17GEI30113 Knoten Magdeburg, 2. Baustufe, PFA 80-Umbau Spurplan Süd Planungsleistungen Leistungsphasen 3-4 und Option 5-7 Referenznummer der Bekanntmachung: 17GEI30113
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Abschnitt II: Gegenstand
17GEI30113 Knoten Magdeburg, 2. Baustufe, PFA 80-Umbau Spurplan Süd Planungsleistungen Leistungsphasen 3-4 und Option 5-7
Knoten Magdeburg, 2. Baustufe, PFA 80-Umbau Spurplan Süd Planungsleistungen Leistungsphasen 3-4 und Option 5-7
Magdeburg
Planungsleistungen Objektplanung Verkehrsanlagen, Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke,
Technische Streckenausrüstung und Technische Ausrüstung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Knoten Magdeburg, 2. Baustufe, PFA 80-Umbau Spurplan Süd Planungsleistungen Leistungsphasen 3-4 undOption 5-7
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Magdeburg
Planungsleistungen
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Bestandsplanerstellung LST Planung
Die Leistungserbringung für die Fachplanung der Leit- und Sicherungstechnik ist Vertragsbestandteil. Für die termingerechte Erstellung der Bestandsplanung vor Beendigung der Gesamtmaßnahme und die ordnungsgemäße Weiterführung der Folgeplanungen zu gewehrleisten ist der Ersteller der PT1 Planung für die Bestandsplanung erforderlich.
Ein Wechsel des AN ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da das Vorhaben besonderen zeitlichen Zwängen unterliegt. Es würde zu erheblichen Verzögerungen kommen, die hohe zusätzliche Kosten zur Folge haben werden. Des Weiteren wäre es bei einem Wechsel des AN zu folgenden weiteren erheblichen Schwierigkeiten bzw. Zusatzkosten gekommen. Die Planungen der einzelnen Gewerke sind Vertragsleistung des AN. Bei einem Wechsel des AN kommt es zur Behinderung im Planungsablauf für die Hauptvertragsleistung des AN. Auch hätte eine Verzögerung bzw. Verschiebung eine Kostenerhöhung der beauftragten Leistung des AN zur Folge. Die Leistung ist zwingend zur Erfüllung der beauftragten Leistung erforderlich.