Lieferauftrag NEF SH 2023 und KTW SH 2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sh-landkreistag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferauftrag NEF SH 2023 und KTW SH 2023
Der Schleswig-Holsteinische Landkreistag vergibt als zentrale Beschaffungsstelle eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 17 Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) der Serie „NEF SH 2023“ und von 18 Krankentransportwagen (KTW) der Serie KTW SH 2023 gemäß der Leistungsbeschreibung für die Jahre 2023 und 2024. Darüber hinaus behalten wir uns vor, 7 NEF und 14 KTW optional zu beauftragen.
NEF SH 2023
Lieferung von voraussichtlich 17 Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) der Serie „NEF SH 2023“ für den Zeitraum vom 01.01.2023-31.12.2024. Darüber hinaus behalten wir uns vor, 7 NEF optional zu beauftragen (z. B. aufgrund von unvorhersehbaren Unfallschäden an Bestandsfahrzeugen oder Erweiterung der Rettungsmittelvorhaltung).
Die Vertragslaufzeit kann einmalig um bis zu 12 Monate durch den Auftraggeber verlängert werden. Die Verlängerung wird dem Auftragnehmer spätestens bis zum 30.09.2024 mitgeteilt.
Im Rahmen der Zulässigkeit gemäß Leistungsbeschreibung.
KTW SH 2023
Lieferung von voraussichtlich 18 Krankentransportwagen (KTW) der Serie „KTW SH 2023“ für den Zeitraum vom 01.01.2023-31.12.2024. Darüber hinaus behalten wir uns vor, 14 KTW optional zu beauftragen (z. B. aufgrund von unvorhersehbaren Unfallschäden an Bestandsfahrzeugen oder Erweiterung der Rettungsmittelvorhaltung).
Die Vertragslaufzeit kann einmalig um bis zu 12 Monate durch den Auftraggeber verlängert werden. Die Verlängerung wird dem Auftragnehmer spätestens bis zum 30.09.2024 mitgeteilt.
Im Rahmen der Zulässigkeit gemäß Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister,
- Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 20 000 EUR Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 8.2.2019 – VGSH (GVOBl. Schl.-H. v. 28.2.2019, S. 40).
- Erklärung zum Umsatz bezogen auf den Gesamtumsatz und auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
- Erklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Personen- und Betriebshaftpflichtversicherung, und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses die Mindestdeckungssummen aufweist bzw. bereits eine entsprechende Personen- und Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde,
- Erklärung gemäß § 123 GWB Abs. 1 bis 4, dass keine zwingenden Ausschlussgründe des Bieters vorliegen und Eigenerklärung gemäß § 124 GWB Abs. 1, dass keine fakultativen Ausschlussgründe des Bieters vorliegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
- Erklärung über 3 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren vergleichbaren Leistungen unter Angabe von Leistungsumfang, Benennung des privaten oder öffentlichen Auftraggebers sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
- Zertifizierungsnachweis über Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig,
- Vollständiger Prüfbericht einer akkreditierten Prüfstelle über die Einhaltung der DIN 75079 (Los 1)
- Vollständiger Prüfbericht einer akkreditierten Prüfstelle über die Einhaltung der DIN EN 1789:2020 Typ A 2 (Los 2)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufberechtigt nach § 21 Abs. 2 VgV sind folgende Auftraggeber:
Rettungsdienst-Kooperation in Schleswig-Holstein, Rungholtstraße 9, 25746 Heide, Deutschland, NUTS-Code: DEF0, Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.rkish.de Rettungsdienst Holstein AöR, Am Holm 25, 23730 Neustadt in Holstein, Deutschland, NUTSCode: DEF0, Internet-Adresse(n):Hauptadresse: www.kreis-oh.de Rettungsdienst des Kreises Schleswig Flensburg AöR, Lollfuß 85, 24837Schleswig, Deutschland, NUTS-Code: DEF0, Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.schleswig-flensburg.de Kreis Herzogtum-Lauenburg, Postfach 1140, 23901 Ratzeburg, Deutschland, NUTS-Code: DEF0, Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.kreis-rz.de Landeshauptstadt Kiel, Postfach 1152, 24099 Kiel, Deutschland, NUTS-Code:DEF0, Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.kiel.de Rettungsdienst Verbund Stormarn Schützenstraße 49, 23843 Bad Oldesloe, Deutschland, NUTS-Code: DEF0, Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.rvs-online.org Rettungsdienst Stormarn gGmbH, Carl-Benz-Weg 1, 22941 Bargteheide, NUTS-Code: DEF0, Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.rettungsdienst-stormarn.de Stadt Neumünster, Postfach 2640, 24531 Stadt Neumünster, Deutschland, NUTS-Code: DEF0, Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.neumuenster.de Kreis Nordfriesland, Postfach 1140, 25801 Husum, Deutschland, NUTSCode: DEF0, Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.nordfriesland.de Stadt Flensburg, Munketoft 16, 24937 Stadt Flensburg, Deutschland, NUTS-Code: DEF0, Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.flensburg.de Kreis Plön, Postfach 7, 24301 Plön, Deutschland, NUTS-Code: DEF0,Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.kreis-ploen.de Hansestadt Lübeck, Bornhövedstr. 10, 23539 Lübeck, Deutschland, NUTSCode: DEF0, Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.luebeck.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabe-verfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).