Rahmenverträge über Beratungsleistungen zur Informationssicherheit Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2021-09 SK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenverträge über Beratungsleistungen zur Informationssicherheit
Mit der Ausschreibung sollen bis zu drei Dienstleister je Los gebunden werden, die für die Abrufberechtigten folgende Dienstleistungen erbringen:
a) Beratung zu Informationssicherheitsthemen, insbesondere zu Informationssicherheits-konzepten, zur Implementierung von Informationssicherheitsmanagementsystemen, zu Audits und Revisionen (Los 1)
b) Beratung zu technischen Informationssicherheitsmaßnahmen, insbesondere Technologien für Abwehr, Monitoring (Los 2)
c) Unterstützung von Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen in den Bereichen Informations- und Cybersicherheit (Los 3)
d) Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Vorfallbewältigung bei einem Sicherheitsvorfall (Los 4)
Abrufberechtigt aus den Rahmenverträgen werden sein:
• alle Behörden des Freistaates Sachsen gemäß des SächsVwOrgG ,
• der Sächsische Rechnungshof,
• die Verwaltung des Sächsischen Landtages und
• der Sächsische Datenschutzbeauftragte
Beratung zu Informationssicherheitsthemen, insbesondere zu Informationssicherheitskonzepten, zur Implementierung von Informationssicherheitsmanagementsystemen, zu Audits und Revisionen
Beratung zu Informationssicherheitsthemen, insbesondere zu Informationssicherheits-konzepten, zur Implementierung von Informationssicherheitsmanagementsystemen, zu Audits und Revisionen
Verlängerungsoption:
Die Rahmenverträge können durch den Auftraggeber optional einmalig um 12 Monate zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen verlängert werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung der Option.
Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich über die Inanspruchnahme der Option.
Beratung zu technischen Informationssicherheitsmaßnahmen, insbesondere Technologien für Abwehr, Monitoring
Beratung zu technischen Informationssicherheitsmaßnahmen, insbesondere Technologien für Abwehr, Monitoring
Verlängerungsoption:
Die Rahmenverträge können durch den Auftraggeber optional einmalig um 12 Monate zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen verlängert werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung der Option.
Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich über die Inanspruchnahme der Option.
Unterstützung von Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen in den Bereichen Informations- und Cybersicherheit
Unterstützung von Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen in den Bereichen Informations- und Cybersicherheit
Verlängerungsoption:
Die Rahmenverträge können durch den Auftraggeber optional einmalig um 12 Monate zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen verlängert werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung der Option.
Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich über die Inanspruchnahme der Option.
Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Vorfallbewältigung bei einem Sicherheitsvorfall
Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Vorfallbewältigung bei einem Sicherheitsvorfall
Verlängerungsoption:
Die Rahmenverträge können durch den Auftraggeber optional einmalig um 12 Monate zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen verlängert werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung der Option.
Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich über die Inanspruchnahme der Option.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beratung zu Informationssicherheitsthemen, insbesondere zu Informationssicherheitskonzepten, zur Implementierung von Informationssicherheitsmanagementsystemen, zu Audits und Revisionen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ismaning
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85737
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beratung zu Informationssicherheitsthemen, insbesondere zu Informationssicherheitskonzepten, zur Implementierung von Informationssicherheitsmanagementsystemen, zu Audits und Revisionen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 12163
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beratung zu Informationssicherheitsthemen, insbesondere zu Informationssicherheitskonzepten, zur Implementierung von Informationssicherheitsmanagementsystemen, zu Audits und Revisionen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45138
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beratung zu technischen Informationssicherheitsmaßnahmen, insbesondere Technologien für Abwehr, Monitoring
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beratung zu technischen Informationssicherheitsmaßnahmen, insbesondere Technologien für Abwehr, Monitoring
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützung von Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen in den Bereichen Informations- und Cybersicherheit
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützung von Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen in den Bereichen Informations- und Cybersicherheit
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50858
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Vorfallbewältigung bei einem Sicherheitsvorfall
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 22297
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de