Betrieb der Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber im Freistaat Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: 17-0452/140
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lds.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb der Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber im Freistaat Sachsen
Im Wege dieses Offenen Verfahrens wird der Betrieb von zwölf Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende und Flüchtlinge im Freistaat Sachsen vergeben.
Chemnitz, Schneeberg
Chemnitz (2 Aufnahmeeinrichtungen, 1 Standby-Objekt)
Schneeberg (1 Aufnahmeeinrichtung)
Durch die Vergabe des Loses 1 soll der Betrieb für folgende Aufnahmeeinrichtungen und ein Standby-Objekt vergeben werden:
Adalbert-Stifter-Weg 25, 09131 Chemnitz,
Altendorfer Straße 98a, 09113 Chemnitz,
Alte Hohe Straße 1, 08289 Schneeberg
Thüringer Weg 5, 09126 Chemnitz (Standby-Objekt)
Vertragsgegenstand und Umfang der zu erbringenden Leistungen und Laufzeiten der Aufnahmeeinrichtungen und Standby-Objekte im Einzelnen können den Vergabeunterlagen über den nachfolgenden Link entnommen werden: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18195ecf8ef-77051590712c31ab
Leipzig
Leipzig (1 Aufnahmeeinrichtung, 1 Standby-Objekt)
Durch die Vergabe des Loses 2 soll der Betrieb für die Aufnahmeeinrichtung Max-Liebermann-Str. 36c, 04159 Leipzig und das Standby-Objekt Mockau III, Graf-Zeppelin-Ring 6, 04356 Leipzig vergeben werden.
Vertragsgegenstand und Umfang der zu erbringenden Leistungen und Laufzeiten der Aufnahmeeinrichtungen und Standby-Objekte im Einzelnen können den Vergabeunterlagen über den nachfolgenden Link entnommen werden: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18195ecf8ef-77051590712c31ab
Schkeuditz OT Dölzig, Leipzig
Schkeuditz OT Dölzig (1 Aufnahmeeinrichtung)
Leipzig (1 Standby-Objekt)
Durch die Vergabe des Loses 3 soll der Betrieb für die Aufnahmeeinrichtung Westringstr. 55, 04435 Schkeuditz OT Dölzig und das Standby-Objekt Mockau II, Graf-Zeppelin-Ring 15, 04356 Leipzig vergeben werden.
Vertragsgegenstand und Umfang der zu erbringenden Leistungen und Laufzeiten der Aufnahmeeinrichtungen und Standby-Objekte im Einzelnen können den Vergabeunterlagen über den nachfolgenden Link entnommen werden: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18195ecf8ef-77051590712c31ab
Dresden
Dresden (1 Aufnahmeeinrichtung, 3 Standby-Objekte)
Durch die Vergabe des Loses 4 soll der Betrieb für die Aufnahmeeinrichtung Hammerweg 26, 01127 Dresden und die drei Standby-Objekte Hamburger Str. 21, 01067 Dresden, Stauffenbergallee 2b, 01099 Dresden und Bremer Str. 25, 01067 Dresden vergeben werden.
Vertragsgegenstand und Umfang der zu erbringenden Leistungen und Laufzeiten der Aufnahmeeinrichtungen und Standby-Objekte im Einzelnen können den Vergabeunterlagen über den nachfolgenden Link entnommen werden: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18195ecf8ef-77051590712c31ab
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Interessierte Bieter können die in diesem Verfahren zwingend zu erfüllenden Eignungskriterien, deren Nachweisführung sowie abzugebende Eigenerklärungen unter folgendem Dokument "04 Eignungsanforderungen und Eigenerklärungen" über den Link https://www.lds.sachsen.de/anlagen/dp/?ID=17704 direkt, vollständig, uneingeschränkt und unentgeltlich einsehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob an dieser Stelle weitere Informationen veröffentlicht werden. Bieter haben auch die Möglichkeit, sich in diesem Verfahren freiwillig registrieren zu lassen. Freiwillig registrierte Bieter erhalten neu eingestellte Informationen automatisch zugesandt.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 16. August 2022 über die Vergabeplattform eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten.
3. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen werden nur berücksichtigt, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind.
4. Angebote können ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden, anderweitige Einreichungen führen zum Ausschluss des Angebotes.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen. Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363