Stadt Itzehoe - Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 20353-20

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.itzehoe.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stadt Itzehoe - Fliesen- und Betonwerksteinarbeiten

Referenznummer der Bekanntmachung: 20353-20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45431000 Boden- und Fliesenarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau der Hauptfeuerwache der Stadt Itzehoe. Dieser entsteht auf dem Baufeld an der Kastanienallee im östlichen Bereich der Stadt auf der Fläche eines bisher genutzten Sportplatzes.

Der zweigeschossige Baukörper erstreckt sich in seiner Ausdehnung von Nord-West nach Süd-Ost. Mit seinen Hauptmaßen 98,12 m x 28,115 m umfasst er eine BGF von ca. 3996 m². Für die Gebäudelänge maßgeblich sind 17 Stellplätze, eine Waschhalle im östlichen und zwei Werkstätten im westlichen Gebäudeteil.

Die Fahrzeughalle ist nach Nord-Osten ausgerichtet und wird für Einsatzfahrzeuge an der Nord-Westlich vorbeiführenden Straße Sandberg (B77) erschlossen.

Im Erdgeschoss befinden sich die Umkleiden, alle Werkstätten, sowie Lagerräume.

Im Obergeschoss sind neben Leitstand und Lagezimmer, Büros und Ruheräume alle gemeinschaftlichen und halb-öffentlichen Räume untergebracht.

Die unterschiedlichen Funktionsbereiche der beiden Geschosse lassen sich an der differenzierten Gestaltung der Ziegelfassade ablesen. Über eine Fußgängerbrücke gelangt man barrierefrei zu einer in den Baukörper eingeschnittenen Terrasse im 1. Obergeschoss, an der sich der Haupteingang befindet.

Ausgehend vom Foyer, das Ausstellungsstücke der Feuerwache beherbergt und über ein Fenster Blickbeziehung zur Fahrzeughalle zulässt, erschließen sich die feuerwehrbetrieblichen Räume im westlichen Gebäudetrakt sowie die Schulungsräume im östlichen Gebäudetrakt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 169 894.40 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45262300 Betonarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Hauptort der Ausführung:

Stadt Itzehoe Kastanienallee 4 25524 Itzehoe

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Inhalt dieser Ausschreibung sind die Fliesenarbeiten an Boden und Wand sowie Betonwerksteinarbeiten.

Bodenfliesen etwa 880 m²

Wandfliesen etwa 540 m²

Sauberlaufmatten 3 Stück

Wandspiegel

Fensterbänke Betonwerkstein etwa 10 lfm

Eine genauere Beschreibung entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Leistungsverzeichnis.

Der Beginn der Maßnahme erfolgt zum 18.07.2022, Maßnahmenende ist geplant für den 23.12.2022.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 067-175973
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
31/05/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Sulingen
NUTS-Code: DE922 Diepholz
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 169 894.40 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YURR2SZ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:

Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/06/2022

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