Leistungsschein Netzwerkarbeiten Digitale Schule Referenznummer der Bekanntmachung: R 5033/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.travekom.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungsschein Netzwerkarbeiten Digitale Schule
Die Hansestadt Lübeck und ihre Schulen möchten in Zusammenarbeit mit der TraveKom eine lernförderliche IT-Infrastruktur aufbauen. Die TraveKom erbringt hierfür in separaten Aufträgen unterschiedliche Dienstleistungen.
Der Bereich Schule und Sport lässt bislang mit Hilfe von diversen Dienstleistern Netzwerkarbeiten an den Lübecker Schulen durchführen. Die TraveKom soll zukünftig als single Point of Contact für die Schulen fungieren und selbst Netzwerkarbeiten durchführen. Dafür sucht die TraveKom geeignete Dienstleister / Rahmenvertragspartner im Rahmen dieser Ausschreibung.
Durch den Rahmenvertrag sollen sowohl große Inbetriebnahme-Aufträge, als auch laufende Wartungs-Aufträge für bestehende Schul-Netzwerke ermöglicht werden.
-
In dieser Phase der Ausschreibung handelt es sich um den Teilnahmewettbewerb. Die detaillierten Leistungsanforderungen werden erst in der zweiten Ausschreibungsphase (Angebotsphase) an die vorqualifizierten Bieter zur Verfügung gestellt.
Netzwerkarbeiten Lübecker Schulen
TraveKom gmbH Geniner Straße 80 23560 Lübeck Die Netzwerkarbeiten werden in den jeweiligen Schulen ausgeführt.
Im Los 1 werden geeignete Dienstleister für die Ausführung der Netzwerkarbeiten in den Lübecker Schulen gesucht.
Da der genaue Leistungsumfang für die kommenden Jahre durch die TraveKom nicht definiert werden kann, wird das in den vergangenen Haushaltsjahren zur Verfügung stehende Budget für Netzwerkinfrastruktur als Bemessungsgrundlage für den voraussichtlichen Leistungsumfang angenommen.
Dieses Budget / Volumen ist wie folgt unverbindlich vorgeplant:
2022: ca. 100.000,00 EUR (netto)
2023: ca. 200.000,00 EUR (netto)
2024: ca. 200.000,00 EUR (netto)
Durch Restbudget oder Aufträge jenseits der Schul-IT nimmt die TraveKom an, dass auch im Jahr 2025 noch Aufträge ausgelöst werden. Das Vertragsverhältnis soll deshalb für max. 4 Jahre (siehe Angaben zur Laufzeit und Verlängerungsoptionen) geschlossen werden.
Aufgrund von bisher nicht geplanten Maßnahmen, Neu- und Umbauten oder durch Nichtumsetzung von geplanten Projekten etc. ist eine Über- oder Unterschreitung des o.g. Budgets / Volumens von 25% zu berücksichtigen.
Jede Schule bzw. jeder Standort wird als ein Teilprojekt betrachtet, für die nach einer Begehung ein eigenes Angebot gelegt wird. Entsprechend erfolgen auch die Projektumsetzung, die Abnahme, die Rechnungsstellung und Zahlung je Teilprojekt.
Der Bieter sollte unbedingt auf schulische Besonderheiten hinsichtlich der Projektumsetzung achten. Bspw. sind Installationen hauptsächlich in der unterrichtsfreien Zeit durchzuführen. Die genaue Umsetzung muss je Teilprojekt mit den Schulleitungen, Medienkoordinator:innen und Hausmeister:innen abgestimmt werden. Die TraveKom begleitet hierbei zwecks Kundenzufriedenheit und Qualitätssicherung dauerhaft den Prozess.
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate (Gesamtlaufzeit max. 48 Monaten).
Netzwerkarbeiten in Schulen außerhalb Lübeck (Gebiet Schleswig-Holstein und anliegende Bundesländer)
TraveKom gmbH Geniner Straße 80 23560 Lübeck Die Netzwerkarbeiten werden in den jeweiligen Schulen ausgeführt.
Im Los 2 werden geeignete Dienstleister für die Ausführung der Netzwerkarbeiten in Schulen außerhalb Lübeck, d.h. in weiteren Gebieten von Schleswig-Holstein und den anliegenden Bundesländern.
Der genaue Leistungsumfang für die kommenden Jahre kann durch die TraveKom nicht definiert werden. Das hierfür unvebindlich geschätzte Auftragsvolumen liegt bei bis zu 400.000 Euro pro Jahr (netto) über einen Zeitraum von 4 Jahren (insgesamt bis zu 1.600.000 Euro (netto). Das Vertragsverhältnis soll deshalb für max. 4 Jahre (siehe Angaben zur Laufzeit und Verlängerungsoptionen) geschlossen werden.
Jede Schule bzw. jeder Standort wird als ein Teilprojekt betrachtet, für die nach einer Begehung ein eigenes Angebot gelegt wird. Entsprechend erfolgen auch die Projektumsetzung, die Abnahme, die Rechnungsstellung und Zahlung je Teilprojekt.
Der Bieter sollte unbedingt auf schulische Besonderheiten hinsichtlich der Projektumsetzung achten. Bspw. sind Installationen hauptsächlich in der unterrichtsfreien Zeit durchzuführen. Die genaue Umsetzung muss je Teilprojekt mit den Schulleitungen, Medienkoordinator:innen und Hausmeister:innen abgestimmt werden. Die TraveKom begleitet hierbei zwecks Kundenzufriedenheit und Qualitätssicherung dauerhaft den Prozess.
Es besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate (Gesamtlaufzeit max. 48 Monaten).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei der Angebotsangabe sind die hier angegebenen Unterlagen vollständig mit einzureichen! Dies gilt auch für die unter Punkt III 2.2) und 2.3) abgeforderten Unterlagen/Nachweise/Erklärungen.
Angebote, die nicht die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise komplett enthalten, werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Das Angebot ist in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die unter Ziff. I.3) genannte Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/ abzugeben.
Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1) - (15) zusammengefasst werden und als Ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument abgegeben werden.
Als vorläufiger Eignungsnachweis wird zudem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert, soweit diese die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise umfasst. Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen. Soweit die Aktualität der Eigenerklärung bzw. des Eignungsnachweises gefordert wird, bedeutet dies, dass die Erklärung bzw. der Nachweis nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig zu sein hat.
1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
2. Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
3. Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 19,21 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG und § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG vorliegen
Ein vorgefertigtes Formular der Eigenerklärung kann beim oben genannten kaufmännischen Ansprechpartner angefordert werden. Das Formular steht alternativ im Projektraum dieser Ausschreibung auf der Vergabeplattform dtvp bereit, der Link ist der Veröffentlichung zu entnehmen.
Bitte beachten Sie: Das Formular zur Eigenerklärung ist zwingend vom Teilnehmer vor Abgabe des Teilnahmeantrages anzufordern bzw. von der Plattform herunter zu laden.
4. Eigenerklärung, dass gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 kein Russlandbezug besteht. Ein vorgefertigtes Formular der Eigenerklärung kann beim oben genannten kaufmännischen Ansprechpartner angefordert werden. Das Formular steht alternativ im Projektraum dieser Ausschreibung auf der Vergabeplattform dtvp bereit, der Link ist der Veröffentlichung zu entnehmen.
5. Vorlage einer rechtsverbindlich ausgefüllten Eigenerklärung zur Projektkommunikation in deutscher Sprache. Außerdem ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, die Einhaltung dieser Anforderungen auch an seine Unterauftragnehmer weiterzugeben.
6. Unternehmensbeschreibung unter Berücksichtigung des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes (max. 5 Seiten DIN A4)
7. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
8. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
9. Bescheinigung über Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr),
10. GuV-Rechnungen der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits solange besteht. Ansonsten ist zu erklären, seit wann das Unternehmen besteht und sind die GuV-Rechnungen aus den Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen.
11. Umsatz mind. aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Aufträgen.
12. Angabe der Gesamtzahl der durchschnittlich fest angestellten Mitarbeiter und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, gegliedert nach Qualifikationsprofil.
13. Qualifikationsprofile der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter.
14. Nachweis von Referenzprojekten / Referenzkunden min. 3 (vergleichbar in Art und Umfang der Leistung mit Schwerpunkt Netzwerkarbeiten in der schulischen Infrastruktur)
15. Nachweis einer Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder vergleichbar
16. Nachweise / Qualifikationen zum Ausbau passiver Schulnetze nach EN 50173 im Allgemeinen, Klassenräumen und Fachräumen
17. Nachweise / Qualifikationen für Lieferung, Einbau und Inbetriebnahme aktiver Hardware im Bereich Schul IT: Schulserver mit Diensten wie DHCP und DNS, Radius, Druckerverwaltung
18. Nachwiese / Qualifikationen für geschultes Personal und Nachweis über die Betreuung, Inbetriebnahme und Wartung im Bereich aktiver WLAN Komponenten (Switche, Router, Accesspoints). WLAN Verwaltung mittels (zentralem) Controller.
19. Nachweise für die Erfahrung über Montagen und den geschulten Umgang mit großflächigen interaktiven Displays
zur Anbindung an die errichteten Netzwerke"
20. Nachweise / Zusicherung über Vorhalten von einem HelpDest zur Meldung von Störungen und Anfragen.
Servicezeiten sind mindestens werktags von 7.30 bis 15.30 Uhr zu besetzen. Die Reaktions- und Lösungszeiten sind einzuhalten."
21. Zusicherung der Servicezeiten: mindestens werktags von 7.30 bis 15.30 Uhr erreichbar.
Reaktions- und Lösungszeiten sind bei kritischen Fällen einzuhalten: Prio 1 kritisch (Raktionszeit: Sofort im Rahmen der Servicezeiten, Lösungszeit: schnellstmöglich und nachvollziehbar dokumentiert)"
22. Zusicherung der Reaktionszeit für Vor Ort Begutachtung möglicher Hardwareschäden innerhalb von 4 Stunden nach Meldung/Beauftragung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Projekt-Nr.: R 5033/22
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFYR2PM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.