Fachplanerleistungen TWP für den Anbau von Balkonen betreffend Komplexsanierung Bernhard-Kellermann-Str. 18 - 24 in Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: 140_LWB_03-2022-0006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanerleistungen TWP für den Anbau von Balkonen betreffend Komplexsanierung Bernhard-Kellermann-Str. 18 - 24 in Leipzig
Ausführung von Tragwerksplanerleistungen gemäß HOAI in den Leistungsphasen 1 - 6 (Stufe 1: LPh 1 - 4 und Stufe 2: LPh 5 und 6); stufenweise Beauftragung zur Komplexsanierung eines Plattenbaus (11-Geschosser)
Büro des Auftragnehmers sowie vor Ort Bernhard-Kellermann-Str. 18 - 24 in Leipzig
Das Gebäude Bernhard-Kellermann-Straße 18 - 24 wurde 1974 als Plattenbau im Bautyp P2.11 im Ortsteil Lößnig erbaut. Das Gebäude wurde zur reinen Wohnnutzung mit insgesamt 176 Wohnungen errichtet. Das elfgeschossige Gebäude in der Wohnanlage Neu-Lößnig beinhaltet eine Gesamtwohnfläche von 9.875 m². In den letzten Jahren wurden bis auf Kleinreparaturen keine Werterhaltungsmaßnahmen am Wohngebäude durchgeführt. Das Gebäude ist unsaniert.
Geplant werden komplexe Sanierungsarbeiten, die folgende Bauteile und Gebäudeteile betreffen: Dach, Fassade inklusive Wärmedammverbundsystem, Erneuerung der Fenster von Wohnungen und Treppen-häusern.
Ebenfalls soll durch einen nachträglichen Balkonanbau an den 1- und 3- Raum-Wohnungen ca. 270 m² zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Die voraussichtliche Anzahl der anzubringenden Balkone beläuft sich dabei auf 132 Stück, welche auf 12 Balkontürme verteilt liegen. Im Rahmen der weiterführenden Planung durch den beauftragten Architekten wurde ersichtlich, dass weitere Leistungen im Rahmen der Planungstätigkeit erforderlich werden.
Aufgrund der angestrebten Ausstattung mit Balkonen bis in die obersten Geschossebenen ist eine selbsttragende Stahlträgerkonstruktion mit Betonelementen notwendig, für welche eine Tragwerksplanung erforderlich ist.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zuerst erfolgt
nur die Beauftragung der 1. Stufe, d. h. der Leistungsphasen 1 -
4 gemäß HOAI. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch
auf eine weitere Beauftragung auch der weiteren
Leistungsphasen. Darüber entscheidet ein Gremium des
Auftraggebers.
Der Auftraggeber ist berechtigt und behält sich
vor, weitere Leistungen oder Teilleistungen der
Leistungsphasen 5 und 6 sowie besondere und/oder zusätzliche
Leistungen in einer weiteren Stufe durch spätere gesonderte
schriftliche Beauftragung abzurufen. Wird der Auftragnehmer
mit weiteren Leistungen der Stufe 2 beauftragt, ist er zur
Leistungserbringung verpflichtet.
Unter Ziffer II.2.7) dieser Bekanntmachung werden Vertragsbeginn und -ende angegeben. Diese Angaben sind nicht verbindlich, sondern cirka-Angaben. Sie wurden aufgenommen, weil Daten angegeben werden müssen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die geforderten Eigenerklärungen sind, soweit vorhanden,
die beigefügten Formulare zu verwenden:
— Eigenerklärung und Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis
zur Berufsausübung,
— Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere
Verfehlung nach §§ 123 und 124 GWB begangen wurde, die
die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung
abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im
Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für
jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist und
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt
wird (Formular 234).
Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer
Bietergemeinschaft separat abzugeben, geforderte Nachweise
separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot
abzugeben.
Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines
Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen
technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle
Leistungsfähigkeit (hierzu ist Formular 235 vorzulegen), so hat
er die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise
auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen.
Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer
angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für
den Eingang der Angebote nicht älter als 12 Monate sein.
Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis
der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/
konzernverbundene Unternehmen berufen möchte, muss er/sie
nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des
Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich
geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist
Formular 236 Verpflichtungserklärung auf gesondertes
Verlangen einzureichen.
Die Forderungen bezüglich Formularverwendung,
Bietergemeinschaften, Nachunternehmereinsatz, Rückgriff auf
Ressourcen von Drittunternehmen sowie Gültigkeitsdauer von
Nachweisen gelten auch für Ziffer III.1.2) und III.1.3).
Für die geforderten Eigenerklärungen sind - soweit vorhanden -
die beigefügen Formulare zu verwenden.
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er
Leistungen betrifft,die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam
mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
- Eigenerklärung über das Bestehen oder den Abschluss einer
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem
Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
zugelassenen Versicherungsunternehmens;
Eigenerklärung über Insolvenzverfahren und Liquidation, dass
ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein
Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde
und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- Eigenerklärung bezüglich der Zahlung von Steuern, Abgaben
und Beiträgen zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur
Beitragszahlung unterfallen
-Einreichung des Konzepts zur Realisierung der
Objektüberwachung einschließlich dazugehöriger
Eigenerklärung.
Zur Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende
Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen:
Personenschäden 1,5 Mio. EUR, sonstige Schäden 1,0 Mio.
EUR, zweifache Maximierung.
Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten
Versicherungssumme ist mit dem Angebot eine Erklärung des
Bieters vorzulegen, dass im Auftragsfall der
Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen
abgeschlossen wird (siehe Formular).
Bei Bietergemeinschaften ist eine maßnahmebezogene
Bestätigung des Versicherers für den Auftragsfall für den
bevollmächtigten Vertreter oder ein anderes Mitglied der
Bewerbergemeinschaft zulässig.
- Eigenerklärung als Tabellarische Referenzaufstellung mit Referenzen der letzten 6 Geschäftsjahre (2016, 2017, 2018, 2019, 2020, 2021) im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen; weiterhin siehe Formular zur zugehörigen Eigenerklärung
- Eigenerklärung über das Büro, Angaben zur Anzahl und
Qualifikation der Beschäftigten, zur technischen Ausstattung
des Büros sowie - sofern zutreffend - Ausführung zur
Zusammenarbeit mit dem/den benannten Nachunternehmer(n);
- Vorstellung des einzusetzenden Projektteams/der
Projektleitung einschließlich der dazugehörigen
Eigenerklärung.
Der Auftraggeber behält sich hinsichtlich Ziffer III.1.1) bis III.1.3) die Nachforderung fehlender Nachweise/Erklärungen/Informationen vor. Der aufgeforderte Bieter hat die
nachgeforderten Unterlagen in diesem Fall innerhalb der gesetzten Nachreichungsfrist vorzulegen.
Es bestehen Mindeststandards zu den geforderten Referenzen. weiterhin siehe Formular zur zugehörigen Eigenerklärung
Die zu vergebende Leistung ist Architekten oder Ingenieuren
oder juristischen Personen, die über Mitarbeiter/
Mitarbeiterinnen verfügen, welche die Berufsbezeichnung
Architekt oder Ingenieur tragen dürfen, vorbehalten oder
solchen Personen, die durch ein Prüfungszeugnis, ein Diplom
oder vergleichbarem Befähigungsnachweis, dessen
Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/
48/EWG gewährleistet ist, ihre Eignung nachweisen, wenn im
jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung "Architekt"
bzw. "Ingenieur" nicht gesetzlich geregelt ist.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachzufordern.
2. Auskünfte/Rückfragen zum Verfahren:
Für Fragen, die nach dem 22.07.2022 eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht sichergestellt werden.
3. Da die Angebotseinreichung elektronisch erfolgt, ist den Vergabeunterlagen kein Angebotsformblatt beigefügt. Das Angebotsschreiben wird im AI-Bietercockpit erzeugt.
Bitte informieren Sie sich auch über die "Wichtigen Hinweise ..." zur Angebotserarbeitung und Verfahrensdurchführung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind bei der unter Ziffer VI.4.1) benannten Stelle zu rügen.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Das Verfahren vor der Vergabekammer ist für die unterlegene Partei kostenpflichtig.