird eine Ausstattung der Ausgabestellen mit fehlenden Geräten/Utensilien, welche für die ordnungsgemäße Ausführung des Leistungsumfangs notwendig sind, vom Arbeitnehmer gewährleistet.
Oberschule und Gymnasien der Stadt Hoyerswerda - Lieferung und Versorgung von 1 Oberschule und 2 Gymnasien mit Mittagessen durch Cook & Hold-Verfahren
Hoyerswerda, DE
Die Leistung umfasst zum einen die Zubereitung und Lieferung der zubereiteten Speisen sowie die Ausgabe von Mittagessen für 2 Gymnasien, 1 Oberschule ( Los 2). Ebenso beinhaltet die Leistung den Betrieb und Bewirtschaftung einer Küche und die anschließende tägliche Reinigung des Nutzungsbereiches und der Tische im Speiseraum, die Gestellung des Geschirrs oder Einwegmaterialien (nur in Ausnahmefällen bei Kalt- oder Sonderkost), den Abtransport und die Entsorgung der Speisereste, die Gestellung des erforderlichen Personals und zusätzliche Serviceleistungen zur Bestellung die Möglichkeit der An- und Abbestellung innerhalb angemessener Zeiträume durch die Nutzer der Mittagsversorgung.
Des Weiteren wird eine Ausstattung der Ausgabestellen mit fehlenden Geräten/Utensilien, welche für die ordnungsgemäße Ausführung des Leistungsumfangs notwendig sind, vom Arbeitnehmer gewährleistet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oberschule und Gymnasien der Stadt Hoyerswerda - Lieferung und Versorgung von 1 Oberschule und 2 Gymnasien mit Mittagessen durch Cook & Hold-Verfahren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hoyerswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hoyerswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichem Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä- testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebots- abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätes- tens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer: Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]