Rahmenvertrag über 5 Jahre - Weiterbetrieb GWRA

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wedel
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22880
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wedel.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag über 5 Jahre - Weiterbetrieb GWRA

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90400000 Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung - DA02 - DA03
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvertrag über 5 Jahre inklusive 1 Jahr Paus für den Betrieb einer GWRA im BusineePark Elbufer Wedel

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 633 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Hauptort der Ausführung:

22880 Wedel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Wedel hat den an der Elbe gelegene Standort des ehemaligen Mineralölwerkes Wedel zum

Gewerbegebiet BusinessPark Elbufer entwickelt. Aufgrund der historischen Nutzung war es zu einer Verunreinigung von Boden und Grundwasser gekommen. Die gemäß Sanierungsplan durchzuführenden Boden-Sanierungsarbeiten wurden bereits erfolgreich abgeschlossen. Die Sanierung des

kontaminierten Grundwassers aus dem ersten Grundwasserleiter dauert noch an.

Zur Sicherung des Grundwasserabstroms im 1. Grundwasserleiter wurde auf dem Gelände eine

Begrenzungsdränage errichtet. Das über die Dränage gefasste und schadtoffbelastete Grundwasser wird in

einer vorhandenen Grundwasserreinigungsanlage (GWRA) aufbereitet. Das gereinigte Wasser wird in die

Kanalisation eingeleitet. Hierbei wurden folgende Wassermengen in der GWRA abgereingt:

1. Halbjahr 2019: 11.319 m3

2. Halbjahr 2019: 10.172 m3

1. Halbjahr 2020: 14.612 m2

2. Halbjahr 2020: 12.966 m3

1. Halbjahr 2021: 13.269 m3

2. Halbjahr 2021: 11.355 m3

Der Weiterbetrieb und die Überwachung der GWRA inkl. der zugehörigen Brunnenstuben, Mess- und

Prüfpegel sowie der Dränageleitungen für die kommenden fünf Jahre ist, inklusive einer eventuellen

temporären Betriebsunterbrechung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Zum Schadstoffinventar des Standorts liegen zahlreiche Berichte und Gutachten vor. Weiterhin wird auf dem

Standort ein Grundwassermonitoring ausgeführt. Das Schadstoffinventar erstreckte sich in der

Vergangenheit auf die Medien Boden, Grundwasser (1. und 2. Grundwasserleiter) und untergeordnet

Bodenluft.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 028-071675
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Business Park Wedel

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
22/06/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Böhl-Iggelheim
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
Postleitzahl: 67459
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 633 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wimi.landsh.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 134 Abs. 2 GWB ist die Informations- und Wartepflicht einzuhalten. Ein Vertrag darf erst 15

Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB abgeschlossen werden. Wird die

Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, so verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage.

Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des

Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

2. Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer

(§§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:

a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.

b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden.

c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf einer Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit

des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wedel
Postleitzahl: 22880
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wedel.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/06/2022

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