Büromöbel Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000064
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Büromöbel
Mit dieser Ausschreibung soll ein Standard bei der Arbeitsplatzausstattung von Dataport etabliert werden, der eine einheitliche Möblierung an allen Standorten vorsieht.
Die Arbeit bei Dataport ist stark durch mobiles, agiles Arbeiten geprägt. Diese Mobilität und Flexibilität soll unter anderem durch geeignete Möbel und ggf. den Einsatz von Technik weiter unterstützt werden.
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von bis zu 4 Jahren (2 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate für den Auftraggeber).
Es werden zwei Lose ausgeschrieben:
Los 1: Standardmöbel
Los 2: Sondermöbel
Los 1: Standardmöbel
Standardmöbel
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von bis zu 4 Jahren (2 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate für den Auftraggeber).
Los 2: Sondermöbel
Sondermöbel
Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von bis zu 4 Jahren (2 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate für den Auftraggeber).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gesamtumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
In der eVergabe sind Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zu machen.
Durchschnittlicher Mindestumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
Der durchschnittliche Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der angegebenen letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens folgendes betragen:
-Los 1: mindestens 1.200.000 Euro
-Los 2: mindestens 800.000 Euro
Hinweis: Im Falle einer Angebotseinreichung für Los 1 und Los 2 sind die Gesamtumsätze
zu addieren. Dementsprechend müsste der durchschnittliche Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der angegebenen letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 2.000.000 Euro betragen, sofern ein Angebot für beide Lose eingereicht wird.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauf-tragnehmer und des Bieters addiert.
Der Bieter hat in der ANLAGE Referenzbeschreibung mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt der
letzten drei Jahre (gerechnet ab der Angebotsfrist dieser Vergabe) zu beschreiben.
Mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt der letzten drei Jahre (gerechnet ab der Angebotsfrist dieser
Vergabe). D.h. das / die Referenzprojekt/e muss / müssen nach dem 02.08.2019 erfolgreich abgeschlossen
worden sein oder aktuell noch laufen und vor wenigstens 6 Monaten begonnen haben, ebenfalls gerechnet ab
der Angebotsfrist dieser Vergabe, also wenigstens ab 02.02.2022. Im Falle einer etwaigen Fristverlängerung gelten die dann sich entsprechend ergebenden, späteren Daten. Die ANLAGE Referenzbeschreibung ist dazu vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach für mehrere Referenzprojekte) einzureichen.
Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
- wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden
Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
- wenn sie über ein vergleichbares Auftragsvolumen verfügt, d.h.: bei
-Los 1: mindestens 1.200.000 Euro
-Los 2: mindestens 800.000 Euro
Hinweis: Im Falle einer Angebotseinreichung für Los 1 und Los 2 sind die Auftragsvolumina zu addieren. Dementsprechend müssen Referenzprojekte eingereicht werden, die insgesamt ein Auftragsvolumen von mindestens 2.000.000 Euro aufweisen (die Referenzen
müssen hierbei die jeweilige Mindestanforderung an das Auftragsvolumen der Lose erfüllen), sofern ein Angebot für beide Lose eingereicht wird. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit
lediglich eine Referenz einzureichen, die ein Auftragsvolumen von mindestens 2.000.000 Euro
aufweist, sofern diese den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer (Eignungsleihe) werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
- deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
- Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
- dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
- Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
- Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
- Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
- Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
- Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum
Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden,
so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen
noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere
Bearbeitung der Vergabeunter-lagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung
und Abgabe eines Angebotes möglich und sicher gestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben
bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o.ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich
der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen.
Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen
Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als
‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln
über die „Senden“ Funktion einzureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit
einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner jede Frage im Freitext
eingangs mit einem Hinweis zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich
die Frage bezieht (z.B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an
dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ (22.07.2022) über den
Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Voraussetzung dafür ist, dass Unternehmen im Bieterassistenten
entweder Nachrichten zum Vergabeverfahren bestellt oder die Angebotsbearbeitung aufgenommen haben.
Darüber hinaus erhält jedes interessierte Unternehmen mit dem Download der Vergabeunterlagen alle bis zu
diesem Zeitpunkt bereits versandten öffentlichen Nachrichten der Vergabestelle zur Kenntnis.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass eine Angebotseinreichung ohne Kenntnisnahme aller versandten
Mitteilungen der Vergabestelle nicht möglich ist.
Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor.
Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem
mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz
des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor
dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche
Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV
darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle
beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des
Zeitplanes möglich und geboten ist
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.