Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau – VGE 1.1.5+6 – Neubau Böschung + HWS-Wand, Erweiterung Brücke, Straßenbau Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2022-27
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau – VGE 1.1.5+6 – Neubau Böschung + HWS-Wand, Erweiterung Brücke, Straßenbau
- Abbruch von 2 Wohngebäuden und weiteren Kellerwänden,
- Herstellung von ca. 130 m Gewässerböschung,
- Neubau von ca. 50 m HWS-Mauer mit Flachgründung,
- ca. 8 m Erweiterung einer Fußgängerbrücke ,
Olbernhau, DE
11,5 m Baugrubenverbau, Tiefe 1,5-3,9 m
3823 m³ Boden lösen, laden, BK 3-5, ≤ Z2 gemäß TR LAGA
6012 m² Kampfmitteluntersuchung (Oberflächensondierung 3202 m² Baufeld und 2810 m² Gewässer)
205 m Böschungsfußsicherung, Blocksteinvorlage 1reihig, Mindestgewicht 4,5 t
525 m² Steinsatz in Beton aus Wasserbausteinen (Gneis), HMB 3000/6000
181 m³ Schüttung herstellen aus Steinen Fußvorlage Ufermauer, HMB 300/1000
86,0 m² Trockenmauer mit lagerhaften Blocksteinen, KL 60-150 cm H bis 5 m
5,30 m Verlängerung Brückenfeld, Stahlkonstruktion mit Holzbelag
393 m Offene Wasserhaltung Flöha
48,0 St Unterfangung/Gebäudesicherung/Böschungssicherung mit Mikropfahl, Ø 100 mm, Länge 7,0 m bis 10,0 m
26,0 m³ Spritzbeton C 25/30 für Baugrubensicherung
2,00 St Großbohrpfähle (Pfahldurchmesser 0,62 m, Länge ca. 7,3 m)
28,0 t Betonstahl BSt 500 B
220 m³ Bewehrter Beton C 30/37 (Fundament, Rampe, Wandschaft)
12,20 m³ Bewehrter Beton C 25/30 LP (Kappe)
6952 m³uR Entkernung und Komplettabbruch Freiberger Straße 9 + 11
295 m² Ausbau und Separierung Asbestzementplatten AVV 17 06 05*
70 m3 Ausbau und Separierung Dämmstoffe AVV 17 06 03*
149 m² Verblendung Stützwand aus Naturstein (Gneis)
65,7 m Füllstabgeländer auf Stützwand
6,16 m² Mobiles Schutzwandsystem IBS als Dammbalkensystem, Stauhöhe 773 mm
770 m² Asphaltbefestigung aufnehmen Fahrbahn, Dicke ü. 3-6 cm
1140 m² Asphalttragschicht aus AC 22 T N herstellen, Dicke 8 cm
1330 m² Asphaltdeckschicht aus AC 8 D N herstellen, Dicke 4 cm
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), FV-Reg.-Nr.:102833052
FMZ-2022-27
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis gemäß VOB/A § 6a EU Nr. 1 zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes mit dem Angebot vorzulegen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot:
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung", ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise,
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Nachweise gemäß VOB/A § 6a EU Nr. 2a und c
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
- Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträge.
Gemäß VOB/A (Ausgabe 2019) § 6a EU Absatz 3 Nr. a und g) - sind folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt - mit dem Angebot einzureichen:
- Eigenerklärung Eignung MiLoG,
- Erklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten,
- Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Hinweis: Angebote sind auszuschließen, in denen die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 nicht abgeben wird.),
- Sachkundenachweis TRGS 519, Anl. 4, der Verantwortlichen Person und des Aufsichtsführenden,
- 2 Referenzen über die Ausführung von Stahlbetonarbeiten im Ingenieurbau in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren,
- 2 Referenzen über die Ausführungen von Uferböschungen von 2 bis 3m in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren,
jeweils mit Bestätigung des AG über die ordnungsgemäße Ausführung.
Der Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen:
- Entsorgungskonzept – Anlage E 1,
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- formlose Eigenerklärung über die personellen und technischen Voraussetzungen zur Teilnahme am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV),
- Urkalkulation.
Abschnitt IV: Verfahren
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau, Am Roten Turm 1, 09496 Marienberg
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zum Öffnungsverfahren zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Der Antrag auf die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.