SCO Schulcampus Oldenburg – Gemeinschaftsschule und Gymnasium: Holzbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: VE 07
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg i.H.
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23758
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SCO Schulcampus Oldenburg – Gemeinschaftsschule und Gymnasium: Holzbauarbeiten
SCO Schulcampus Oldenburg – Gemeinschaftsschule und Gymnasium: Holzbauarbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gem. Beschluss der Stadtverordneten der Stadt Oldenburg i.H. wird das Gymnasium um drei Neubauten erweitert und es entsteht durch die Zusammenlegung mit der Gemeinschaftsschule am Standort ein Schulcampus ohne Interimsmaßnahmen. Die drei Neubauten werden im Wesentlichen in Stahlbeton hergestellt. Die Fassade wir mit einem rötlichen Verblendmauerwerk mit Sichtbetonstürze verkleidet. Die Fenster sind als Bänder zusammengefasst. Folgende Dachkonstruktion sind in Sichtqualität auszuführen:• Das Dach über Aula in der Gemeinschaftsschule• Das Dach der Sporthalle Die Dächer sind flachgeneigt und teilweise extensiv begrünt. exemplarische Mengenangaben zur Einschätzung der Größenordnung: • Dachkonstruktion in Sichtqualitätb/h= 28/88 cm GL32h ca. 32 m³• Dachkonstruktion in Sichtqualitätb/h= 28/180 cm GL32h ca. 235 m³
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.