TKÜ-Hardware (Server- und Speichertechnik)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkdz-aoer.de
Abschnitt II: Gegenstand
TKÜ-Hardware (Server- und Speichertechnik)
Ausschreibungsgegenstand sind zwei Rahmenverträge mit je einem Wirtschaftsteilnehmer zur Lieferung von Server- (Los 1) bzw. Speichertechnik (Los 2), jeweils inkl. der zugehörigen Software (Lizenzen) sowie Wartung und Pflege der Hard- bzw. Software, als auch hardwarebezogene, weitere Dienstleistungen. Hierzu gehören im Einzelnen die:
- Lieferung der Hardware und der Aufbau, Integration und Inbetriebnahme bei dem Auftraggeber,
- Bereitstellung der zur ordnungsgemäßen Nutzung notwendigen Lizenzen sowie deren Installation/Einrichtung,
- Erbringung von Wartungs- und Pflegeleistungen für die Hard- und Software sowie,
- Erbringung von Unterstützungsdienstleistungen während der Aufbau- und Inbetriebnahmephase der Server- und Speichertechnik.
Servertechnik
Leipzig
Gegenstand der Leistung in Los 1 ("Servertechnik") ist die Lieferung von Servertechnik inkl. der zugehörigen Software-Lizenzen sowie Service (Wartung und Pflege) der Hard- bzw. Software, als auch hardwarebezogene, weitere ergänzende Dienstleistungen zum Einsatz in einem Rechenzentrum mit einer Private-Cloud-Lösung im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung. Hierzu gehören im Einzelnen die Lieferung der Hardware und der Aufbau und Inbetriebnahme bei dem Auftraggeber, die Bereitstellung der zur ordnungsgemäßen Nutzung notwendigen Software-Lizenzen sowie deren Installation/Einrichtung, die Erbringung von Serviceleistungen für die Hard- und Software sowie die Erbringung von ergänzenden Unterstützungsdienstleistungen während der Aufbau- und Inbetriebnahmephase.
Die Laufzeit des Vertrages kann zweimal jeweils um ein weiteres Jahr auf insgesamt 2 weitere, über die Grundlaufzeit hinausgehende Jahre verlängert werden. Zudem können die bereits abgerufenen Systemserviceleistungen zweimal um jeweils ein weiteres Jahr auf insgesamt 2 weitere, über die Mindestvertragsdauer hinausgehende Jahre verlängert werden.
Die Anzahl der Bewerber, die von der Vergabestelle zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, ist gem. § 51 Abs. 3 S. 1 VgV auf höchstens 5 (fünf) Wirtschaftsteilnehmer begrenzt.
Sind mehr als 5 Bewerber vorhanden, die entsprechend den im Abschnitt III der EU-Bekanntmachung genannten Eignungskriterien geeignet sind und bzgl. welcher kein Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB oder nach den Russlandsanktionen erfolgt, werden aus dem Bewerberkreis 5 Bewerber von der Vergabestelle ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sofern nicht mehr als 5 Bewerber vorhanden sind, die die o.g. Anforderungen erfüllen, erfolgt keine Begrenzung der Zahl der Bewerber. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt anhand folgender gem. § 51 Abs. 1 S. 2 VgV objektiver und nicht diskriminierender Anforderungen in den Auswahlkriterien lfd. Nr. 1) bis Nr. 3) (vgl. auch Vordruck „Kriterien zur Auswahl der Bewerber“). Die von den Bewerbern je Auswahlkriterium erreichten Punkte werden je Bewerber zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Maximal können 60 Punkte (je Los) erreicht werden. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die 5 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichstand auf einem der Ränge werden mehr als 5 („fünf“) Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Bewertung erfolgt anhand der nachfolgenden Auswahlkriterien:
1) Referenz gem. Abschnitt III.1.3) Nr. (3) (i), welche über die dort genannten Kriterien hinaus auch die folgende Anforderung erfüllt: Implementierung einer Virtualisierungsumgebung. Bewertung: Je Referenz 10 Punkte. Maximale Punktzahl: 20 Punkte.
2) Referenz gem. Abschnitt III.1.3) Nr. (3) (i), welche über die dort genannten Kriterien hinaus auch die folgende Anforderung erfüllt: Lieferung der Hardware für einen Auftraggeber, der kritische Dienstleistungen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) erbringt. Bewertung: Je Referenz 10 Punkte. Maximale Punktzahl: 20 Punkte.
3) Referenz gem. Abschnitt III.1.3) Nr. (3) (i), welche über die dort genannten Kriterien hinaus auch die folgende Anforderung erfüllt: Lieferung der Hardware für den Einsatz in einer Telekommunikationsüberwachungsanlage (TKÜ-Anlage). Bewertung: Je Referenz 10 Punkte. Maximale Punktzahl: 20 Punkte.
Speichertechnik (Storage)
Leipzig
Gegenstand der Leistung in Los 2 ("Speichertechnik (Storage)") ist die Lieferung von Storagetechnik inkl. der zugehörigen Software-Lizenzen sowie Service (Wartung und Pflege) der Hard- bzw. Software, als auch hardwarebezogene, weitere ergänzende Dienstleistungen zum Einsatz in einem Rechenzentrum mit einer Private-Cloud-Lösung im Rahmen der Telekommunikationsüberwachung. Hierzu gehören im Einzelnen die Lieferung der Hardware und der Aufbau und Inbetriebnahme bei dem Auftraggeber, die Bereitstellung der zur ordnungsgemäßen Nutzung notwendigen Software-Lizenzen sowie deren Installation/Einrichtung, die Erbringung von Serviceleistungen für die Hard- und Software sowie die Erbringung von ergänzenden Unterstützungsdienstleistungen während der Aufbau- und Inbetriebnahmephase.
Die Laufzeit des Vertrages kann zweimal jeweils um ein weiteres Jahr auf insgesamt 2 weitere, über die Grundlaufzeit hinausgehende Jahre verlängert werden. Zudem können die bereits abgerufenen Systemserviceleistungen zweimal um jeweils ein weiteres Jahr auf insgesamt 2 weitere, über die Mindestvertragsdauer hinausgehende Jahre verlängert werden.
Die Anzahl der Bewerber, die von der Vergabestelle zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, ist gem. § 51 Abs. 3 S. 1 VgV auf höchstens 5 (fünf) Wirtschaftsteilnehmer begrenzt.
Sind mehr als 5 Bewerber vorhanden, die entsprechend den im Abschnitt III der EU-Bekanntmachung genannten Eignungskriterien geeignet sind und bzgl. welcher kein Ausschluss nach §§ 123, 124 GWB oder nach den Russlandsanktionen erfolgt, werden aus dem Bewerberkreis 5 Bewerber von der Vergabestelle ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sofern nicht mehr als 5 Bewerber vorhanden sind, die die o.g. Anforderungen erfüllen, erfolgt keine Begrenzung der Zahl der Bewerber. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt anhand folgender gem. § 51 Abs. 1 S. 2 VgV objektiver und nicht diskriminierender Anforderungen in den Auswahlkriterien lfd. Nr. 4) bis Nr. 6) (vgl. auch Vordruck „Kriterien zur Auswahl der Bewerber“). Die von den Bewerbern je Auswahlkriterium erreichten Punkte werden je Bewerber zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Maximal können 60 Punkte (je Los) erreicht werden. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die 5 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichstand auf einem der Ränge werden mehr als 5 („fünf“) Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Bewertung erfolgt anhand der nachfolgenden Auswahlkriterien:
4) Referenz gem. Abschnitt III.1.3) Nr. (3) (ii), welche über die dort genannten Kriterien hinaus auch die folgende Anforderung erfüllt: Implementierung einer Virtualisierungsumgebung. Bewertung: Je Referenz 10 Punkte. Maximale Punktzahl: 20 Punkte.
5) Referenz gem. Abschnitt III.1.3) Nr. (3) (ii), welche über die dort genannten Kriterien hinaus auch die folgende Anforderung erfüllt: Lieferung der Hardware für einen Auftraggeber, der kritische Dienstleistungen gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) erbringt. Bewertung: Je Referenz 10 Punkte. Maximale Punktzahl: 20 Punkte.
6) Referenz gem. Abschnitt III.1.3) Nr. (3) (ii), welche über die dort genannten Kriterien hinaus auch die folgende Anforderung erfüllt: Lieferung der Hardware für den Einsatz in einer Telekommunikationsüberwachungsanlage (TKÜ-Anlage). Bewertung: Je Referenz 10 Punkte. Maximale Punktzahl: 20 Punkte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis (in nicht beglaubigter Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
(1) Umsatz:
- Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Gesamtumsatz des Unternehmens mindestens 25 („fünfundzwanzig“) Millionen Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
- Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (Lieferung von Server- und/ oder Speicher-Hardware), bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt), wobei der durchschnittliche Umsatz für den Tätigkeitsbereich der Gegenstand der Ausschreibung ist, mindestens 5 („fünf“) Millionen Euro je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen, einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 2 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr, oder, dass eine solche im Auftragsfalle auf erstes Anfordern des Auftraggebers abgeschlossen wird (Mindestanforderung).
Ein durchschnittlicher Gesamtumsatz des Unternehmens von mindestens 25 („fünfundzwanzig“) Millionen Euro je Geschäftsjahr sowie ein durchschnittlicher Umsatz für den Tätigkeitsbereich der Gegenstand der Ausschreibung ist von mindestens 5 („fünf“) Millionen Euro je Geschäftsjahr gem. Abschnitt III.1.2) Nr. (1) und Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 2 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden je Schadensereignis und Versicherungsjahr gem. Abschnitt III.1.2) Nr. (2).
(1) Nachweis der Zertifizierung gem. ISO/IEC 27001:2013 (oder gleichwertig) durch Vorlage eines entsprechenden Zertifikats (in Kopie) oder durch Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten oder alternativ Nachweis der ISO 27001 Zertifizierung auf Basis von IT- Grundschutz des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) durch Vorlage des entsprechenden Testats/Zertifikats eines IT-Grundschutz-Auditors oder durch Vorlage gleichwertiger Bescheinigungen von akkreditierten Stellen (in Kopie) (Mindestanforderung).
(2) Angabe der durchschnittlichen Gesamtanzahl an Beschäftigten (Vollzeitäquivalente - VZÄ) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt), wobei diese mindestens 30 je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
Angabe der durchschnittlichen Anzahl an Beschäftigten (Vollzeitäquivalente - VZÄ) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (oder seit dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens, falls dieses weniger als drei volle Jahre zurück liegt) für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (Lieferung von Server- und/oder Speicher-Hardware), wobei diese mindestens 10 je Geschäftsjahr betragen muss (Mindestanforderung).
(3) (i) Los 1: Darstellung von mindestens zwei Referenzen über die in den letzten drei Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahme- und Bewerbungsfrist) erfolgreich erbrachten Leistungen zur Lieferung, Aufbau und Installation von Server-Hardware, die jeweils folgende Kriterien i) und ii) vollständig und kumulativ innerhalb jedes Referenzprojekts für einen Referenzauftraggeber erfüllen müssen:
i) Lieferung, Aufbau und Installation von Server-Hardware inkl. Erbringung von Serviceleistungen (Mindestanforderung) und,
ii) Auftragsvolumen von mindestens 5.000.000 Euro (exkl. USt.) (Mindestanforderung).
(3) (ii) Los 2: Darstellung von mindestens zwei Referenzen über die in den letzten drei Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahme- und Bewerbungsfrist) erfolgreich erbrachten Leistungen zur Lieferung, Aufbau und Installation von Speicher-Hardware, die jeweils folgende Kriterien i) und ii) vollständig und kumulativ innerhalb jedes Referenzprojekts für einen Referenzauftraggeber erfüllen müssen:
i) Lieferung, Aufbau und Installation von Speicher-Hardware inkl. Erbringung von Serviceleistungen (Mindestanforderung) und,
ii) Auftragsvolumen von mindestens 5.000.000 Euro (exkl. USt.) (Mindestanforderung).
(4) Darstellung von zwei Mitarbeiterprofilen zur Benennung des verantwortlichen Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters, die für den Auftraggeber als ständige Ansprechpartner für den Gesamtauftrag zur Verfügung stehen, jeweils unter Angabe der Ausbildung, der Berufserfahrung in Jahren im Bereich Projektleitung bzw. stellvertretender Projektleitung für Server-Hardware-Projekte und/oder Speicher-Hardware-Projekte (mindestens 2 Jahre), der Qualifikation im Bereich Projektmanagement sowie der Deutschkenntnisse (mindestens Sprachniveau „C2“ gemäß dem Gemeinsamen Europäischer Referenzrahmen für Sprachen (GER)) (Mindestanforderung).
Zertifizierung gem. Abschnitt III.1.3) Nr. (1); mindestens durchschnittlich 30 VZÄ sowie mindestens durchschnittlich 10 VZÄ für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. Abschnitt III.1.3) Nr. (2); mindestens zwei Referenzen gem. Abschnitt III.1.3) Nr. (3) (i) sowie mindestens zwei Referenzen gem. Abschnitt III.1.3) Nr. (3) (ii) sowie zwei Mitarbeiterprofile gem. Abschnitt III.1.3) Nr. (4).
Gem. Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Verlängerungsoption beruht auf der Lebensdauer der Geräte und dem erheblichen Einfluss der beschafften Hardware auf die TKÜ-Infrastruktur.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Teilnahmeantrag ist je eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB von jedem Bewerber bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie jedem als eignungsrelevant angegebenen Unternehmen einzureichen.
(2) Mit dem Teilnahmeantrag ist die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. den Russland-Sanktionen von jedem Bewerber bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie jedem als eignungsrelevant angegebenen Unternehmen einzureichen.
(3) Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos auf der Vergabeplattform https://www.subreport.de/ unter Verwendung der ID E46867963 abrufbar.
(4) Auf die Bestimmungen der Bewerbungsbedingungen (zugleich Verfahrensbedingungen für die 1. und 2. Phase des Vergabeverfahrens) wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügepflichten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
"Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.".
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363