Konzessionsvergabe für akustische Ansagen in Fahrzeugen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: LVB-2016-018-DK-Werbekonzession
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.L.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.L.de/gruppe/einkauf-logistik
Abschnitt II: Gegenstand
Konzessionsvergabe für akustische Ansagen in Fahrzeugen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
Werbekonzession für akustische Zusatzhinweise im Rahmen von Haltestellenansagen in Fahrzeugen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
Leipzig und die angrenzenden Tarifzonen, Bediengebiet der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH räumt der Konzessionärin das Recht ein, während der Laufzeit des Vertrages die Haltestellenansagen in den Fahrzeugen (Bussen und Straßenbahnen) durch Zusatzansagen von Werbekunden zu ergänzen. Der Konzessionärin wird das ausschließliche Recht eingeräumt, in eigenem Namen und auf Rechnung der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH diese Zusatzansagen zu vermarkten. Zur Umsetzung dieses Rechts ist die Konzessionärin befugt, Dritte einzuschalten. Die Produktion der Zusatzansagen erfolgt durch die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH zu deren eigenen Kosten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Werbekonzession für akustische Zusatzhinweise im Rahmen von Haltestellenansagen in Fahrzeugen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.sachsen-fernsehen.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o.a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Für die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB wegen nicht erlaubter Direktvergabe gelten die in § 135 Abs. 2 und 3 genannten Fristen. Gemäß Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach Abs. 1 nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Abs. 3 tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Leipzig und die angrenzenden Tarifzonen, Bediengebiet der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH räumt der Konzessionärin das Recht ein, während der Laufzeit des Vertrages die Haltestellenansagen in den Fahrzeugen (Bussen und Straßenbahnen) durch Zusatzansagen von Werbekunden zu ergänzen. Der Konzessionärin wird das ausschließliche Recht eingeräumt, in eigenem Namen und auf Rechnung der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH diese Zusatzansagen zu vermarkten. Zur Umsetzung dieses Rechts ist die Konzessionärin befugt, Dritte einzuschalten. Die Produktion der Zusatzansagen erfolgt durch die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH zu deren eigenen Kosten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.sachsen-fernsehen.de
- ursprüngliche Laufzeit des Vertrags: 01.01.2019 bis 31.12.2023
- geänderte Laufzeit des Vertrags: 01.01.2019 bis 31.12.2025
Aufgrund der unvorhersehbaren wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie blieben die Erträge aus dem Vertrag Haltestellensagen (Los 2) für die Jahre 2020/2021 erheblich unter den Erwartungen. Zur möglichen Kompensation wurde die Laufzeit des Vertrags bis 31.12.2025 verlängert. Eine solche Vertragsverlängerung ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB zulässig. Dieser Ausnahmetatbestand sieht eine Änderung eines öffentlichen Auftrags ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens vor, wenn die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte und sich aufgrund der Änderung der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert. Weder die Pandemie noch deren Auswirkungen auf die Werbewirtschaft waren bei Auftragserteilung vorhersehbar. Die avancierte Umsatzerzielung konnte daher in den Jahren 2020/2021 nicht erreicht werden. Um dieses zu kompensieren wurde der Vertrag um 2 weitere Jahre verlängert.