Rahmenvereinbarungen über Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2022-06 DR
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamenz
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01911
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen über Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen über Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial (unter anderem Toner, Tintenpatronen, Trommeleinheiten, Transfereinheiten, Tonerabfallbehälter) mit optionalem Abruf der Leistungen.
Die Vergabe erfolgt losweise wie folgt:
- Los 1: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Kyocera Drucker
- Los 2: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für HP Drucker
- Los 3: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Lexmark Drucker
- Los 4: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Samsung Drucker
- Los 5: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Brother Drucker
- Los 6: Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Canon, Epson, Oki, Primera, Ricoh, Toshiba, Xerox, Evolis und Zebra Drucker
Der Auftraggeber behält sich die Vergabe von mehreren Losen sowie aller Lose an einen Bieter vor.
Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Kyocera Drucker
Sachsen, DE
Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial für Kyocera Drucker.
Der Auftraggeber hat für jede Rahmenvereinbarung die Option, den Vertrag (Rahmenvereinbarung) einmalig um maximal ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern. Die Option kann für jede Rahmenvereinbarung separat ausgeübt werden. Dies gilt auch, wenn mit einem Auftragnehmer mehrere Rahmenver-einbarungen (für mehrere Lose) abgeschlossen werden. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den jeweiligen Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich über die Inanspruchnahme der Option.
Verlängerungsoption, siehe II.2.7)
Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für HP Drucker
Sachsen, DE
Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial für HP Drucker.
Der Auftraggeber hat für jede Rahmenvereinbarung die Option, den Vertrag (Rahmenvereinbarung) einmalig um maximal ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern. Die Option kann für jede Rahmenvereinbarung separat ausgeübt werden. Dies gilt auch, wenn mit einem Auftragnehmer mehrere Rahmenver-einbarungen (für mehrere Lose) abgeschlossen werden. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den jeweiligen Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich über die Inanspruchnahme der Option.
Verlängerungsoption, siehe II.2.7)
Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Lexmark Drucker
Sachsen, DE
Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial für Lexmark Drucker.
Der Auftraggeber hat für jede Rahmenvereinbarung die Option, den Vertrag (Rahmenvereinbarung) einmalig um maximal ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern. Die Option kann für jede Rahmenvereinbarung separat ausgeübt werden. Dies gilt auch, wenn mit einem Auftragnehmer mehrere Rahmenver-einbarungen (für mehrere Lose) abgeschlossen werden. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den jeweiligen Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich über die Inanspruchnahme der Option.
Verlängerungsoption, siehe II.2.7)
Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Samsung Drucker
Sachsen, DE
Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial für Samsung Drucker.
Der Auftraggeber hat für jede Rahmenvereinbarung die Option, den Vertrag (Rahmenvereinbarung) einmalig um maximal ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern. Die Option kann für jede Rahmenvereinbarung separat ausgeübt werden. Dies gilt auch, wenn mit einem Auftragnehmer mehrere Rahmenver-einbarungen (für mehrere Lose) abgeschlossen werden. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den jeweiligen Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich über die Inanspruchnahme der Option.
Verlängerungsoption, siehe II.2.7)
Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Brother Drucker
Sachsen, DE
Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial für Brother Drucker.
Der Auftraggeber hat für jede Rahmenvereinbarung die Option, den Vertrag (Rahmenvereinbarung) einmalig um maximal ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern. Die Option kann für jede Rahmenvereinbarung separat ausgeübt werden. Dies gilt auch, wenn mit einem Auftragnehmer mehrere Rahmenver-einbarungen (für mehrere Lose) abgeschlossen werden. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den jeweiligen Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich über die Inanspruchnahme der Option.
Verlängerungsoption, siehe II.2.7)
Rahmenvereinbarung Druckerverbrauchsmaterial für Canon, Epson, Oki, Primera, Ricoh, Toshiba, Xerox, Evolis und Zebra Drucker
Sachsen, DE
Kauf und Lieferung von Druckerverbrauchsmaterial für Canon, Epson, Oki, Primera, Ricoh, Toshiba, Xerox, Evolis, Zebra Drucker.
Der Auftraggeber hat für jede Rahmenvereinbarung die Option, den Vertrag (Rahmenvereinbarung) einmalig um maximal ein weiteres Jahr zu den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Option bestehenden Konditionen zu verlängern. Die Option kann für jede Rahmenvereinbarung separat ausgeübt werden. Dies gilt auch, wenn mit einem Auftragnehmer mehrere Rahmenver-einbarungen (für mehrere Lose) abgeschlossen werden. Die Auftragnehmer haben keinen Anspruch auf Ausübung der Option. Der Auftraggeber informiert den jeweiligen Auftragnehmer bis spätestens drei Monate vor Vertragsende schriftlich über die Inanspruchnahme der Option.
Verlängerungsoption, siehe II.2.7)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
2: Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist (vgl. EEE Teil IV, Abschnitt A)
3: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
3a: Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021.
3b: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, bezogen auf die drei Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021.
3c: Nachweis einer aktuell gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über mind. 500.000 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird. Neben Sach- und Personenschäden müssen auch Vermögensschäden mit umfasst sein. Bitte beachten Sie, dass die Angaben der EEE hier nicht ausreichend sind.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.
Zu 3a: Der durchschnittliche Gesamtumsatz der drei Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 muss mindestens 1.500.000 EUR betragen. Bei Bietergemeinschaft genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft.
Zu 3b: Der durchschnittliche Umsatz der drei Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021 in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss mindestens 1.500.000 EUR betragen. Bei Bietergemeinschaft genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft beruft.
Zu 3c: Siehe Kriterium 3c unter III.1.2)
4: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
4a: Mindestens drei geeignete Referenzen Ihres Unternehmens über früher ausgeführte Aufträge mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Zielsetzung, die in den letzten 5 Jahren erbracht wurden (Projektende darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen).
Bitte beschreiben Sie die genannten Referenzprojekte kurz (maximal 2 Seiten) mit folgenden Inhalten:
- Bezeichnung des Projektes
- Leistungszeitraum
- Auftraggeber mit vollständiger Anschrift
- Kurzbeschreibung des Gesamtprojektes
- Inhalt und Art Ihrer Leistungen
- Umfang Ihrer Leistung (in Euro oder PT)
Es muss ersichtlich sein, durch welches Unternehmen das jeweilige Referenzprojekt erbracht wurde.
Bei der Verwendung der EEE ist für die Darstellung der Referenzen das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt C) zu nutzen. Für nicht in der EEE eintragbare Angaben sind die Angaben in Ihrem Angebot zu machen.
4b: Für die angebotenen Produkte muss der Bieter als autorisierter / zertifizierter Partner des Originalherstellers zugelassen sein. Der Bieter muss den Nachweis seiner aktuell gültigen Einstufung als autorisierter / zertifizierter Partner des Originalherstellers oder eine gleichwertige Einstufung mit seinem Angebot vorlegen.
Zu 4a: Siehe Kriterium 4 unter III.1.3)
Zu 4b: Siehe Kriterium 4 unter III.1.3)
— vollständig ausgefüllte Vertraulichkeitsvereinbarung,
— siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Falle der Eignungsleihe müssen für die Prüfung der Eignung des Bieters / der Bietergemeinschaft für den Eignungsverleiher mit dem Angebot zwingend die Unterlagen entsprechend Kap. 2 und Kap. 3.1 eingereicht werden. Im Weiteren sind die Unterlagen/ Angaben entsprechend Kap. 3.2 bis 3.3 nur insoweit für den Eignungsverleiher einzureichen, als dass sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft tatsächlich auf die konkrete Eignung des Eignungsverleihers beruft.
Hinweise:
- Hinsichtlich des Nachweises einer aktuell gültigen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung ist eine Eignungsleihe unzulässig.
- Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bieter im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung (vgl. Kap. 3.3) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Wenn der Bieter ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, muss der Bieter den Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 2 VgV ersetzen.
Gemäß § 36 Abs. 5 VgV muss ein Bieter einen Unterauftragnehmer binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn bei diesem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe vorliegen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe wird der Auftraggeber ebenfalls verlangen, dass dieser ersetzt wird.
Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018 ist das vollständige Angebot bzw. der vollständige Teilnahmeantrag (einschließlich aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden.
Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit 8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Des weiteren erhalten Sie auf dieser Internetseite weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bieter/Bewerber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sid.sachsen.de