GIHK-Werkstatt sowie GIHK-Koordination - Fördergebiet "Gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept (GIHK) - Hoyerswerda" Referenznummer der Bekanntmachung: II/33.3/22/21-VOL
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hoyerswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hoyerswerda.de
Abschnitt II: Gegenstand
GIHK-Werkstatt sowie GIHK-Koordination - Fördergebiet "Gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept (GIHK) - Hoyerswerda"
Für die Umsetzung des Programms "Nachhaltige soziale Stadtentwicklung" in der Stadt Hoyerswerda soll für die Arbeit "vor Ort" eine interdisziplinär besetzte begleitende Maßnahme im Rahmen einer GIHK-Koordination sowie GIHK-Werkstatt eingerichtet werden. Diese soll sowohl die strategische Programm-Administration mit den Projektträgern als auch den fachlich-inhaltlichen Bereich abdecken.
Die Stadt Hoyerswerda beabsichtigt, die Leistungen der GIHK-Werkstatt und GIHK-Koordination für das Förder-gebiet für den Zeitraum 01.10.2022 bis 31.12.2027 unter der Bedingung des Eintreffens eines bewilligten Rahmenbescheides durch die SAB an einen geeigneten Bieter zu vergeben.
Aufgrund Förderung der Maßnahme und Finanzplan der Stadt Hoyerswerda stehen für das Programm maximal 743.058 EUR brutto zur Verfügung.
Hoyerswerda, DE
Für die Umsetzung des Programms "Nachhaltige soziale Stadtentwicklung" in der Stadt Hoyerswerda soll für die Arbeit "vor Ort" eine interdisziplinär besetzte begleitende Maßnahme im Rahmen einer GIHK-Koordination sowie GIHK-Werkstatt eingerichtet werden. Diese soll sowohl die strategische Programm-Administration mit den Projektträgern als auch den fachlich-inhaltlichen Bereich abdecken.
Die Stadt Hoyerswerda beabsichtigt, die Leistungen der GIHK-Werkstatt und GIHK-Koordination für das Förder-gebiet für den Zeitraum 01.10.2022 bis 31.12.2027 unter der Bedingung des Eintreffens eines bewilligten Rahmenbescheides durch die SAB an einen geeigneten Bieter zu vergeben.
Aufgrund Förderung der Maßnahme und Finanzplan der Stadt Hoyerswerda stehen für das Programm maximal 743.058 EUR brutto zur Verfügung.
ESF-Richtlinie „Nachhaltige soziale Stadtentwicklung“
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (Bieter, die in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, reichen die Zertifikats-Nummer ein. Der Nachweis kann auch durch beiliegende Eigenerklärung erbracht werden.)
Diese Eigenerklärung umfasst Angaben zur Eintragung in das Berufsregister, der Berufsgenossenschaft, das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen würden, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträge, Eintrag Handelsregister, Solvenz, Liquidität , Einsatz von Nachunternehmern.
Auf Verlangen sind diese Angaben durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Die Vergabestelle wird für den Bieter, der den Auftrag erhalten soll, zur Bestätigung seiner Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz anfordern. Bei ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen.
Bieter, die in der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind, reichen die Zertifikats-Nummer ein. Der Nachweis kann auch durch beiliegende Eigenerklärung erbracht werden.
Diese Eigenerklärung umfasst Angaben zur Eintragung in das Berufsregister, der Berufsgenossenschaft, das Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen würden, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträge, Eintrag Handelsregister, Solvenz, Liquidität , Einsatz von Nachunternehmern.
Auf Verlangen sind diese Angaben durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen der letzten drei ab geschlossenen Geschäftsjahre; Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 VgV bei einem in der EU zugelas-senen Versicherungsunternehmen. Die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung muss mindestens 1.500.000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 500.000 EUR für Vermögensschäden betragen. Alternativ kann die Zusage des Versicherers (nicht Maklers) eingereicht werden, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden kann.
durchschnittliche Gesamtzahl der Beschäftigten der letzten drei Jahre; Auflistung von vergleichbaren Projekten in den letzten drei Geschäftsjahren; Vorstellung eines Referenzobjektes insbesondere im Hinblick auf die geforderten Mindeststandards; Nennung des Projektleiters/in (Angabe Name, Qualifikation und Berufserfahrung); Nennung der vorgesehenen Mitarbeiter/innen und Darstellung der Qualifikation und Berufserfahrung (mind. 1x erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium sowie mind. 1x erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im kaufmännischen Bereich) und einschlägigen Erfahrungen
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Abgabe einer Erklärung, dass Mitglieder der BG gesamtschuldnerisch haften. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Für die Erklärung kann die vorgegebene Bietergemeinschaftserklärung verwendet werden, die als Anlage den Vergabeunterlagen bei-liegt. Die Vorlage des Nachweises hat mit Abgabe des Angebotes zu erfolgen. Der AG behält sich vor, ergänzen-de Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§ 1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in einer BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Sie wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichem Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebots- abgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätes- tens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]