Ablösung der abgekündigten Bestandssoftware durch neue Anwendung Referenznummer der Bekanntmachung: 10/18/22/020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ablösung der abgekündigten Bestandssoftware durch neue Anwendung
Ablösung der Bestandssoftware OK.Vorfahrt durch neue Anwendung OK.Verkehr FS
Stadt Chemnitz
Amt für Informationsverarbeitung
Markt 1
09106 Chemnitz
Ablösung der Bestandssoftware OK.Vorfahrt durch neue Anwendung OK.Verkehr FS
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Der Support des derzeit im Einsatz befindlichen Zulassungsverfahren OK.Vorfahrt läuft Ende 2022 aus. Aus diesem Grund ist ein Upgrade auf das Nachfolgeprodukt notwendig. Nur dieses bietet die notwendige Datenintegration an das sächsische ikfz-Internetprotal an. Das Risiko für die notwendige Datenmigartion wird notwendiger Weise erheblich minimiert. Des Weiteren kann die bereits im Einsatz befindlichen Schnittstelle zur Archivierungssoftware der Stadt Chemnitz im Nachfolgeprodukt eingesetzt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ablösung der abgekündigten Bestandssoftware durch neue Anwendung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50670
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09120
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]