IT-Support GERICS Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/06-50568
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geesthacht
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 21502
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4152870
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hereon.de/
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Support GERICS
IT-Support für Hardware- und Software im Client-Umfeld
Climate Service Center Germany (GERICS) Fischertwiete 1, Chilehaus - Eingang B 20095 Hamburg
Rahmenvertrag
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Verhandlungsvergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
1. Aufforderung zur Angebotsabgabe
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die für das weitere Verfahren ausgewählten Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierbei wird den Unternehmen insbesondere dar-gelegt, in welcher Form und mit welchen Angaben bzw. Unterlagen die Angebote zu legen sind.
Den Bietern wird eine ausreichende Zeit zur Angebotsbearbeitung gesetzt.
2. Bietergespräch
Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebote für ei-nen Vertragsschluss hinreichend aussichtsreich erscheinen. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Verhandlungen durchgeführt werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt, das Vergabeverfahren möglichst im Rahmen einer transparenten, linearen oder ggf. auch parallelen Vergabestrategie abzuwickeln. In diesem Rahmen werden dieje-nigen Bieter, die fristgerechte Angebote abgegeben haben, grundsätzlich zu
einem Verhandlungstermin
eingeladen. Dieser Verhandlungstermin findet voraussichtlich in KW 33 2019 statt. Der Auftraggeber wird prüfen, ob sie Verhandlungsangebote der Bieter aufgreifen wird oder nicht. Darüber hinaus werden im Bietergespräch das Angebot des jeweiligen Bieters sowie die Vergabeunterlagen und mithin die inhaltlichen und vertraglichen Bedingungen des späteren Vertragsverhältnisses erörtert.
3. Angebotsoptimierung
Auftraggeberseitig sowie auf Grundlage der Bietergespräche kann sich ein Optimierungsbedarf in Bezug auf die Vergabeunterlagen ergeben. Der Auftraggeber wird entsprechende Klarstellungen gleichermaßen gegenüber allen Bietern ergehen lassen und den Bietern sodann Gelegenheit zur Optimierung ihrer Angebote geben. Hierfür wird eine angemessene Frist zur Optimierung festge-setzt werden.
Nach Eingang der abschließenden Angebote wird der Auftraggeber überprüfen, welches Angebot nach Maßgabe der bekannt gegebenen Wertungs- / Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste ist. Es wird klargestellt, dass nach Eingang der abschließenden Angebote keine Verhandlungen zu vertrag-lichen und wirtschaftlichen Bedingungen mit den Bietern geführt werden sollen, so dass die Bieter gehalten sind, insbesondere ihre Preisangebote im Rahmen des last and final offer abschließend zu definieren.
Sollte sich wider Erwarten herausstellen, dass die Komplexität der Aufgabenstellung zusätzliche Verhandlungsrunden erforderlich macht und / oder eine sukzessive Verengung des Bieterkreises zweckmäßig ist oder aus wichtigen Gründen eine Abweichung von der vorgeschriebenen Vorgehens-weise notwendig erscheint, behält sich der Auftraggeber vor - nach Unterrichtung der Bieter - das Verfahren entsprechend zu modifizieren.
4. Prüfung und Wertung sowie Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes
Die eingegangenen Angebote bzw. optimierten Angebote werden zunächst daraufhin geprüft, ob sie die formellen Anforderungen erfüllen. In einem nächsten Schritt wird dann das wirtschaftlichste Angebot nach den Wertungskriterien identifiziert.
IV. Vorbehalt von Änderungen
Dieses Briefing soll die Bewerber im Wege größtmöglicher Transparenz bereits vorab über den ge-planten Ablauf des weiteren Verfahrens informieren. Im Rahmen der Verhandlungsvergabe behält sich der Auftraggeber die Fortschreibung bzw. Änderung dieser Auftragsunterlage vor.
Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDYY3F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geesthacht
Postleitzahl: 21502
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.