Beschaffung und Einführung eines Fuhrparkverwaltungsprogrammes Referenznummer der Bekanntmachung: B5466

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung und Einführung eines Fuhrparkverwaltungsprogrammes

Referenznummer der Bekanntmachung: B5466
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung und Einführung eines Fuhrparkverwaltungsprogrammes, einschließlich einer digitalen Fahrzeugakte und eines elektronischen Fahrtenbuches

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED Sachsen
Hauptort der Ausführung:

Dresden

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die sächsische Polizei plant die Beschaffung und Einführung eines neuen Fuhrparkverwaltungsprogrammes zur Steuerung eines auslastungsorientierten und wirtschaftlich genutzten polizeilichen Fuhrparks. Dieses Verwaltungsprogramm beinhaltet einerseits den Nachweis aller bei der sächsischen Polizei zur Verfügung stehenden Dienstkraftfahrzeuge und deren Unterhaltungskosten sowie andererseits Module bzw. Werkzeuge, die für eine sachgerechte Instandhaltung, einschließlich der erforderlichen Prüffristen, dieser Dienstkraftfahrzeuge erforderlich sind. Mit Hilfe dieses Fuhrparkverwaltungsprogrammes soll es darüber hinaus möglich sein, einen Nachweis über die getankten und verbrauchten Betriebsstoffe zu führen sowie eine Schadensbearbeitung sicherzustellen. Für die Instandhaltung und den Ausbau von Dienstkraftfahrzeuge stehen der sächsischen Polizei eigens betriebene Kfz-Werkstätten sowie eine Servicestelle für Sondereinbauten zur Verfügung. Von einem Fuhrparkverwaltungsprogramm wird neben der allgemeinen Fahr-zeugverwaltung erwartet, dass es den gesamten Instandsetzungsprozess und Werkstattablauf sowie die unterschiedlichen Lagerverwaltungen darstellen kann. Im Zuge eines hohen Digitalisierungsgrades ist es mit diesem Fuhrparkverwaltungsprogramm möglich, eine digitale Fahrzeugakte sowie wünschenswerter Weise ein elektronisches Fahrtenbuch, in Form einer echtzeitnahen Laufleistungserfassung, zu führen. Die Beschaffung umfasst folgende Leistungen: 1. Lieferung bzw. Überlassung eines Fuhrparkverwaltungsprogrammes inklusive aller geforderter Funktionalitäten und der vorgesehenen Nutzerzahl; 2. Softwarepflege und Support für das Fuhrparkverwaltungsprogramm über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren; 3. Einführung und Inbetriebnahme des Fuhrparkverwaltungsprogrammes inkl. Datenmigration aus dem Bestandsystem und 4. Schulung eines noch zu bestimmenden Anwenderkreises (Administratoren und Nutzer).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 223-548573
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135

Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem

Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach

der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages,

jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten

gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe

im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet

die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage

nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe

im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/06/2022

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