KLV Terminal Baltic Rail Gate (BRG)
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck-Travemünde
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23570
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lhg.com
Abschnitt II: Gegenstand
KLV Terminal Baltic Rail Gate (BRG)
Die LHG plant die Erweiterung des KLV Terminals Baltic Rail Gate (Kombinierter Ladungsverkehr = Gleis, Kran, LKW). Es soll eine maximale Güterzuglänge von 740 m gemäß der „TEN-T Verordnung“ (EU) 1315/2013 abgefertigt werden können.
Lübeck-Travemünde, Skandinavienkai, auf dem Gelände das Lübecker Hafens
Das KLV Terminal Baltic Rail Gate soll um 150 m erweitert werden. Dazu sind die Verlängerungen der Gleisanlage (6 Gleise á 150 m) und der Kranbahnanlage (Beton 360m³, Kranschiene 2x PRI 85RR), einschließlich Tiefgründung (ca. 86 Bohrpfähle), und die daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen, u.a. Abbrüche (Flächen, zwei Gebäude in Containerbauweise, Medien), Anpassung der Terminalfläche (ca. 14.000 m² Abbruch, ca. 9.000 m² Flächenneubau), Umverlegung bzw. Stilllegung von Bestandsleitungen (Löschwasser-, Abwasser-, Regenwasser-, Trinkwasser-, Elektroleitungen), Versetzung eines Beleuchtungsmastes und die Errichtung der Gründung zum Gebäudeneubau in Containerbauweise notwendig.
Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt in zwei Schritten: Prüfung auf Vollständigkeit und Bewertung der Eignung.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf das Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlung zu treten. Fehlende Unterlagen können nach Eingang der Teilnahmeanträge nachgefordert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre.
2. Aussagekräftige Bankerklärung der Hausbank zur gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage des Bieters (nicht älter als Mai 2022).
3. Betriebshaftpflichtversicherung.
1. Mindestjahresumsatz von 10 Mio. EUR in den letzten 3 Geschäftsjahren.
2. Positive Bankerklärung der Hausbank zur gegenwärtigen Finanz- und Liquiditätslage des Bieters (nicht älter als Mai 2022).
3. Auftragsbezogene Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und ebenfalls mindestens 3 Mio. EUR für sonstige Schäden, wobei die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres jeweils das Zweifache dieser Deckungssumme beträgt. Einen Nachweis über das Bestehen einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung oder eine verbindliche Erklärung des Haftpflichtversicherers, die Deckungssumme im Auftragsfall wie gefordert zu erhöhen, ist mit dem Erstangebot einzureichen.
1. Referenzen Gleisbau: Umsetzung von vergleichbaren Gleisbauarbeiten (Gleisanlagen) mit Baukosten von mindestens 1 Mio. EUR netto. Der Bau der Referenzprojekte muss abgeschlossen und in den letzten 10 Jahren erfolgt sein.
2. Referenzen Flächenbau: Umsetzung von vergleichbaren Flächenbauleistungen mit Baukosten von mindestens 1 Mio. EUR netto. Der Bau der Referenzprojekte muss abgeschlossen und in den letzten 10 Jahren erfolgt sein.
1. Mindestens 2 Referenzen nach den oben benannten Vorgaben.
2. Mindestens 2 Referenzen nach den oben benannten Vorgaben.
Für den Nachweis der Referenzen sind die bei den Teilnahmeunterlagen befindlichen Formblätter zu verwenden. Beinhaltet eine Referenz Gleisbau und Flächenbau werden beide separat gewertet, sofern sie die Mindestanforderungen erfüllen.
1. Formblatt "Bieter-/Arbeitsgemeinschaft" (soweit erforderlich).
2. Formblatt "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer" (soweit erforderlich).
3. Eigenerklärung "EU-Sanktionen Russland".
4. Eigenerklärung "kein Ausschlussgrund gem. §123 GWB bzw. § 124 GWB".
5. Eigenerklärung "kein Ausschlussgrund gem. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes".
Die Eigenerklärungen sind durch das entsprechende Formblatt der Teilnahmeunterlagen einzureichen.
Der aktuell gültige Vergabemindestlohn in Schleswig-Holstein (§ 4 VGSH) ist einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er zur Finanzierung des Auftrags öffentlicher Fördermittel bedarf, der Fördermittelbescheid aber noch nicht vorliegt. Ferner weist der Auftraggeber darauf hin, dass die zuständige Genehmigungsbehörde für die Baumaßnahme eine Entfallensentscheidung hinsichtlich einer Plangenehmigung in Aussicht gestellt hat und diese Entscheidung beantragt ist, aber noch nicht vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren einzustellen (§ 57 SektVO), falls dem Auftraggeber entgegen seiner Erwartungen keine hinreichenden Fördermittel zur Finanzierung des Auftrags gewährt werden oder die zuständige Behörde keine Entfallensentscheidung hinsichtlich einer Plangenehmigung erlässt. Mit der Teilnahme am Wettbewerb verzichtet der Bieter unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Fall, dass der Auftraggeber aus einem der vorgenannten Gründe das Vergabeverfahren einstellt und keinen Zuschlag erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.