Landratsamt Erzgebirgskreis - Zentrale Beschaffung Interaktive Displays für Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 30302/2/6/22/322
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Annaberg-Buchholz
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09456
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erzgebirgskreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landratsamt Erzgebirgskreis - Zentrale Beschaffung Interaktive Displays für Schulen
Zentrale Beschaffung Interaktiver Displays für die Schulen in Trägerschaft des Erzgebirgskreises
Annaberg-Buchholz, DE
Lieferung und Bereitstellung für 14 Schulstandorte von: 29 Interaktive Displays, 3 Interaktive Whiteboardsysteme, 23 zugehörigen Mini-PC's, 23 Paar zugehörigen Seitenflügeltafeln, 4 Grundeinweisungen; Demontage/ Entsorgung/ Vertragung von alten Kreidetafeln
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Landratsamt Erzgebirgskreis - Zentrale Beschaffung Interaktive Displays für Schulen
Ort: Chemnitt-Roehrsdorf
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 (3) Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 (3) Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 (3) Nr. 4 GWB).