IT-Support GERICS Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/06-50568

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geesthacht
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 21502
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4152870
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hereon.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXU1YYDYY3F/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXU1YYDYY3F
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Forschung und Entwicklung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

IT-Support GERICS

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/06-50568
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

IT-Support für Hardware- und Software im Client-Umfeld

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Climate Service Center Germany (GERICS) Fischertwiete 1, Chilehaus - Eingang B 20095 Hamburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Rahmenvertrag

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 36
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 26/07/2022
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 27/07/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Verhandlungsvergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb

1. Aufforderung zur Angebotsabgabe

Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs werden die für das weitere Verfahren ausgewählten Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Hierbei wird den Unternehmen insbesondere dar-gelegt, in welcher Form und mit welchen Angaben bzw. Unterlagen die Angebote zu legen sind.

Den Bietern wird eine ausreichende Zeit zur Angebotsbearbeitung gesetzt.

2. Bietergespräch

Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebote für ei-nen Vertragsschluss hinreichend aussichtsreich erscheinen. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Verhandlungen durchgeführt werden.

Der Auftraggeber beabsichtigt, das Vergabeverfahren möglichst im Rahmen einer transparenten, linearen oder ggf. auch parallelen Vergabestrategie abzuwickeln. In diesem Rahmen werden dieje-nigen Bieter, die fristgerechte Angebote abgegeben haben, grundsätzlich zu

einem Verhandlungstermin

eingeladen. Dieser Verhandlungstermin findet voraussichtlich in KW 33 2019 statt. Der Auftraggeber wird prüfen, ob sie Verhandlungsangebote der Bieter aufgreifen wird oder nicht. Darüber hinaus werden im Bietergespräch das Angebot des jeweiligen Bieters sowie die Vergabeunterlagen und mithin die inhaltlichen und vertraglichen Bedingungen des späteren Vertragsverhältnisses erörtert.

3. Angebotsoptimierung

Auftraggeberseitig sowie auf Grundlage der Bietergespräche kann sich ein Optimierungsbedarf in Bezug auf die Vergabeunterlagen ergeben. Der Auftraggeber wird entsprechende Klarstellungen gleichermaßen gegenüber allen Bietern ergehen lassen und den Bietern sodann Gelegenheit zur Optimierung ihrer Angebote geben. Hierfür wird eine angemessene Frist zur Optimierung festge-setzt werden.

Nach Eingang der abschließenden Angebote wird der Auftraggeber überprüfen, welches Angebot nach Maßgabe der bekannt gegebenen Wertungs- / Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste ist. Es wird klargestellt, dass nach Eingang der abschließenden Angebote keine Verhandlungen zu vertrag-lichen und wirtschaftlichen Bedingungen mit den Bietern geführt werden sollen, so dass die Bieter gehalten sind, insbesondere ihre Preisangebote im Rahmen des last and final offer abschließend zu definieren.

Sollte sich wider Erwarten herausstellen, dass die Komplexität der Aufgabenstellung zusätzliche Verhandlungsrunden erforderlich macht und / oder eine sukzessive Verengung des Bieterkreises zweckmäßig ist oder aus wichtigen Gründen eine Abweichung von der vorgeschriebenen Vorgehens-weise notwendig erscheint, behält sich der Auftraggeber vor - nach Unterrichtung der Bieter - das Verfahren entsprechend zu modifizieren.

4. Prüfung und Wertung sowie Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes

Die eingegangenen Angebote bzw. optimierten Angebote werden zunächst daraufhin geprüft, ob sie die formellen Anforderungen erfüllen. In einem nächsten Schritt wird dann das wirtschaftlichste Angebot nach den Wertungskriterien identifiziert.

IV. Vorbehalt von Änderungen

Dieses Briefing soll die Bewerber im Wege größtmöglicher Transparenz bereits vorab über den ge-planten Ablauf des weiteren Verfahrens informieren. Im Rahmen der Verhandlungsvergabe behält sich der Auftraggeber die Fortschreibung bzw. Änderung dieser Auftragsunterlage vor.

Bekanntmachungs-ID: CXU1YYDYY3F

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geesthacht
Postleitzahl: 21502
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/06/2022

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