Migration des bestehenden ABB-Leitsystems in ein Siemens PCS7 Referenznummer der Bekanntmachung: EA-2022-000378
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Migration des bestehenden ABB-Leitsystems in ein Siemens PCS7
1. Migration eines ABB-800xA-Leitsystem in ein Siemens-PCS7-Leitsystem auf Controllerebene unter Beibehaltung des ABB-800xA Objektmodells
2. Abschluss eines Wartungsvertrages für das Bestandsleitsystem und über das in Punkt 1 errichtete neue Leitsystem
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadtwerke Kiel betreiben für Ihre Energieerzeugung zwei annähernd gleich große Leitsysteme mit jeweils mehreren zehntausend Datenpunkten:
• ABB-800xA für die Bestandsheizkraftwerke, Heizwerke, Umlandwerke und die Fernwärmeverteilung
• Siemens PCS7 für das Küstenkraftwerk in Kiel
Diese beiden Systeme werden unabhängig voneinander betrieben, obwohl aus beiden heraus die gemeinsame Aufgabe der energiewirtschaftlich optimierten Fernwärmeerzeugung und -verteilung in Kiel erfüllt wird.
Die beiden bestehenden Leitsysteme des Bereichs Erzeugung der Stadtwerke Kiel AG sollen zu einem gemeinsamen PCS7-Leitsystem migriert werden. Die Migration soll auf PCS7- OS-Ebene erfolgen. Die Controller des ABB- 800xA-Systems sollen ohne Anpassung in das PCS7-System übernommen werden, d.h. das ABB-800xA-Modell ist in geeigneter Weise in PCS7 zu migrieren.
Neben der reinen Leitsystemfunktion umfasst das PCS7-Leitsystem Archivsysteme der Videc GmbH Bremen und Schnittstellen- und Optimierungssysteme der Elpro GmbH Berlin.
Das System ist voll-redundant aufzubauen und für zwei räumlich getrennte, im Stadtgebiet Kiel verteilte Leitwarten zu errichten.
Neben der reinen Migration der Controller umfasst die Ausschreibung die Migration der Schnittstellen in die Office-IT wie u.a. eine Sap-Schnittstelle zum Instandhaltungsmanagement sowie eine Schnittstelle zu einer Oracle-Datenbank.
Während der gesamten Migrationsdauer sind die Leitsysteme ununterbrochen parallel zu betreiben.
Die Energieanlagen des Bereichs-Erzeugung sind als kritische Infrastruktur (KRITIS) gemäß den geltenden gesetzlichen Regelwerken eingestuft, so dass die IT- und Informations-Sicherheit und der Zuverlässigkeit der eingesetzten Mitarbeiter ein hoher Stellenwert beigemessen wird.
Dabei soll die Umsetzung nach einem Migrationspfad mit mehreren qualitativ beschrieben Meilensteinen erfolgen. Jeder Meilenstein ist ein Entscheidungspunkt an dem das Migrationsprojekt fortgesetzt oder abgebrochen werden kann.
Die Ausschreibung umfasst die kompletten Leistungen der Leittechnik-Hard- und Software, die erforderliche elektrotechnische – und leittechnische Infrastruktur inklusive der erforderlichen Trassierung, Aufstellungsplanung etc. inklusive der Komplettdokumentation.
Mit Abschluss des Migrationsprojektes soll ein Wartungsvertrag über das Gesamtsystem abgeschlossen werden, deren Ausgestaltung Bestandteil des Ausschreibungsprozesses ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.
Darstellung des Unternehmens inklusive vollständiger und detaillierter Eignerstruktur des gesamten Unternehmens/Konzerngesellschaft.
2.
Aktueller Handelsregisterauszug (Kopie genügt). Falls es sich beim Bewerber um eine Konzerngesellschaft handelt und dieser sich auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Muttergesellschaft berufen will, zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug der Muttergesellschaft
3.
Gesonderte eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung folgenden Inhalts: "Hiermit erklären wir, dass in Bezug auf unser Unternehmen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 Abs. 1 und 4 und 124 GWB vorliegen“. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Erklärung Fremdbescheinigungen über das Nichtvorliegen der vorgenannten Ausschlussgründe nachzufordern.
4.
Gesonderte und eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung folgenden Inhalts: „Hiermit erklären wir, dass wir sämtliche Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und, soweit tarifvertragliche Verpflichtungen bestehen, wir alle Beiträge zur gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien i.S.d. § 5 Nr. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vollständig entrichtet haben.“ Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Richtigkeit der Erklärung entsprechende Bescheinigungen über das Entrichten der genannten Beiträge einzuholen. Mit dem Angebot ermächtigen die Bieter den Auftraggeber entsprechende Bescheinigungen einzuholen. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Erklärung auch von bei Auftrag bekannten Nachunternehmern oder Entleihern von Leiharbeitern/Leiharbeiterinnen zu fordern.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach VI.3) vorzulegen.
5.
Gesonderte eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung folgenden Inhalts: "Hiermit erklären wir, dass wir einem Lieferantenaudit hinsichtlich unseres Informationssicherheitskonzeptes durch die Stadtwerke Kiel AG oder einem bevollmächtigen Dritten gemäß der DIN ISO 19011 inkl. Vor-Ort-Überprüfung zu jedem Zeitpunkt während des Verfahrens zustimmen."
6.
Gesonderte eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung hinsichtlich der Sanktionen gegenüber Russland mit dem im Vergabeportal zur Verfügung gestellten Vordruck (Eigenerklärung Sanktionen Russland).
7.
Folgende Unternehmensangaben sind einzureichen:
- Aktueller Geschäftsbericht; Testierter Jahresabschluss für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr;( zusätzlich für die Muttergesellschaft,
wenn sich bei Konzerngesellschaften der Bewerber auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Muttergesellschaft berufen will)
- Anzahl Mitarbeiter aufgelistet nach Tätigkeitsbereich (in Bezug zu dem hier beschriebenen Projekt)
8.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Personenschäden in Höhe von mind. 10 Mio. € durch eine Bescheinigung des Versicherungsgebers oder Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend). Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach VI.3) der Bekanntmachung vorzulegen.
9.
Informationssicherheit
Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren ist, dass der Bewerber einen Nachweis erbringt, dass ein wirksam umgesetztes Informations-Sicherheitskonzept vorliegt und dass für die eingesetzten Mitarbeiter arbeitsvertragliche Regelungen zur IT-Sicherheit, Vertraulichkeit und Zuverlässigkeit bestehen.
Ferner ist ein Nachweis über die Unterweisungen und Schulungen der Mitarbeiter zum Thema IT-Sicherheit und Awareness vorzulegen. Der Nachweis kann u.a. durch die Vorlage eines Zertifikats nach DIN Iso 27001 oder eigener Dokumentationen erfolgen.
10.
Referenzen
Es sind mindestens drei Referenzen über erfolgreich umgesetzte PCS7-Projekte vorzulegen, wobei mindestens ein Projekt eine Auftragssumme höher als 0,5 Mio. € hatte.
11.
Wartung
Es ist ein Nachweis zu erbringen, dass für den zu schließenden Wartungsvertrag eine 24/7 Supportorganisation besteht.
12.
Herstellersupport
Es ist ein Nachweis zu erbringen, dass der Bewerber mindestens über den Hersteller-Supportlevel Premier (Silver) verfügt.
Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, Bürgschaften in Höhe von mindestens 10 % der geplanten Auftragssumme als Vertragserfüllungsbürgschaft beizubringen.
Werden Gegenstand der Vertragsverhandlung
Bewerbergemeinschaften haben mit Ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung
abzugeben, in der
a) ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird, der die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und
auch im Fall der Zuschlagserteilung gegenüber dem Auftraggeber vertritt und
b) in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften ("Bewerbergemeinschaftserklärung")
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben.
Der (selbst verfasste) Teilnahmeantrag mit den unter III geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist über das Vergabeportal "Deutsche eVergabe" ausschließlich digital bis zu dem unter Ziff. IV.2.2 genannten Termin bei der unter Ziff.I.1 genannten Stelle einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (z.B. per Post) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2.
Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3.
Unter "aktuell" in Ziffer III.1.) wird verstanden, dass das Ausstellungsdatum der jeweiligen Drittbescheinigung (z.B. Handelsregisterauszug) nicht älter als sechs Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
4.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Bescheinigungen Dritter (Drittbescheinigungen) entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Dies hat der Bewerber nachzuweisen und zu erläutern.
5.
Im Sinne der vorherigen Ziffer 3-4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument bzw. eine Drittbescheinigung nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6.
Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (z. B. auf Nachunternehmer) beziehen. Dann muss der Bewerber für das andere Unternehmen die Nachweise der Ziffern III der Bekanntmachung vorlegen, wobei sich die Vorlagepflicht der Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bekanntmachung und zur technischen Leistungsfähigkeit der Bekanntmachung auf den oder die Leistungsteil(e) beschränkt, für den oder die das andere Unternehmen einstehen soll. Der Bewerber hat zusätzlich nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel/Kapazitäten vom anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Dies kann unter anderem durch entsprechende eigenhändig unterschriebene Verpflichtungserklärungen des oder der anderen Unternehmen erfolgen.
7.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) mit einer angemessenen Frist nachzufordern.
8.
Fragen sind ausschließlich über das Vergabeportal "Deutsche eVergabe" bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.
9.
Die Vergabeunterlagen enthalten Informationen und Daten, die der Vertraulichkeit unterliegen. Sie können daher nicht frei zugänglich bereitgestellt werden.
Zusammen mit Abgabe des Teilnahmeantrages ist eine Verschwiegenheitserklärung abzugeben.
10.
Für die Erstellung der Teilnahmeanträge und der späteren Angebote sowie Angebotspräsentation erhält der Bewerber/Bieter keine Kostenerstattung.
11.
Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.