ehem. Ernst-Barlach-Schule Ratzeburg_Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 99_0003_Freianlagen__2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kronshagen
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 24119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.big-bau.de
Abschnitt II: Gegenstand
ehem. Ernst-Barlach-Schule Ratzeburg_Freianlagen
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gemäß § 17 VgV mit einem vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb sollen Planungsleistungen und die Begleitung der Umsetzung für die Außenanlagen der unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Ernst-Barlach-Schule im Seminarweg 1 in Ratzeburg vergeben werden.
Zu erbringen sind Planungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen gemäß §§ 38-40 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 HOAI sowie besondere Leistungen.
Als besondere Leistungen sind geplant:
1) Teilnahme an relevanten Ausschüssen, Gremiensitzungen und Öffentlichkeitsveranstaltungen
2) Kartieren und Bewerten zu erhaltender Flora und Fauna
3) Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln
4) Erstellen von einreichungsfertigen Baumfällanträgen
5) Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Stadt Ratzeburg Seminarweg 1 23909 Ratzeburg
Im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge" der Stadt Ratzeburg soll die ehemalige Ernst-Barlach-Schule sowie die umgebenden Außenflächen saniert und in Teilen umgenutzt werden.
Die Ernst-Barlach-Schule liegt zentral auf der Altstadtinsel der Stadt Ratzeburg. Sie besteht aus zwei unterschiedlichen Gebäudeteilen. Das denkmalgeschützte Hauptgebäude sowie eingeschossige bzw. zweigeschossigen Anbauten von 1963 und den 1980er Jahren.
In unmittelbarer Nähe zu der Ernst-Barlach-Schule befindet sich ein Neubau, in dem eine Förderschule, das Pestalozzi Förderzentrum, untergebracht ist. Ein Teil der Außenbereiche der Ernst-Barlach-Schule wird derzeit als Schulhof des Förderzentrums genutzt. Zudem befinden sich auf dem Gelände ein vergleichsweise neuer Spielplatz und ein Kleinspielfeld.
Die Ernst-Barlach-Schule inklusive Anbauten wird derzeit von der Stadt Ratzeburg als Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung genutzt und steht unterschiedlichen Nutzergruppen zur Verfügung (u. a. der Volkshochschule Ratzeburg, einer freien Schule und des benachbarte Pestalozzi Förderzentrums im Hauptgebäude sowie einer KiTa). Zum Teil sind diese Nutzungen hier provisorisch untergebracht.
Ziel der Stadt Ratzeburg ist es, die Nutzung als Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung weiter auszubauen und zu verstetigen. In diesem Zuge hat das für die Sanierung des Gebäudes beauftragte Architekturbüro Stadt + Haus aus Wismar Nutzungsvarianten entwickelt, die mit der Politik zeitnah abgestimmt wurden. Darin vorgesehen sind neben den Nutzungen durch das Förderzentrum, multifunktionale Räumlichkeiten für Kultur- und Bildungsangebote, Räumlichkeiten für städtische Verwaltungseinheiten sowie neue Räume für die Touristeninformation, in einem neu herzustellenden Anbau.
Schwerpunkte der Sanierung sind neben der Schaffung von Barrierefreiheit und einer grundlegenden Modernisierung auch einen neuen Eingangsbereich über einen Anbau zu schaffen. Hinzukommend wird der historische Eingang am Hauptgebäude wieder geöffnet, so dass sich stadtzugewandt das Gebäude neu öffnet.
Die vorhandenen Anbauten sollen in zwei Bauabschnitten zurückgebaut werden.
Durch die Modernisierung des Hauptgebäudes, der Öffnung hin zur Stadt sowie das Entstehen eines neuen Anbaus müssen die Außenanlagen (ca. 6.000m²) den entsprechenden Nutzungen zugeordnet und gestalterisch aufgewertet werden.
Gemäß den Zielsetzungen der Sanierung ist es dabei ein wichtiges Element, eine Durchwegung von der Stadtseite zum Kurpark und zum Küchensee zu schaffen. Des Weiteren sind die Flächen für das benachbarte Pestalozzi Förderzentrum und das zukünftige Kultur- und Bildungszentrum gemäß den zukünftigen Nutzungsanforderungen neu aufzuteilen und gegebenenfalls neue attraktive Angebote in den Außenanlagen zu planen.
Weiterhin sollen die auf der Nordseite des Hauptgebäudes vorhandenen Stellplätze gestalterisch aufgewertet, neu strukturiert und instandgesetzt werden. Ggf. ist die Anzahl der Stellplätze anzupassen, vor dem Hintergrund der Erfordernisse, die sich aus den zukünftigen Nutzungen ergeben werden.
Parallel zu den Planungen wird der vorliegende Bebauungsplan Nr. 56 geändert (2. Änderung), damit dort die zukünftigen Nutzungen auf Basis der Planungen festgelegt werden können.
Sofern mehr als fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften - die einen Teilnahmeantrag abgegeben haben - in einem ersten Schritt anhand der unter den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 genannten Eignungskriterien auf Grundlage der unter den vorgenannten Ziffern der EU-Auftragsbekanntmachung geforderten Eignungsnachweise als geeignet bewertet werden, erfolgt in einem zweiten Schritt eine Bewertung anhand der nachfolgend dargestellten Teilnahmebegrenzungskriterien/Auswahlkriterien. Hierbei werden Punkte vergeben. Die Anzahl der Punkte, die im Rahmen der Bewertung der Teilnahmeanträge von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaften erreicht werden, ist dann entscheidend dafür, welche Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden und damit an der zweiten Phase des Vergabeverfahrens (Angebots- und Verhandlungsphase) teilnehmen können. Es werden die fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl aufgefordert. Besteht Punktgleichheit auf Rang fünf, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmerzahl gemäß § 75 Abs. 6 VgV unter den Bewerbern mit gleicher Punktzahl zu losen.
Teilnahmebegrenzungskriterium - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Maximal 30 Punkte erreichbar.
Bewertet wird der Umsatz entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 39 HOAI (Freianlagen). Maßgeblich für die Bewertung ist der gemittelte Umsatz über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Die Berechnung der Punktzahl erfolgt nach Interpolation. Die volle Punktzahl (30 Punkte) erhält die Bewerbung mit dem höchsten Umsatz. Die gemittelten Umsätze aus den übrigen Bewerbungen werden im Verhältnis zur Abweichung vom höchsten gemittelten Umsatz proportional geringer mit Punkten bewertet. Es erfolgt eine Rundung auf volle Zahlen. Beispiel: Ein Bewerber mit 10% weniger gemitteltem Umsatz als der Bewerber mit dem höchsten anerkannten gemittelten Umsatz erhält 10% weniger Punkte und erreicht somit 27 Punkte.
Teilnahmebegrenzungskriterium - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Insgesamt maximal 70 Punkte erreichbar.
Unterkriterium 1 - Anzahl der Ingenieure/Architekten mit einer Büro-/Firmenzugehörigkeit von mindestens 3 Jahren.
Maximal 10 Punkte erreichbar.
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 1
10 Punkte - ab 2 Ingenieure
5 Punkte - 1 Ingenieur
0 Punkte - keine Angaben oder weniger als 1 Ingenieur/Architekten
Unterkriterium 2 - Anzahl der Personen mit einschlägigem Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss (z.B. Dipl.-Ing Landschaftsarchitektur, Bachelor/Master of Landscape Architecture) sowie technische Mitarbeiter (z.B. technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen).
Maximal 10 Punkte erreichbar.
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 2
10 Punkte - >5 Mitarbeiter
5 Punkte - 3-4 Mitarbeiter
0 Punkte - 1-2 Mitarbeiter
Unterkriterium 3 - Referenzen für realisierte vergleichbaren Leistungen entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) mindestens Lph 1-8 für Freianlagen von öffentlichen Gebäuden.
Bewertet werden die Referenzen für realisierte vergleichbare Leistungen/Projekte in den letzten sechs Jahren. Maßgeblich für die Bewertung ist die Anzahl der Referenzen.
Maximal 30 Punkte erreichbar.
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 3
30 Punkte - >3 Referenzen
15 Punkte - 3 Referenzen
7 Punkte - 2 Referenzen
0 Punkte - 1 Referenz
Unterkriterium 4: Qualifikation der Projektleitung
Maximal 20 Punkte erreichbar.
Bewertet werden die berufliche Qualifikation und Erfahrung der Person, die für das Erbringen der Leistung als Projektleitung vorgesehen ist. Maßgeblich für die Bewertung ist das Vorliegen einer ausreichenden beruflichen Qualifikation der Projektleitung und die Berufserfahrung der Projektleitung nach Erlangen eines einschlägigen Universitäts- bzw. Hochschul- oder Fachschulabschluss (z.B. Dipl.-Ing Landschaftsarchitektur, Bachelor/Master of Landscape Architecture) in Jahren.
Die berufliche Qualifikation ist ausreichend, wenn eine Eintragung in die Liste der entsprechenden Architekten- und Ingenieurkammer bzw. Berufs- oder Handelsregister des Heimatstaates vorliegt.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die genannte fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Bewertungsmatrix für das Unterkriterium 4
20 Punkte - Projektleitung mit Qualifikation, Berufserfahrung > 7 Jahre
10 Punkte - Projektleitung mit Qualifikation, Berufserfahrung > oder gleich 4 Jahre
0 Punkte - Projektleitung ohne Qualifikation für die geforderten Planungsleistungen oder weniger als 4 Jahren Berufserfahrung
Es soll ein Stufenvertrag vereinbart werden:
Bei Abschluss des Vertrages werden die Leistungsphasen 1-4 beauftragt, die weiteren Leistungsphasen sowie die vorgesehen besonderen Leistungen sollen optional in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen beauftragt werden.
Der Abruf einer oder mehrerer weiterer Leistungsstufen erfolgt nach Vorliegen erforderlicher Gremienbeschlüsse, behördlicher Zustimmungen und Fördermittelbescheide. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 5-9 sowie den vorgesehen besonderen Leistungen bzw. weiterer Leistungsstufen und weiterer Arbeiten, über diese Leistungen hinaus, besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Für Bewerbergemeinschaften: Von sämtlichen Mitgliedern in Textform gekennzeichnete Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft. Das als Vertreter bevollmächtigte Büro ist mit der Bewerbung zu benennen. Die gesamtschuldnerische Haftung ist zu erklären. (vgl. Teilnahmeantrag)
2) Im Fall der Eignungsleihe (vgl. § 47 VgV): Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers (vgl. Teilnahmeantrag)
3) Eigenerklärung gemäß § 73 Abs. 3 VgV (vgl. Teilnahmeantrag)
4) Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (vgl. Teilnahmeantrag)
1) Angaben zum gemittelten Umsatz entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. (vgl. Teilnahmeantrag)
2) Nachweis bzw. Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (vgl. Teilnahmeantrag)
Zu 1) Mindestanforderung für die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungssummen von 5 Mio. für Personenschäden und 1 Mio. für sonstige Schäden. Sollte momentan eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer geringeren Deckungssumme bestehen, ist neben dem Nachweis der bestehenden Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung eine Erklärung beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme wie gefordert erhöht wird.
1) Erklärung zur Beschäftigtenzahl (vgl. Teilnahmeantrag)
2) Erklärung zur Verfügbarkeit geforderter technischer Ausstattung (vgl. Teilnahmeantrag)
3) Referenzen der realisierten vergleichbaren Leistungen der letzten sechs Jahre entsprechend dem Leistungsbild gemäß § 39 HOAI (Freianlagen) mindestens Lph 1-8 für Freianlagen von öffentlichen Gebäuden (vgl. Teilnahmeantrag)
4) Angaben zum Projektteam (vgl. Teilnahmeantrag)
Zu 1) Mindestens 1 Ingenieur/Architekt mit einer Büro-/Firmenzugehörigkeit von mindestens 3 Jahren.
Zu 2) Mindestens gefordert wird neben der Standardausstattung des Büros mit zeitgemäßer EDV-Technik, einschließlich der entsprechenden Bürosoftware (Office) - die neben dem Datenaustausch im PDF Format auch einen Datenaustausch im DOC Format, im XLS Format und im MPP Format (Terminplanung) ermöglichen -, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft über die nachfolgend aufgeführte technische Ausstattung verfügt: Mindestens ein CAD-Arbeitsplatz zum Erstellen digitaler Pläne und Zeichnungen, der einen Datenaustausch über das DXF-Format bzw. das DWG-Format gewährleistet. Eine Verfügbarkeit durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist auch gegeben, wenn die geforderte Ausstattung angemietet wird, sofern deren Bedienung durch Personal des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vorgesehen ist.
Zu 3) Es muss mindestens 1 Referenz vorgelegt werden, welche die unter 3) genannten Anforderungen erfüllt.
Zu 4) Die Anlagen zur Projektleitung sind gesondert darzustellen, Mindestanforderung ist eine Projektleitung mit Qualifikation und einer Berufserfahrung von 4 oder mehr Jahren.
vgl. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung im Teilnahmeantrag
Eigenerklärungen Ausschlussgründe (gem. §§ 123 und 124 GWB) (vgl. Teilnahmeantrag)
ggf. Eigenerklärungern zu weiteren Ausschlussgründen und Selbstreinigung (vgl. Teilnahmeantrag)
Eigenerklärung hinsichtlich der Russland-Sanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Verfahrensanforderungen zu gewährleisten:
Kommunikation mit der Vergabestelle sind ausschließlich über die verwendete Vergabeplattform zu führen. Mündliche, persönliche oder auch Anfragen per E-Mail sind unzulässig. Dies gilt auch für die unter Ziffer I bezeichnete E-Mailadresse. Diese darf zur Kommunikation nur verwendet werden, wenn es technische Probleme mit der Verwendung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform gibt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y93R28E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.