Leichte und mittelschwere psychische Erkrankungen (08/GPV/2022)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]18
Fax: [gelöscht]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leichte und mittelschwere psychische Erkrankungen (08/GPV/2022)
Leistungsgegenstand ist ein Vertrag nach § 140a SGB V (besondere Versorgung) für Versicherte der Auftraggeberin mit leichten und mittelschweren psychischen Erkrankungen. Die Versorgung erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet.
Leistungsgegenstand ist ein Vertrag nach § 140a SGB V (besondere Versorgung) für Versicherte der Auftraggeberin im gesamten Bundesgebiet.
Der Versorgungsauftrag umfasst unter anderem Behandlungsleistungen, wie Online-Selbsthilfe, psychosoziale Beratung, telefonisch therapeutische Unterstützung und Psychotherapie Einzeln oder Gruppe. Die zuschlagerhaltende Managementgesellschaft bindet entsprechende Leistungserbringer mittels Kooperationsverträge ein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leichte und mittelschwere psychische Erkrankungen (08/GPV/2022)
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>Verfahrenssprache ist deutsch.
>Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.