Mietung zwei stationärer Geschwindigkeits- und Rotlichtmessanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-1042-00046
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mietung zwei stationärer Geschwindigkeits- und Rotlichtmessanlagen
Mietung von zwei stationären Geschwindigkeits-und Rotlichtmessanlagen (kombi)
Landeshauptstadt Dresden, St. Petersburgerstraße 01069 Dresden, Stauffenbergallee 01099 Dresden
2 x stationäre Geschwindigkeits- und Rotlichtmessanlagen einschließlich der digitalen Messgeräte inkl. Dienstleistung und Wartung
Leistungszeitraum vom 01.03.2023 bis 29.02.2024. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Er endet spätestens am 28.02.2027
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung zur Gewerbean- bzw. Gewerbeummeldung
-Erklärung das keine der folgenden Ausschlussgründe vorliegen: A: im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung gemäß §123 (1) Nr.1 bis 10 GWB, B: im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen gemäß §123 (4) GWB, C: im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichen Fehlverhalten gemäß §124 (1) Nr. 1 bis 9 GWB. Wenn Ausschlussgründe vorliegen ist anzugeben, welche selbstreinigenden Maßnahmen gemäß §125 GWB getroffen wurden.
- Eigenerklärung bzgl. der Verordnung (EU) Nr. 2022/576, dass kein Bezug zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der aktuellen Fassung Art. 1 Ziff. 23 besteht, Erklärung dass keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher beauftragt werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen bzw. dass diese beauftragten Leistungen weniger als 10% des Auftragswertes betragen
Erklärung zu Umsätzen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Leistungen benennen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
-Mindestens 2 Referenzangaben zu erbrachten Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Die Referenzangaben müssen enthalten: Bezeichnung der Leistung, Auftraggeber, Ansprechpartner (Tel.), Leistungszeitraum, Auftragswert
-Erklärung zu Arbeitskräften
-Bei Vergabe an Unterauftragnehmer ist anzugeben, welcher Umfang der Leistungen übertragen wird (siehe Punkt 5 der Bewerbungsbedingungen in den Vergabeunterlagen)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kommunikation im Vergabeverfahren:
Die Kommunikation für Verfahren mit ausschließlicher elektronischer Angebotsabgabe erfolgt nur über die Plattform eVergabe.de!
Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/ Vergabeunterlagen sowie sämtliche nach der Angebotsöffnung folgende Kommunikation (z.B. Nachforderungen von Unterlagen, Bieterinformationen, Auftragsschreiben) werden elektronisch über eVergabe.de bereitgestellt.
Achtung! Auch die Bieteranfragen zu den Vergabeunterlagen MÜSSEN elektronisch über eVergabe.de bzw. dem Bietercockpit gestellt werden. Deren Beantwortung erfolgt ebenfalls elektronisch über eVergabe.de.
Informationen zu den technischen Anforderungen erhalten Sie unter eVergabe.de.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb eines Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]