Beschaffung und Einführung eines Fuhrparkverwaltungsprogrammes Referenznummer der Bekanntmachung: B5466
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Einführung eines Fuhrparkverwaltungsprogrammes
Beschaffung und Einführung eines Fuhrparkverwaltungsprogrammes, einschließlich einer digitalen Fahrzeugakte und eines elektronischen Fahrtenbuches
Dresden
Die sächsische Polizei plant die Beschaffung und Einführung eines neuen Fuhrparkverwaltungsprogrammes zur Steuerung eines auslastungsorientierten und wirtschaftlich genutzten polizeilichen Fuhrparks. Dieses Verwaltungsprogramm beinhaltet einerseits den Nachweis aller bei der sächsischen Polizei zur Verfügung stehenden Dienstkraftfahrzeuge und deren Unterhaltungskosten sowie andererseits Module bzw. Werkzeuge, die für eine sachgerechte Instandhaltung, einschließlich der erforderlichen Prüffristen, dieser Dienstkraftfahrzeuge erforderlich sind. Mit Hilfe dieses Fuhrparkverwaltungsprogrammes soll es darüber hinaus möglich sein, einen Nachweis über die getankten und verbrauchten Betriebsstoffe zu führen sowie eine Schadensbearbeitung sicherzustellen. Für die Instandhaltung und den Ausbau von Dienstkraftfahrzeuge stehen der sächsischen Polizei eigens betriebene Kfz-Werkstätten sowie eine Servicestelle für Sondereinbauten zur Verfügung. Von einem Fuhrparkverwaltungsprogramm wird neben der allgemeinen Fahr-zeugverwaltung erwartet, dass es den gesamten Instandsetzungsprozess und Werkstattablauf sowie die unterschiedlichen Lagerverwaltungen darstellen kann. Im Zuge eines hohen Digitalisierungsgrades ist es mit diesem Fuhrparkverwaltungsprogramm möglich, eine digitale Fahrzeugakte sowie wünschenswerter Weise ein elektronisches Fahrtenbuch, in Form einer echtzeitnahen Laufleistungserfassung, zu führen. Die Beschaffung umfasst folgende Leistungen: 1. Lieferung bzw. Überlassung eines Fuhrparkverwaltungsprogrammes inklusive aller geforderter Funktionalitäten und der vorgesehenen Nutzerzahl; 2. Softwarepflege und Support für das Fuhrparkverwaltungsprogramm über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren; 3. Einführung und Inbetriebnahme des Fuhrparkverwaltungsprogrammes inkl. Datenmigration aus dem Bestandsystem und 4. Schulung eines noch zu bestimmenden Anwenderkreises (Administratoren und Nutzer).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135
Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet
die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363