GHV SachsenEnergie - Umbau und Sanierung CITY CENTER: Los Kälteanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 801.10/L/22
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sachsennetze.de
Abschnitt II: Gegenstand
GHV SachsenEnergie - Umbau und Sanierung CITY CENTER: Los Kälteanlagen
Auf dem Friedrich-List-Platz 2 in 01069 Dresden befindet sich das Bestandsgebäude, welches in den 1990er Jahren gebaut, und als polygonales Verwaltungsgebäude ausgebildet ist. Die Grundgeometrie ist ein längliches Rechteck, welches an den breitesten Stellen ca. 125m in Ost-West-Ausrichtung und 79m in Nord-Süd-Ausrichtung misst. Das Gebäude wird durch drei innenliegende Höfe gegliedert, wobei vier Riegel in nordsüdlicher Richtung und zwei Riegel in ostwestlicher Richtung diese umschließen.
Das Gebäude staffelt sich von West nach Ost (fünf Geschosse zu sieben Geschosse). Der erste Innenhof dient als Lichthof für das 1. bis 6.OG und ist über dem 6.OG überdacht. Die beiden anderen Höfe sind nicht überdacht und auf dem Dach des Erdgeschosses begrünt (Ost nach West: Innenhof 1 und Innenhof 2). Auf alle Geschosse verteilt hat das Gebäude eine Bruttofläche von ca. 35.142m².
Friedrich-List-Platz 2, 01069 Dresden
- 6 St. Kälteverteiler thermisch getrennt
- 14 St. Pumpen
- 6010 m Stahlrohr schwarz DN15 - DN50
- 1420 m Stahlrohr schwarz DN65 - DN200
- 588 St. Umluftkonvektoren
- 94 St. Schlitzauslässe
- 522 St. Lüftungsgitter für Deckeneinbau
- 150 m Wickelfalzrohr DN 200
- 6694 m Kältedämmung DN15 - DN50
- 1420 m Kältedämmung DN65 - DN200
- 2 St. Präzisionsklimaschränke 7,8kW
- 1 St. Kaltwasserschichtpufferspeicher mit Hydrauliche Weiche
- 1 St. Splittanlage 10kW
- 30 m Kältemittelleitung
- 3220 m Demontage Stahlrohr bis DN60
- 800 m Demontage Stahlrohr bis DN200
- 3220 m Demontage Kältedämmung bis DN60
- 800 m Demontage Kältedämmung bis DN200
- 522 St. Demontage Induktionsauslässe
- 6 St. Demontage Verteiler
- 12 St. Demontage Splittanlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Vorlage Eintragung Handelsregister (nicht älter als 12 Monate) oder Berufsregister
b) Vorlage Eintragung Gewerbezentralregister
a) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §123 GWB und §124 GWB;
b) Angabe von Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (*);
c) Eigenerklärung zur finanziellen Situation;
d) Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG;
e) Angaben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte und Führungskräfte (*);
f) Eigenerklärung des Bewerbers und/oder deren Versicherers im Auftragsfall eine projektbezogene Betriebshaftpflichtversicherung gemäß den Besonderen Vertragsbedingungen Pkt. 9.4 b vorzuweisen
(*) nicht erforderlich bei Nachweis der Eintragung in das PQ-Verzeichnis
a) Referenzen zu "Raumlufttechnik"
- Ausführung als „Generalunternehmer Raumluftanlage“
- Leistungsumfang: Werk- und Montageplanung, Lieferung, Montage
b) Projektleiter
- Berufserfahrung
- Referenzen gemäß den Anforderungen aus Punkt. III.1.3. a)
c) Werk- und Montageplanung
zu a)
- mind. 1 vergleichbare Referenz
- Auftragssumme je Referenz: mind. 1 Mio. EUR
- Fertigstellungstermin nicht älter als 2016
Angaben:
- Ansprechpartner
- Art der ausgeführten Leistung
- Auftragssumme
- Ausführungszeitraum
- Vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer)
- Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
zu b)
- mind. 10 Jahre Berufserfahrung
Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig. Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob und ggf. welche fehlenden Erklärungen und Nachweise, er nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzureichen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert. Dem Bieter steht frei, die Eignung mittels Formblatt 124 nachzuweisen.
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Rechtsform von Bewerbergemeinschaften (BG): Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über Auflösung der ARGE hinaus. BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann das vorgegebene Formblatt verwendet werden, das als Anlage dem Bewerbungsbogen beiliegt. Die Vorlage d. Nachweises hat mit Abgabe der Bewerbung zu erfolgen. AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. § 13 Abs. 1 i.V.m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2. angegebenen Frist (04.08.2022, 09.00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Diese sind elektronisch über die folgende Internetadresse einzureichen: https://ava.enso.de/ (Verg.-Nr.: 801.10/L/22).
2) Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3) Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
5) Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards ("Eigenerklärung") führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren.
6) Bewerber haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
7) Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
8) Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Der Auftraggeber weist daraufhin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de