Rahmenvereinbarung zur Prüfung brandschutztechnischer Anlagen gemäß Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung - PrüfVO)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Prüfung brandschutztechnischer Anlagen gemäß Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung - PrüfVO)
Durchführung der Prüfung gem. Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung – PrüfVO vom 31.Mai 2021) in verschiedenen Liegenschaften in Schleswig-Holstein.
Bei den Liegenschaften handelt es sich um folgende Sonderbauten nach der Landesbauordnung
Schleswig-Holstein.
• Versammlungsstätten
• Beherbergungsstätten
• Hochhäuser
• Mittel- und Großgaragen
• Schulen
• Justizvollzugsanstalten
• Sonstige bauliche Anlagen für die die Prüfung angeordnet wurde
Die Liegenschaften können über folgende zu prüfenden Anlagen verfügen:
• Zu- und Abluftanlagen mit
• Brandschutzklappen
• Sicherheitsbeleuchtung als Einzelbatterieleuchte
• Zentrale Sicherheitsbeleuchtung
• Natürliche- oder Maschinelle Rauchabzugsanlage
• Druckbelüftungsanlagen
• Stromerzeugungsaggregate
• Batterie- und Ladeeinrichtungen
• Zentralbatterieanlage
• Brandmeldeanlage
• Alarmierungsanlagen
• CO-Warnanlagen
• Sprinkleranlagen
• Anlagen mit nassen Steigleitungen
Lüftungsanlagen und Brandschutzklappen
verschiedene Liegenschaften in Schleswig-Holstein
Rahmenvereinbarung zur Prüfung brandschutztechnischer Anlagen gemäß Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung - PrüfVO) in 84 Liegenschaften des Landes Schleswig-Holstein.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt eine Höchstmenge von 100 Liegenschaften, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum.
Geprüft werden sollen:
Lüftungsanlagen:
160 x Lüftungszentrale einschließlich MSR-Technik und Lüftungsleitungen
1.000 x Ventilatoren
300 x Wärmeüberträger
270 x Filter
270 x Klappen
5.700 Brandschutzklappen
Für diese Rahmenvereinbarung gelten die o.a. folgenden Höchstmengen, für die Anzahl der Liegenschaften, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum je Los.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung
des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die
Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
CO-Warnanlagen
verschiedene Liegenschaften in Schleswig-Holstein
Rahmenvereinbarung zur Prüfung brandschutztechnischer Anlagen gemäß Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung - PrüfVO) in 84 Liegenschaften des Landes Schleswig-Holstein.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt eine Höchstmenge von 100 Liegenschaften, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum.
Geprüft werden sollen:
CO-Warnanlagen:
15 x CO-Messzentrale
100 x CO-Messfühler
90 x Signalgeräte
Für diese Rahmenvereinbarung gelten die o.a. folgenden Höchstmengen, für die Anzahl der Liegenschaften, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum je Los.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung
des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die
Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
Rauchabzugsanlagen
verschiedene Liegenschaften in Schleswig-Holstein
Rahmenvereinbarung zur Prüfung brandschutztechnischer Anlagen gemäß Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung - PrüfVO) in 84 Liegenschaften des Landes Schleswig-Holstein.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt eine Höchstmenge von 100 Liegenschaften, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum.
Geprüft werden sollen:
Natürliche Rauchabzugsanlagen:
200 x Steuerzentralen
510 x Entrauchungsklappen
Maschinelle Rauchabzugsanlage:
40 x Steuerzentralen
55 x Ventilatoren
40 x Druckmessungen
Druckbelüftungsanlagen:
2 x Steuerzentralen
2 x Ventilatoren
2 x Druckmessungen
Für diese Rahmenvereinbarung gelten die o.a. folgenden Höchstmengen, für die Anzahl der Liegenschaften, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum je Los.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung
des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die
Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
Feuerlöschanlagen
verschiedene Liegenschaften in Schleswig-Holstein
Rahmenvereinbarung zur Prüfung brandschutztechnischer Anlagen gemäß Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung - PrüfVO) in 84 Liegenschaften des Landes Schleswig-Holstein.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt eine Höchstmenge von 100 Liegenschaften, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum.
Geprüft werden sollen:
Feuerlöschanlagen:
12 x Druckerhöhungsanlagen
150 x Entnahmestellen
Sprinkleranlagen trocken:
3 x Sprinkler-Steuerzentralen
3 x Druckluft-/Wasserbehälter einschließlich Speisepumpe und Kompressor
3 x Ventilstation
Für diese Rahmenvereinbarung gelten die o.a. folgenden Höchstmengen, für die Anzahl der Liegenschaften, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum je Los.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung
des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die
Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
verschiedene Liegenschaften in Schleswig-Holstein
Rahmenvereinbarung zur Prüfung brandschutztechnischer Anlagen gemäß Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung - PrüfVO) in 84 Liegenschaften des Landes Schleswig-Holstein.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt eine Höchstmenge von 100 Liegenschaften, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum.
Geprüft werden sollen:
Brandmeldeanlagen:
150 x Brandmeldezentrale und Unterzentralen
23000 x Rauchmelder
200 x Lineare Melder
2700 x Taster und Türhaftmagnete
40 x Rauchansaugsystem (RAS)
Alarmierungsanlagen:
5 x Zentralen
9100 x Alarm- und Signalgeber
50 x Abgesetzte Netzteile (ext. Energieversorgung mit Batterien)
Für diese Rahmenvereinbarung gelten die o.a. folgenden Höchstmengen, für die Anzahl der Liegenschaften, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum je Los.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung
des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die
Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
Sicherheitsstromversorgungsanlagen
verschiedene Liegenschaften in Schleswig-Holstein
Rahmenvereinbarung zur Prüfung brandschutztechnischer Anlagen gemäß Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen nach dem Bauordnungsrecht (Prüfverordnung - PrüfVO) in 84 Liegenschaften des Landes Schleswig-Holstein.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt eine Höchstmenge von 100 Liegenschaften, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum.
Geprüft werden sollen:
Netzersatzanlagen:
24 x Stromerzeugungsaggregat
Sicherheitsbeleuchtung Zentralanlagen:
105 x Zentrale inkl. Batterie
13.600 x Leuchten
25 x Gruppenbatterien
Sicherheitsbeleuchtung Einzelbatterie - Leuchte:
2.400 x Leuchten
Für diese Rahmenvereinbarung gelten die o.a. folgenden Höchstmengen, für die Anzahl der Liegenschaften, in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum je Los.
Bei Erreichen der Höchstmenge im gesamten Los, beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung
des betroffenen Loses. Sollte der Zuschlag für alle Lose an einen Auftragnehmer fallen, endet die
Rahmenvereinbarung mit dem Erreichen der gesamten Höchstmenge.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
2. Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich vergleichbarer Leistungen (Prüfung brandschutztechnischer Anlagen nach Prüfverordnung -PrüfVO) je Los, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021).
4. Erklärung (Formblatt) über Referenzen vergleichbarer (bezogen auf die Laufzeit des Vertrages) Leistungen (Prüfung brandschutztechnischer Anlagen nach Prüfverordnung -PrüfVO) je Los hinsichtlich des Umfangs mit mindestens 3 Kunden der letzten drei Jahre (2019, 2020, 2021) mit Angabe des Auftragsumfangs und eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
5. Nachweis über die Eintragung des Sachverständigen mit der Organisation in der Liste der im Land Schleswig-Holstein bauaufsichtlich anerkannten Prüfsachverständigen für die Prüfung von technischen Anlagen (Stand 8. September 2021).
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
...
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form unter Angabe der Vergabenummer (ZB-G0-22-0808000-4122.3) bis spätestens 22. Juli 2022, 23:59 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht]) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
...
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
...
6. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt).
7. Ausgefülltes Preisblatt je Los.
9. Ausgefülltes LV je Los.
8. Nachweis oder Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister und/oder das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
9. Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
10. Erklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Erklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
a) Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern ist die entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt) vom Nachunternehmer mit dem Angebot einzureichen.
11. Eigenerklärung (Formblatt) 5. EU-Sanktionspaket zu laufenden Vergabeverfahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de