SCO Schulcampus Oldenburg - Gemeinschaftsschule und Gmynasium: Kunsttoff-Fenster Referenznummer der Bekanntmachung: SCO VE 11
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sierksdorf
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SCO Schulcampus Oldenburg - Gemeinschaftsschule und Gmynasium: Kunsttoff-Fenster
SCO Schulcampus Oldenburg - Gemeinschaftsschule und Gmynasium: Neubau und Sanierung: Kunsttoff-Fenster, Ausführungsort: Oldenburg in Holstein
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gem. Beschluss der Stadtverordneten der Stadt Oldenburg i.H. wird das Gymnasium um drei Neubauten erweitert und es entsteht durch die Zusammenlegung mit der Gemeinschaftsschule am Standort ein Schulcampus ohne Interimsmaßnahmen. Die drei Neubauten werden im Wesentlichen in Stahlbeton hergestellt. Die Fassade wir mit einem rötlichen Verblendmauerwerk mit Sichtbetonstürze verkleidet. Die Fenster sind als Bänder zusammengefasst. exemplarische Mengenangaben zur Einschätzung der Größenordnung: • ca. 1.500 m² Einbau von Kunststoff Fenster • ca. 850 m² Einbau von Sonnenschutzanlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.