Rahmenvertrag für Kleintransporte und Entsorgungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 10/10/22/039
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Kleintransporte und Entsorgungsleistungen
Rahmenvertrag für Kleintransporte und Entsorgungsleistungen
Stadt Chemnitz
Hauptamt, Abt. Zentrale Dienste
Markt 1
09106 Chemnitz
Rahmenvertrag für Kleintransporte und Entsorgungsleistungen
Ausführungszeitraum: Der Vertrag wird über die Dauer von zwei Jahren mit Beginn 01.11.2022 bis 30.10.2024 geschlossen und verlängert sich zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 30.10.2026.
Der Vertrag wird über die Dauer von zwei Jahren mit Beginn 01.11.2022 bis 30.10.2024 geschlossen und verlängert sich zweimal jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet spätestens am 30.10.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angeboteinzureichen:
- Eigenerklärung zur Eignung für alle Unternehmen in Offenen Verfahren mit mindestens 3 Referenzen der letzten 3 Jahre (beinhaltet Angaben: zum Umsatz; zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; zu vergleichbaren, erbrachten Leistungen/ Referenzen; zu Insolvenzverfahren und Liquidation; das Nichtvorhandensein schwerer Verfehlungen,Vorhandensein der erforderlichen Arbeitskräfte, Eintragung in das Berufsregister; Verpflichtung zur Zahlung von Mindestlohn falls notwendig).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind zum Nachweis der Eignung entsprechend der o. g. Eigenerklärung zur Eignung vorzulegen: Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und
Handelskammer, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft, die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahrenjahres durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
siehe III.1.1) und III.1.3)
Sollten Nachunternehmer zum Einsatz kommen, ist mit Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Nachunternehmer (Formblatt 235) einzureichen. Die Verpflichtungserklärung (Formblatt 236), die "Verpflichtungserklärung zur Einhaltung
des gesetzlichen Mindestlohnes" sowie die "Eigenerklärung zur Eignung in Offenen Verfahren" muss auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle durch den Nachunternehmer, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, nachgereicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
ACHTUNG:
Die Angebotsabgabe sowie die komplette Kommunikation im Vergabeverfahren ist nur elektronisch zulässig. Die Abgabe eines Papierangebotes führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
Stadt Chemnitz, Hauptamt, Abt. Zentrale Dienste,
Submissionsstelle VOL, Markt 1/Zi. 416a, 09111 Chemnitz;
Öffnungszeiten:
Montag-Freitag: 8.00-12.00 Uhr,
Dienstag-Donnerstag: 13.00-15.00 Uhr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09120
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]